Was ist ein wiederrufsrecht Gebrauch?
Undzwar vermiete ich Kleider
bei eine Kundin war das so das ihr das Kleid jedoch nicht gepasst hat und ein wiederrufsrecht Gebrauch gemacht hat
sie hat weder das Kleid direkt zurück geschickt und möchte eine Erstattung
sie geht ja auf eigene Risiko wenn das Kleid ihr nicht passt
wer ist schuld was soll ich tun
4 Antworten
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Bei Fernabsatzverträgen steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu (§ 312g BGB). Ob das dem Unternehmer gefällt ist irrelevant, wenn das Kleid außerhalb der Geschäftsräume oder per Fernabsatzvertrag gekauft wurde und die Widerrufsfrist noch nicht verstrichen ist, kann die Kunden den Kaufvertrag auch widerrufen.
LG
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Aber da handelt es sich um ein anderen Thema Kleider Verleih
Was genau du anbietest ist völlig irrelevant, Fernabsatzvertrag ist Fernabsatzvertrag.
da sind die agb ja wenn etwas nicht passt gibt keine Rückgabe sie geht auf eigene Risiko ein
Eine solche AGB-Klausel ist unwirksam, es liegt hier kein Fall vor, der den Ausschluss des Widerrufsrechts gem. § 312g II BGB erlauben würde.
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Aber dann würde das doch jeder machen
man Endeffekt zählt doch das sie es gemietet hat und wenn es ihr nicht passt ist es ihr Risiko und bis heute hat sie es nicht mal zurück geschickt obwohl sie meinte sie schickt es zurück
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und wenn es ihr nicht passt ist es ihr Risiko
Einem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht zu, Punkt um. Ob dir das persönlich gefällt, ist vollkommen unerheblich.
bis heute hat sie es nicht mal zurück geschickt
Die Ware muss der Verbraucher natürlich an den Unternehmer zurücksenden, wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Hierfür hat er nach Zugang der Widerrufserklärung 14 Tage Zeit, die Ware kann auch nach Ablauf dieser Frist beim Unternehmer zugehen, entscheidend ist nur der Zeitpunkt der Übergabe an ein Versandunternehmen.
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Bevor man ein Geschäft betreibt, sollte man sich mit allen Rechten und Pflichten des Einzelhandels vertraut machen.
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bei eine Kundin war das so das ihr das Kleid jedoch nicht gepasst hat und ein wiederrufsrecht Gebrauch gemacht hat
Du formulierst das falsch.
Sie HAT von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, d.h. sie hatte das Recht, zu widerrufen und davon hat sie Gebrauch gemacht, hat also widerrufen.
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Bei deinen Fragen und deinen Rückantworten, hast du überhaupt ein Gewerbe angemeldet? Zudem kann man dir nur empfehlen bei deiner IHK einen Gründerkurs zu belegen und sich insbesondere um die Rechte und Pflichten im Online-Handel bemühen.
Du vermietest also und verkaufst nicht? Dann bist du sehr wahrscheinlich Mitglied auf einer der vielen Mietplattformen, die es zwischenzeitlich gibt. Dort gibt es auch sicherlich Hinweise auf das Widerrufsrecht für Dienstleistungen (nicht Verkauf) und welche vertraglichen Bedingungen hierzu im Einzelnen möglich sind.
Aber da handelt es sich um ein anderen Thema Kleider Verleih
da sind die agb ja wenn etwas nicht passt gibt keine Rückgabe sie geht auf eigene Risiko ein
wenn sie keine Anprobe örtlich macht