4 Antworten

Nein, das braucht man so nicht.

Was sinnvoller ist: Mehr Geld fürs Bundeszentrum für politische Bildung und mehr Material zu Fake-News, Hetzte und kritische Auseinandersetzung mit (falsch interpretierten) Daten.

Die meisten Leute lesen nur die Schlagzeile und nicht den Artikel. Schlagzeilen verzerren aber oft den Inhalt des Artikels. Wenn man Schlagzeilen etwas entschärfen und sachlicher formulieren würde, würde BILD & Co. pleite gehen und alle wären besser dran.


Doesig  02.04.2025, 20:41

Wo kann ich unterschreiben?

Delta45  02.04.2025, 22:36

Satire?

Das traurige an der ganzen Kiste ist, selbst wenn es vorgestern erschienen wäre, hätte ich wahrscheinlich nicht daran gedacht, dass das ein Aprilscherz sein könnte.

Dass sich ausgerechnet die Bildzeitung zu der Sache äußert, wäre ungefähr so, als würde sich Charles Menson über Ted Bundy aufregen: "Für junge Frauen ist es einfach zu unsicher"

Die Warheit ist aber, dass er sich nur darüber aufregt, dass Bundy ihm seine Opfer wegschnappt!

Was viele nicht wissen ist, dass einschlägige Boulerwardblätter mit den (a)sozialen Medieen ihre Probleme haben, weil sie ihnen die Leser stehlen. Verschiedende sind daran sogar schon zu Grunde gegangen. Ich meine, wer bei Google liest, dass Gerhard Schröder eine 30 Jahre jüngere Freundin hat, der sieht es nicht ein, an der Kasse vom Rewe noch mal 2 € für so ein "Schmuddelheftchen" zu zahlen.

Was denkt ihr darüber

Ich denke darüber dass die

https://de.wikipedia.org/wiki/Berliner_Zeitung

völligen Unfug schreibt und keinerlei Ahnung hat worum es da überhaupt geht. Die Koalition will nicht "Lügen verbieten". Es geht schlicht darum das Lügen (also das Verbreiten von offensichtlich und bewußt falschen Informationen) nicht dem Schutz von Artikel 5 Grundgesetz unterliegt. Denn Lügen sind keine "Meinungsäußerung". Das hat das Bundesverfassungsgericht übrigens dankenswerterweise bereits bei einschlägigen Urteilen zur Leugnung der Shoa fest gestellt:

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/18/1-bvr-673-18.php

Tatsachenbehauptungen sind nur insoweit umfasst, als sie Voraussetzung für die Bildung von Meinungen und nicht bewusst oder erwiesen unwahr sind.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2000/04/rk20000413_1bvr058995.html

Außerhalb des Schutzbereichs von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG liegen nur bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen und solche, deren Unwahrheit bereits im Zeitpunkt der Äußerung unzweifelhaft feststeht.

etc.etc.

Somit ist das viel Rauch um nichts.


EstherMontanus  03.04.2025, 08:50

Das ist in dieser Schlichtheit grundsätzlich falsch.

Grundsätzlich ist die Lüge von der Meiungsfreiheit umfaßt, eben weil der Staat nicht vorgeben darf, was richtig und was falsch ist.

Das Problem besteht darin, dass sich insbesondere im politischen Meinungskampf Meinungen und Tatsachenbehauptungen kaum je sauber trennen lassen und über diesen Weg die Meinungsfreiheit eingeschränkt wird ODER die Regelung vollkommen wirkungslos bleibt.

DerRoll  03.04.2025, 08:53
@EstherMontanus

Es gibt objektiv unrichtige Behauptungen. Und nur diese sind nicht von Artikel 5 geschützt. Und nicht jede Lüge ist strafbar, aber es gibt strafbare Lügen. Ein Beispiel für das letztere ist die Leugnung der Shoa, ein Beispiel für das erste die Leugnung des vom Menschen mit verursachten Klimawandels. Ich bleibe dabei, da ist nichts neues.

"Ministerium für Wahrheit (Miniwahr): Dieses Ministerium befasst sich mit der Vergangenheit beziehungsweise mit deren ständiger Manipulation. Sämtliche Bücher, Filme, Schriften, Zeitungen, Tonaufnahmen etc. aus vergangener Zeit werden hier ständig revidiert und an die aktuelle Linie der Partei angepasst, sodass laut allen Aufzeichnungen, die existieren, die Partei immer recht hat und immer recht gehabt hat."

https://de.wikipedia.org/wiki/1984_(Roman)#Ministerien

„Krieg ist Frieden, Freiheit ist Sklaverei, Unwissenheit ist Stärke.“ Orwell "1984"

Und Lüge ist Wahrheit!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebe schon sehr lange auf diesem Planeten