was passiert wenn man nicht zum gerichtstermin erscheint?

18 Antworten

Es kann passieren, dass du dann polizeilich vorgeführt wirst. Außerdem werden dir dann die dadurch entstehenden Kosten - z. B. für einen neuen Termin - auferlegt.

Bei einem bekannten hat einer versucht (ins einfamilienhaus) einzubrechen. Der einbrecher wusste nicht dass man mein bekannter einer ist mit dem man sich besser nicht anlegt. Er stellte den einbrecher (der bewaffnet war!) und rief die polizei. Die haben seine personalien aufgenommen und in der selben nacht noch laufen gelassen. Mein bekannter musste den gerichtsvollzieher bezahlen der zum pfänden in die wohnung des verbrechers geht. Es gab nix zu holen, war einer der von stütze lebt. Der einbrecher kam dann 3 mal nicht vor gericht UND DAS WAR ES DANN! Mein bekannter (übrigens sehr fleißig und nicht vorbestraft) bieb als opfer auf all seinen kosten (z.B. auch auf der zertörten haustür) sitzen und der typ kann munter weiter machen. Dem gericht war es wohl zu teuer den einbrecher abholen zu lassen. Die hätten ihm ja keine geldstrafe verpassen können weil er ja nichts besitzt. Mit dem einbuchten und von der polizei abholen lassen ist das so ne sache, das gefängnis kostet dem staat ja leider viel geld (nicht verwunderlich bei 3 sterne standart;-)), geld was dann später fehlt um polizisten, staatsanwälte und richter zu bezahlen. Es muss dann schon in die richtung staatsschulden, versuchter mord oder schlimmer gehen dass da was passiert. So läuft das hier bei uns.

Zu den Pflichten eines Zeugen gehört es, zum in der Ladung angegebenen Termin pünktlich zu erscheinen. Dies gilt auch dann, wenn dem Zeugen ein Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht zusteht.

Zeugen müssen nur dann vor Gericht nicht erscheinen, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt, beispielsweise Erkrankung. Andere berufliche oder private Verpflichtungen stellen im Regelfall keinen schwerwiegenden Grund dar.

In jedem Fall muß der Zeuge dem Gericht unter Angabe des Verhinderungsgrundes und unter Angabe des Geschäftszeichens, das aus der Ladung ersichtlich ist, rechtzeitig mitteilen, wenn er am Erscheinen gehindert ist. Der Zeuge sollte geeignete Belege (Reisebuchung, Attest) beifügen. Das Gericht wird dann eine Abladung prüfen.

Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, daß kein schwerwiegender Grund vorliegt, der zum Ausbleiben berechtigt, gilt die Ladung in vollem Umfang weiter und der Zeuge muß erscheinen.

Erscheint der Zeuge unentschuldigt nicht zum angegebenen Termin, so können dem Zeugen die Kosten, die durch sein Fernbleiben verursacht wurden und ein Ordnungsgeld auferlegt werden. Diese Kosten können erheblich sein.

http://www.amtsgericht-helmstedt.niedersachsen.de/master/C7789772N7056932L20D0I4798687.html

kann man beim Gericht wenn man als Zeuge geladen ist auch Schweigen ? und was passiert wenn man Weinend zusammenbricht und raus läuft ?

Wolli1960  19.10.2014, 09:31

Wenn der Angeklagte ein Verwandter bis zum dritten Grad oder ein Verschwägerter bis zum zweiten Grad ist, hast du zur Sache ein Aussageverweigerungsrecht. Erscheinen musst du aber trotzdem. Auch Fragen zur Person musst du wahrheitsgemäß beantworten.

Würdest du dich selbst oder einen nahen Angehörigen durch deine Aussage belasten, so hast du ein Auskunftsverweigerungsrecht, das heißt du musst auf die gestellte Frage nicht antworten. Andere Fragen musst du wahrheitsgemäß beantworten.

das steht in der Vorladung, die man vom Gericht bekommt. Man kann sich unter bestimmten Bedingungen entschuldigen lassen. Das dürften aber nur gesundheitliche Gründe sein. Arbeit und Urlaub zählt nicht. "Das Gericht kann dem unentschuldigt nicht erschienenen Zeugen dann die durch das Ausbleiben verursachten Kosten auferlegen und gegen ihn ein Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft festsetzen (§ 51 StPO)".