Was soll ich in der Situation machen?
Mein Bruder (18) und ich (22) wohnen seit einiger Zeit zusammen in meiner Wohnung. Ich arbeite täglich von 06:00 bis 15:00 uhr. Er schläft meistens bis 16:00 oder 17:00 uhr, steht dann auf macht sich fertig und ist oft bis 04:00 uhr einfach mit kollegen unterwegs. Er hat die Schule abgebrochen und weigert sich das „System“ mit Arbeit zu unterstützen. Deswegen hat er arbeitslosen Geld beantragt, kriegt es jedoch nicht gebacken die Unterlagen abzugeben. Wenn man mit ihm über irgendwas reden will, sieht er alles als grund auszurasten und man muss angst haben dass er einem keine verpasst oder sachen gegen die Wand wirft. Demnach ist er die letzten zwei Wochen wortlos in die Wohnung gekommen und heute wo ich mich überwunden hab mal nachzufragen was mit ihm los ist, hat er mich zwei mal angespuckt und mich und mein vater fast geschlagen. Ich kann ihm eig nur sagen, dass er zu einem bestimmten Datum ausziehen MUSS. Oder wie würdet ihr da reagieren, weil ich will nicht so leben müssen.
7 Antworten
Ist er vertraglich Mieter der Wohnung? Wenn nicht, raus mit ihm. Andernfalls ziehe aus. Stress ist schlecht für die Gesundheit, die man nicht für so Gesindel aufopfern muss.
Bei mir ist es so, ich liebe meine jüngeren Bruder so sehr, dass ich ihm die Freiheit im Glauben an das Gute und die Selbstverwirklichung schenken würde! Die Zeit ändert die Lage, irgendwann muss jeder Selbstverantwortung übernehmen und so viel ich weiss oder nicht weiss gibt es ein Willkürverbot. Familie sollte immer zusammenhalten, egal wie dreckig es einem Glied geht… Hand in Hand kann man es schaffen und zu Lösungen kommen, wobei jemanden schlagen natürlich abdolut grenzwertig ist! Da würd ich mir das Ganze dann aus Selbstschutz auch überlegen.
Wenn es gefährlich wird - Fremdgefährdung - kannst du den Hausarzt oder den Notfallarzt rufen. Wenn der Arzt Fremdgefährdung - also Tätlichkeiten euch gegenüber - feststellt, kann dein Bruder zwangseingewiesen werden.
Ja schmeiß Ihn raus.
Wenn er nicht mit im Mietvertrag steht, kannst Du ihn der Wohnung verweisen.