Was Passiert wenn man einen E - Roller mit abgelaufenen Kenzeichen fährt?
Hallo ich mache mir grad große sorgen ich hab etwas dummes gemacht.Das Kennzeichen von meinem E - Roller ist abgelaufen ich wurde von der Polizei angehalten . Sie meinten ich bekomme eine Geldstrafe und das es eine Straftat ist .Was könnten für folgen kommen ?. Und ich mache grad meinen Autoführerschein :(.Mache mir grad richtig sorgen im internet Stand sogar das man wegen sowas eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bekommen.
Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen
4 Antworten
Es ist eine Straftat. Ich gehe davon aus, dass du eine Geldstrafe bekommst.
Da das Kennzeichen zum 28.02 abgelaufen ist, du also volle 5 Monate ohne Versicherungsschutz unterwegs warst, glaubt dir auch keiner ein Versehen.
Es kann durchaus auch sein, dass du Probleme mit deinem b- Schein bekommst, da weiß ich die Rechtslage nicht genau.
Sei froh, dass du keinen Unfall hattest, da wäre es richtig teuer geworden. Für gesparte 36€....
Also wenn du nicht schon ne Latte Vorstrafen hast (am schlimmsten noch gleichartiges), eher nein. Es wird vermutlich eine (ordentliche) Geldstrafe werden. Aber beim Führerschein kann es sich behindern, mach dich da Mal schlau
Du hast aber "ein Fehlverhalten im Strassenverkehr". Der TÜV bzw die Führerschein Stelle kann/wird davon unterrichtet werden
Die Strafe ist altersabhängig. Bei jugendlichen Ersttätern wird es als Diversionsverfahren abgewickelt, d.h. der Staatsanwalt stellt das Verfahren gegen Auflagen ein, ohne dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Gängigste Auflage sind Sozialstunden. Geldstrafe existiert im Jugendstrafrecht nicht.
Streitest du den Vorfall ab oder zeigst dich uneinsichtig, landet der Fall vor dem Jugendrichter. Hier kann, muss aber nicht davon abgesehen werden, dir die Verfahrenskosten aufzuerlegen.
Im Erwachsenenstrafrecht steht auf das Fahren ohne gültigen KFZ-Haftpflichtversicherungsvertrag bis ein Jahr Haft oder Geldstrafe, letztere ist einkommensabhängig und wird als Tagessätze festgelegt.
In jedem Fall geht eine Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde, welche dich bis zum Abschluss des Verfahrens für Fahrerlaubnisprüfungen sperrt. Das Verfahren gilt erst dann als abgeschlossen, wenn du alle Auflagen erfüllt, also beispielsweise alle Sozialstunden vollständig abgeleistet hast.
Als ob ich jetzt wegen sowas Sozialstunden bekomme , das ist doch übertrieben.
Als ob ich jetzt wegen sowas Sozialstunden bekomme , das ist doch übertrieben.
Du realisierst offenbar nicht, dass du eine Straftat begangen hast, die mit einem Jahr Haft bedroht ist. Du könntest du glücklich schätzen, wenn du mit Sozialstunden davonkommen würdest.
Da dein Fall ins Erwachsenenstrafrecht fällt, heißt es bei dir Geld- oder Freiheitsstrafe. Ohne Vorstrafen wird es eine Geldstrafe. Mindestens fünf, höchstens 360 Tagessätze. Es wird wohl grob auf einen Monatslohn hinauslaufen.
Und wenn du einen Unfall gebaut hättest und jemand in Rollstuhl gelandet wäre, und kein Geld (Verdienstausfall, etc, können 100000€ sein, bekommen hätte, weil du nicht versichert bist, weil du dir 36€ sparen wolltest? Das finde ich jetzt übertrieben.
Als du deinen Schein (egal ob am oder prüfbescheinigung) gemacht hast, sollte dir das beigebracht worden sein
Wie viel an kosten könnten kommen ?, wegen der Sache mit mir , Vorstrafen habe ich ja nicht.
Da hab ich keine Erfahrung, das kann ich nicht einschätzen. Ich denke, du wirst einen "Strafbefehl" erhalten, ohne Gerichtsverfahren. Hätten sie dich im März erwischt, könnte man von nem versehen ausgehen, aber nach fast nem halben Jahr wird dir vermutlich Vorsatz unterstellt
Das liegt dann um Ermessensspielraum des Richters, un der ist weit..
Wenn ich ein Richter wäre, würde es für mich eine Rolle spielen, war es nachts um 3 auf dem Feldweg oder Nachmittag um 3 mitten in der Stadt.
Auf (fast ) jeden Fallist es Einkommens abhängig
Eindeutig eine Straftat. Du hast ein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz im Straßenverkehr bewegt. Das ganze wird zunächstmal auf eine Geldstrafe raus laufen und auf ein paar Punkte.
Da es eine Straftat ist, legt hier ein Richter das Strafmaß fest.
Wolltest Du eine Umfrage machen? Oder sind das die Themen? Du musst noch üben.
Jetzt kannst Du nur abwarten, was von der Polizei kommt.
Wolltest Du eine Umfrage machen? Oder sind das die Themen? Du musst noch üben.
ich tippe auf: Deine Tagesmission "Erstelle eine Umfrage"
Also mit Freiheitsstrafe braucht man nicht rechnen oder ? . Also ich mache meinen Führerschein erst neu