Was ist ein wiederrufsrecht Gebrauch?

4 Antworten

Bei Fernabsatzverträgen steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu (§ 312g BGB). Ob das dem Unternehmer gefällt ist irrelevant, wenn das Kleid außerhalb der Geschäftsräume oder per Fernabsatzvertrag gekauft wurde und die Widerrufsfrist noch nicht verstrichen ist, kann die Kunden den Kaufvertrag auch widerrufen.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Umfassende Erfahrung mit Straf- & Wirtschaftsrecht

Dinyaa1888 
Fragesteller
 25.05.2024, 18:24

Aber da handelt es sich um ein anderen Thema Kleider Verleih

da sind die agb ja wenn etwas nicht passt gibt keine Rückgabe sie geht auf eigene Risiko ein

wenn sie keine Anprobe örtlich macht

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ruhrgur  25.05.2024, 18:32
@Dinyaa1888
Aber da handelt es sich um ein anderen Thema Kleider Verleih

Was genau du anbietest ist völlig irrelevant, Fernabsatzvertrag ist Fernabsatzvertrag.

da sind die agb ja wenn etwas nicht passt gibt keine Rückgabe sie geht auf eigene Risiko ein

Eine solche AGB-Klausel ist unwirksam, es liegt hier kein Fall vor, der den Ausschluss des Widerrufsrechts gem. § 312g II BGB erlauben würde.

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Dinyaa1888 
Fragesteller
 25.05.2024, 18:34
@ruhrgur

Aber dann würde das doch jeder machen

man Endeffekt zählt doch das sie es gemietet hat und wenn es ihr nicht passt ist es ihr Risiko und bis heute hat sie es nicht mal zurück geschickt obwohl sie meinte sie schickt es zurück

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ruhrgur  25.05.2024, 18:38
@Dinyaa1888
und wenn es ihr nicht passt ist es ihr Risiko

Einem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht zu, Punkt um. Ob dir das persönlich gefällt, ist vollkommen unerheblich.

bis heute hat sie es nicht mal zurück geschickt

Die Ware muss der Verbraucher natürlich an den Unternehmer zurücksenden, wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Hierfür hat er nach Zugang der Widerrufserklärung 14 Tage Zeit, die Ware kann auch nach Ablauf dieser Frist beim Unternehmer zugehen, entscheidend ist nur der Zeitpunkt der Übergabe an ein Versandunternehmen.

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Bevor man ein Geschäft betreibt, sollte man sich mit allen Rechten und Pflichten des Einzelhandels vertraut machen.

bei eine Kundin war das so das ihr das Kleid jedoch nicht gepasst hat und ein wiederrufsrecht Gebrauch gemacht hat

Du formulierst das falsch.

Sie HAT von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, d.h. sie hatte das Recht, zu widerrufen und davon hat sie Gebrauch gemacht, hat also widerrufen.


Dinyaa1888 
Fragesteller
 25.05.2024, 12:22

Und wqs passiert das

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Bei deinen Fragen und deinen Rückantworten, hast du überhaupt ein Gewerbe angemeldet? Zudem kann man dir nur empfehlen bei deiner IHK einen Gründerkurs zu belegen und sich insbesondere um die Rechte und Pflichten im Online-Handel bemühen.

Du vermietest also und verkaufst nicht? Dann bist du sehr wahrscheinlich Mitglied auf einer der vielen Mietplattformen, die es zwischenzeitlich gibt. Dort gibt es auch sicherlich Hinweise auf das Widerrufsrecht für Dienstleistungen (nicht Verkauf) und welche vertraglichen Bedingungen hierzu im Einzelnen möglich sind.