6 Antworten
Auf jeden Fall wird man dir eine ordentliche Standpauke halten (zu Recht!).
Wahrscheinlich bekommst du Sozialstunden, wie viele genau entscheidet das Gericht.
Ich denke, du wirst den Einsatz/die Einsätze auch bezahlen müssen. Das wird wahrscheinlich ziemlich teuer.
Ins Gefängnis wirst du wohl nicht kommen, wenn es das erste Mal war.
Sehe deinen Fehler ein und wiederhole ihn nicht, dann hat sich das Ganze nach deiner Strafe erledigt.
der richter wird dich übelst in den senkel stellen! :-)) da bekommst du eine ansprache, die sich gewaschen hat! ;-) ein paar sozialstunden gibts dann noch als bonus obendrauf!
Mit 14 ist er sowohl schadenersatzpflichtig als auch strafmündig.
Der Gläubiger bekommt einen Titel und kann den 30 Jahre lang vollstrecken, der kann es also abwarten, bis der Junge Geld verdient.
mag sein...aber hier geht es um eine staatliche institution...die machen bei kindern kein fass auf! ;-) ich hab beruflich mit der klientel zu tun und da gibt es eher sonder-sozialstunden oder auch mal einen we-arrest, bevor sie ans geld gehen! stichwort: sozialprognose! der staat brummt keinem kind eine schadensersatzforderung auf...bei privat geschädigten schon! einer meiner "kunden" hatte mal einen streifenwagen, als 16 jähriger, abgefackelt! strafe? mutwillige sachbeschädigung...100 sozialstunden, aber keine schadensersatzforderung! aber gut...das liegt immer im ermessen des richters und der behörde! meine meinung ist also nicht pauschal zu sehen!
Die Strafe oder Erziehungsmaßregel hat nix mit Schadenersatz zu tun.
natürlich nicht! aber der staat läßt dies gerne mal unter den tisch fallen, damit die jugendlichen nicht direkt mit schulden ins berufsleben starten!
Staatsanwalt verliest die Anklageschrift
Dein Anwalt redet danach
dann darfst Du was s agen
dann wird das Urteil verkündet
Der Anwalt redet nicht nach der Anklageeröffnung, danach wird der Angeklagte um eine Aussage gebeten, die er aber nicht tätigen muss.
du musst darlegen, dass es nach deiner sicht kein missbrauch war ...
dann gehts nur darum ob du blöd bist und ins irrenhaus gesperrt werden musst ... mal krass ausgedrück
Dann solltest du sagen, dass es dir leid tut und dass du es nicht mehr tun wirst. Am besten meinst du das auch ernst, und heuchelst es nicht nur.
Kannst schon mal paar Nachmittage irgendwo arbeiten, ach und Schadensersatz kann auch auf die zukommen
Erst einmal wirst du als Beschuldigter, beziehungsweise Angeklagter vernommen. Danach erfolgt die Vernehmung der Zeugen und das Vortragen, in diesem Fall gleichbedeutend mit dem Begriff "Sichtung" der Beweismittel, wie zum Beispiel die bei deinem Mobilfunkanbieter beantragten und dem Gericht vorliegenden Einzelverbindungsnachweise, welche letztlich zu deiner Verurteilung führen. Ich denke nicht, dass du mit einer Einstellung des Verfahrens oder einem Freispruch zu rechnen brauchst, weil der Missbrauch des Notrufs kein Kavalliersdelikt ist.
Es kommt auch immer auf die weiteren Gegebenheiten an, wie zum Beispiel der Tatsache, ob du zum ersten Mal strafrechtlich in Erscheinung getreten bist, du bereits Eintragungen im Führungszeugnis hast und vieles mehr. Ein weiteres Kriterium ist, ob das Verfahren vor dem Jugendrichter oder einem normalen Gericht, beziehungsweise nach Erwachsenenstrafrecht verhandelt wird, weil die Strafmaße vollkommen anders bemessen werden. Eine genaue Einschätzung, wie es für dich ausgeht, kann dir niemand geben, aber dennoch denke ich, insofern du als Jugendlicher oder Heranwachsender (bis zur Vollebdung des 21. Lebensjahres) behandelt wirst und keine Eintragungen aufweist, mit 60 bis 70 Sozialstunden und dem Abbezahlen der verursachten Kosten davonkommst. Hierbei kommt es schlicht und ergreifend auf den vorsitzenden Richter an und ob du dich reumütig zeigst.
Eine Persönliche Anmerkung: Reue scheinst du für deine Missetaten nicht zu empfinden, das bedeutet, dass du es sogar noch "cool" oder als witzig empfindest, weshalb ich hoffe, dass das Strafmaß ausgereizt wird.
Du hast die Zahlung der entstanden Kosten vergessen, insofern welche entstanden sind. Billig wird das garantiert nicht und der Missbrauch des Notrufs ist in diesem Fall ganz klar zu erkennen. Bezüglich der Sozialstunden gebe ich dir Recht.