Was muss mein Cousin tun wenn er zu mir ziehen will?

7 Antworten

Nicht dein Cousin sondern du musst was tun. Nämlich deinen Vermieter um Zustimmung bitten. Ohne diese wäre das eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte und damit ein Grund zur Kündigung deines Mietvertrages.

Stimmt der Vermieter zu, müsste der Cousin seine derzeitige Wohnung kündigen (KF drei Monate?) und wenn er bei dir einzieht mit einer von dir bestätigten Wohnungsgeberbescheinigung  (mit Nennung des Eigentümers der Wohnung, es reicht der Name) beim zuständigen EMA anmelden und das binnen zwei Wochen ab Einzug in deine Wohnung.


Er ist ü 18, damit für sich selbst verantwortlich. Weder seine Eltern noch deine können da was verbieten. 

Er muß sich einfach nur eine Wohnung suchen einziehen und sich Ummelden.

Meinst du mit zu dir ziehen, in deine Wohnung oder in die deiner Eltern? Dann kommt es auf eure Wohnsituation an. Eventuell muß der Vermieter (wenn vorhanden) über den Zuzug informiert werden, damit die Nebenkosten angepasst werden können und natürlich die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt.

Ja, beim Vermieter !!

Wenn Du zur Miete wohnst mußt Du deinen Vermieter um Zustimmung bitten das dein Cousin bei dir einziehen darf.

Dein Cousin muß sich dann beim Zuständigen EMA (Einwohnermeldeamt) ummelden.

Die dazu nötige Wohnungsgeberbestätigung mußt Du ausstellen.

Melden muß er die neue Anschrift, beim Arbeitgeber, Ausbildungsbetrieb, der Schule usw.

Du musst Deinen Vermieter informieren und dann eine Wohnungsgeberbestätigung an das Einwohnermeldeamt schicken.

Nimmst Du Miete , dann musst Du das bei Deinen Steuern angeben in dem Formular:

Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

Er muss sich dann noch ummelden.