Was passiert wenn Mieter nach 12 Monaten auszieht bezüglich Galsfaseranschluss?

4 Antworten

Muss dann der Mieter trotzdem weiter Zahlen oder der Nachmieter oder Vermieter den Vertrag übernehmen?

Der Vertragspartner ist in der Pflicht. Vermieter oder Nachmieter haben grundsätzlich nichts damit zu tun und müssen somit auch nichts übernehmen.

Sofern die neue Wohnung einen ähnlichen Anschluss hat, kann man den Anschluss mit umziehen lassen.

Ist das am neuen Standort nicht möglich muss man weiter zahlen ohne Leistung. Man kann sich auch mit dem neuen Mieter einigen, das der übernimmt. Dazu muss aber sowohl Mieter als auch Anbieter einverstanden sein.

BenBru49 
Fragesteller
 08.02.2024, 11:35

schonmal vielen Dank für die Antwort. Aber auf den Vermieter kann es nicht abgewälzt werden bei Auszug richtig?

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maxim65  08.02.2024, 11:53

Das gilt für Mobilfunk

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Hallo BenBru49,

ein Umzug ist hier ganz klar im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt.

Wenn der Anschluss 1:1 an den neuen Wohnort mitgenommen werden kann, wird dieser, so wie er ist, an den neuen Wohnort umgezogen. Leistungsmerkmale und Vertragslaufzeit bleiben bestehen.

Kann am neuen Wohnort die bisherige Leistung nicht bereitgestellt werden, greift entweder das Sonderkündigungsrecht oder man entschließt sich für einen neuen Vertrag, dann beginnt auch die Laufzeit wieder neu.

Viele Grüße

Jutta T.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Alle Festnetz- & Mobilfunkthemen der Deutschen Telekom

Soweit mir bekannt, wird geguckt ob der Vertrag an der neuen Adresse fortgeführt werden kann, ansonsten wird der Vertrag eben beendet.

Für das kostenlose Herstellen des Abschlusses, wird rückwirkend nichts erhoben, meine ich. Zumindest ist mir in meinem Vertrag nichts entsprechendes aufgefallen.