Was ist die Bedeutung der Menschenrechte in einer pluralistischen Welt?

2 Antworten

Grüß Dich Apfelmus4196

Die Menschenrechte sind universell.

Nur weil ein Staat oder irgendein Diktator oder autoritärer Führer auf eigene außerhalb der Menschenrechte liegende Gesetze pocht, kann es keinen Kulturbonus geben. Die Menschenrechte sind einzuhalten!

Auch religöse Gründe sind hier nicht relevant.

Die Menschenrechte sind unabänderbar! Sie ist von 193 Ländern unterschrieben worden und 195 gibt es auf aktuell der Erde. Sie sind Bestandteil der Charta der Vereinten Nationen.

Die Charta der Vereinten Nationen selbst ist sowas wie die Heilige Schrift der Menschheit!

Die 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen

https://unric.org/de/mitgliedstaaten/

Sie sind trotzdem, auch für die 2 Staaten die nicht unterschrieben, für alle Staaten der Erde gültig. Welche 2 das sind, weiß ich jetzt nicht. Leider halten sich aber längst nicht alle daran, wie Russland, das auch die Charta der UN unterschrieben hat. Und leider kann man nicht einfach dahingehen und Verantwortliche in der Welt verhaften. Bestrafung geht nur über Sanktionen oder bei Machtwechsel, wenn die Nachfolger Verbrecher an den Internationalen Strafgerichtshof ausliefern oder aber außerhalb ihres Landes gefasst werden.

Es besteht Verhaftungspflicht und Übergabepflicht an den Internationalen Strafgerichtshof, wenn der einen Haftbefehl ausgestellt hat, wie beispielsweise für Putin u.a. Zu Menschenrechtsverletzungen im Besonderen zum Völkerrecht (Kriegsverbrechen) ist dieser Gerichtshof verantwortlich, ist aber kein Bestandteil der UN. Damit ist dieses Gericht unabhängig.

Aber Länder müssen diesem Gerichtshof beitreten sein, damit er wirksam werden kann. Wer nicht beigetreten ist wie Russland, für dessen Verbrecher im Sinne der Strafbarkeit und Zuständigkeit des Gerichtshofes, müsste ein Sondergerichtshof stellvertretend dessen Aufgabe übernehmen. Wegen Russland ist das im Gespräch aber dort würden dann dieselben Regeln gelten, nur der Name ist eben anders.

Deine Rechte auf einen Blick

Alle 30 Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

(Falls ein Popupfenster die Webseite überdecken sollte: Das Kreuz für das Schließen des Popupfensters liegt rechts oben relativ weit außerhalb des Fensters)

https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte

Die Präamabel der UN-Charta zu der auch die Menschenrechte gehören, fängt so an:

WIR, DIE VÖLKER DER VEREINTEN NATIONEN – FEST ENTSCHLOSSEN,

  • künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren, die zweimal zu unseren Lebzeiten unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat,
  • unseren Glauben an die Grundrechte des Menschen, an Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit, an die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie von allen Nationen, ob groß oder klein, erneut zu bekräftigen,
  • Bedingungen zu schaffen, unter denen Gerechtigkeit und die Achtung vor den Verpflichtungen aus Verträgen und anderen Quellen des Völkerrechts gewahrt werden können,
  • den sozialen Fortschritt und einen besseren Lebensstandard in größerer Freiheit zu fördern,

UND FÜR DIESE ZWECKE

  • Duldsamkeit zu üben und als gute Nachbarn in Frieden miteinander zu leben,
  • unsere Kräfte zu vereinen, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren,
  • Grundsätze anzunehmen und Verfahren einzuführen, die gewährleisten, daß Waffengewalt nur noch im gemeinsamen Interesse angewendet wird, und
  • internationale Einrichtungen in Anspruch zu nehmen, um den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt aller Völker zu fördern –

HABEN BESCHLOSSEN, IN UNSEREM BEMÜHEN UM DIE ERREICHUNG DIESER ZIELE ZUSAMMENZUWIRKEN.

Dementsprechend haben unsere Regierungen durch ihre in der Stadt San Franzisko versammelten Vertreter, deren Vollmachten vorgelegt und in guter und gehöriger Form befunden wurden, diese Charta der Vereinten Nationen angenommen und errichten hiermit eine internationale Organisation, die den Namen “Vereinte Nationen“ führen soll.

Herzlichen Gruß

Rüdiger

Parteimitglied bei Bündnis90/Die Grünen

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Wissenschaftliches Buchstudium und eigene Erfahrung

Es gibt zwei unterschiedliche Perspektiven in Bezug auf die Menschenrechte: der Universalismus und der Kulturrelativismus. Die universalistische Auffassung betont die universelle Geltung der Menschenrechte und lehnt jede Relativierung aufgrund religiöser oder soziokultureller Unterschiede entschieden ab. Im Gegensatz dazu vertritt der Philosoph Rainer Forst einen kulturrelativistischen Standpunkt, der die Bewertung von Menschenrechten im Kontext jeweiliger soziokultureller und religiöser Hintergründe berücksichtigt, die bei der Beurteilung der Menschenrechte beachtet werden müssen. Diese Position toleriert die Andersartigkeit kultureller Religionen und Ethnien, findet jedoch ihre Grenzen in Bezug auf die Menschenrechte dort, wo die Würde anderer Menschen oder ihre Grundrechte verletzt werden. Der Kulturrelativismus wehrt sich gegen eine Vereinnahmung durch die europäische Aufklärung, die mit ihrem universellen Anspruch auf Menschenwürde meint, andere Kulturen, Religionen und Ethnien dominieren zu können. Dies wird als eine Form des Imperialismus der westlichen Aufklärung betrachtet, die durch den universalen Anspruch der Vernunft versucht, anderen Kulturen, Religionen und Ethnien vorzuschreiben, wie sie zu leben haben. Trotz dieser Kritik betont die Charta der Vereinten Nationen, dass die Menschenrechte strikt eingehalten werden müssen und unveränderlich gelten.