Was passiert bei Nichtstrafmündigen?

6 Antworten

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Zivilrecht ≠ Strafrecht

Haftung ist ein Begriff aus dem Zivilrecht und wird i.d.R. mit Schadensersatzansprüchen verbunden. Und so ist es auch bei "Eltern haften für ihre Kinder" gemeint.

Viele kennen da jedoch die rechtliche Bedeutung des Wortes "haften" nicht richtig, und ist tatsächlich meist auf 2 Fälle bezogen:

Fall 1: Falls den Kindern etwas zustoßen sollte, sind die Eltern dafür verantwortlich.

Fall 2: Falls die Kinder Schäden anrichten sollten, sollen die Eltern den Schaden ersetzen.

Im deutschen Zivilrecht kommt es bei Fall 2 auf die sogenannte Deliktsfähigkeit des Minderjährigen nach § 828 BGB an.

Die Deliktsfähigkeit bei Minderjährigen richtet sich grundsätzlich nach dem jeweiligen Alter.

  • So sind Kinder unter 7 Jahren nicht deliktsfähig.
  • Zwischen 7 und 10 Jahren ist man nicht deliktsfähig, sofern Schäden bei Unfällen mit Eisen-, Schwebebahnen oder Kraftfahrzeugen nicht vorsätzlich herbeigeführt wurden
  • Grundsätzlich ist man also ab 10 komplett deliktsfähig. Unter 18 Jahren fehlt die Deliktsfähigkeit sonst nur, wenn die nötige Reife fehlt.

Auch muss nachgewiesen werden, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Demnach müsste der Satz eigentlich korrekt heißen: "Eltern haften für ihre Kinder, sofern diese nicht deliktsfähig sind und die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben."

Im Strafrecht gibt es keine "Sippenhaft". Da wird nur derjenige bestraft, der die Tat begangen hat und schuldfähig ist.

Kinder (Personen unter 14 Jahren) sind im Strafrecht gänzlich schuldunfähig (vgl. § 19 StGB). Die Eltern von U14 Straftätern werden nicht bestraft.

Folgenlos bleiben Straftaten für Kinder aber auch nicht. Das Jugendamt wird informiert und die Kinder im Auge behalten, es kann zu erzieherischen Maßnahmen kommen oder je nach schwere der Tat können Kinder in psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft

derverarscher88 
Beitragsersteller
 04.05.2025, 10:31

Sehr Informativ 👍🏻

Die Straftat kann von der Staatsanwaltschaft nicht verfolgt werden. Man ermittelt dann unter umständen gegen die Eltern, ob da z.B. Verstöße feststellbar sind.

Zivilrechtliche Ansprüche können auch gegen das unmündige Kind bestehen. Bei Sachbeschädigung z.B. kann durchaus Schadenersatz geltend gemacht werden.

Des Weiteren kommt sowas fast immer zum Jugendamt und es kann dort zu erzieherischen Maßnahmen kommen.

es hängt immer davon ab was passiert ist und wie die vorgeschichte ist.

wenn ein kind einmal was klaut, haften einfach die eltern, und das kind wird zurück in ihre obhut übergeben. Auch bei gewalttaten kann es sein, dass nur ambulante therapie/sonstige maßnahmen angeordnet werden. Sind die eltern aber aus irgendeinem grund nicht in der lage ihren Pflichten nachzukommen, bzw. wenn diese dinge öfter vorkommen, gibt es weitere maßnahmen, bis zur kompletten fremdunterbringung vom kind


Hipponax  03.05.2025, 23:45

Wenn das Kind klaut haften nicht die Eltern. Strafrechtlich ist da nichts zu machen und zivilrechtlich ist das Kind verantwortlich.

DietmarBakel  03.05.2025, 23:45
wenn ein kind einmal was klaut, haften einfach die eltern...

Das ist pauschal so nicht richtig. Es hat was mit der Aufsichtspflichtverletzung zu tun. In den meisten Fällen haften sie nicht.

Eltern haften für ihre Kinder gilt maximal bis ca. 7/8 Jahre. Danach nicht mehr.

Bei Kindern die sich strafbar gemacht haben gibt es eine Spanne von ... bis... Es kommt auf die Straftat an. Bei den einen reicht ein sogenanntes erzieherisches Gespräch bei der Polizei und andere müssen in die Kinder- und Jugendpsychiatrie.


Bernd1Stromberg  03.05.2025, 23:40
Eltern haften für ihre Kinder gilt maximal bis ca. 7/8 Jahre.

Nein, das gilt strafrechtlich überhaupt nie.

DietmarBakel  04.05.2025, 00:14
@Lennox19901607

Dann hast Du es ja jetzt verstanden.

Können Eltern nachweisen, dass sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind, haften sie nicht für Schäden, die das Kind verursacht hat.

Kommt immer drauf an was genau getan wurde, im Zweifel würde sich das Gericht ebenso einschalten um zu prüfen ob das Kind nicht eine geeignete Therapiemaßnahme bekommt und notfalls auch von den Eltern getrennt werden müsste.