Was muss ich offenlegen?
Hallo an alle,
ich würde gern einmal wissen, ob ich, nach dem Tod meiner Eltern, den Kaufvertrag über die Firma meines Vaters, die Zahlungsvereinbarung und getätigte Zahlungen an meinen Vater, offen legen muss. Mein Mann hat die Firma etwa drei Jahre vor dem Tod meines Vaters erworben.
3 Antworten
Die Frage ist so nicht belastbar zu beantworten. Du musst erst offenlegen, wer von dir was fordert und auf welcher Rechtsgrundlage. wenn der Unternehmenskauf vor drei Jahren erfolgt ist, wird er ja in der Zwischenzeit abgewickelt worden sein. Auch die etwaigen handelsrechtlichen und berufsständischen Dinge werden wohl erledigt sein, ebenso wie die steuerlichen Erfordernisse. Im Zusammenhang mit dem Tod des vaters oder der Eltern kann es ja nur darum gehen, was deinen Eltern am Todestag gehört hat und welche erbfolge eingetreten ist. das kann eigentlich nur Fragen des Nachlassgerichts oder des Finanzamts hervorrufen, denen du natürlich über die damit zusammenhängenden Tatbestände auskunftspflichtig bist. Ergänze deine Fragen, wenn du willst, um die näheren Angaben dazu; vielleicht kann dir geholfen werden.
Sicher gibt es - zusätzlich zu deinen Angaben hier - weitere wichtige, wissenswerte Hintergrundinfos. Wenn es um Firmen-/Vertrags-/Steuer-/Erbrecht geht, würde ich einen Fachanwalt dazu nehmen. Ich vermute mal, dass man da sonst wirklich das eine oder andere - rechtlich - falsch machen könnte.
Wenn es um eventuelle Pflichtteile geht, könnte das sein.