Was haltet ihr vom Recht auf Verwahrlosung?


03.12.2021, 10:30

Natürlich greift nicht wenn der Klient keine Entscheidung treffen kann und akkut gefährdet wäre.

8 Antworten

Geht es hier um die Unterbringung in einem Pflegeheim?

Da sehe ich es tatsächlich problematisch, denn in der Konsequenz muss es dann dem Personal auch möglich sein, die Pflege komplett abzulehnen.


Tasha  03.12.2021, 10:43

Sehe ich nicht so. Auch, wenn es ekelig ist: Der Pfleger wird bezahlt, der Bewohner wohnt dort. Der Pfleger muss also auch Unangenehmes erledigen, der Bewohner ist dort in seinem Wohlfühlraum. Du kannst auch im Urlaub 14 Tage ungewaschen im Bett bleiben, keiner kann dir da rein reden. Dem Bewohner sollte das gleiche zustehen.
Man kann aber mit ihm reden und versuchen, ihn einfühlsam langsam da raus zu holen.

PS In der Familie habe ich bei mehreren Senioren beobachtet, dass im Alter die Waschfrequenzwn und das Bedürfnis nach häufigen Waschuntervallen abnahm. Nicht mehr täglich duschen, nur noch einmal pro Woche Haare waschen bei Menschen, die vorher täglich geduscht hatten.

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Tasha  03.12.2021, 10:48
@Interesierter

Es gibt aber immer ekelige Situationen in der Pflege, stinkende Wunden, Durchfall im ganzen Bett, Demenzkranke, die mit Fäkalien schmieren. Das muss auch alles abgearbeitet werden.

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Wie wir an manchen Drogenabhängigen sehen, nutzen einige dieses Recht ausgiebig, oder wer verhindert ihr Verhalten? Niemand wird gezwungen zur Körperpflege.

Kommt drauf an. Ich sehe dieses Recht kritisch, denn es ist für mich ein Zeichen von psychischen Problemen, die auf jeden Fall angegangen werden müssen.

Einfach zu sagen, dass Selbstverwahrlosung jedermanns Freiheit ist, ist für mich eine faule Ausrede, damit man ruhigen Gewissens wegsehen kann, dass jemand ganz offensichtlich Probleme hat.


derDude693 
Fragesteller
 03.12.2021, 11:29

Also jetzt z.B. einfach Zwangswaschen und damit das Risiko eingehen Straftaten zu begehen und den Klienten möglicherweise ein Traumata zuzufügen?

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Tinkerbell263  03.12.2021, 12:07
@derDude693

Nein, absolut nicht. Ursache für die Ablehnung gegenüber der Pflege ausfindig machen und daran arbeiten. Sich mir dem Menschen befassen und ihm auf seiner Ebene helfen.

Zb wenn du einen Messi hast, gehst du auch nicht her und räumst mit der Müllabfuhr die Wohnung leer, während der Messi kurz einkaufen geht. Du musst verstehen, wieso er sich nicht trennen möchte und ihm Hilfestellung geben. Das braucht natürlich Zeit und Geduld, ist aber die einzig sinnvolle Lösung.

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Man kann argumentieren. Man kann nach Ängsten fragen. Man kann kleine Schritte anbieten (erst mal nur Oberkörper waschen, später, bei mehr Vertrauen, im Intimbereich und an vernachlässigten oder schmerzenden Füßen etc.)

Der Kunde ist Kunde, nicht Kind oder Gefangener. Der Pfleger sollte Dienstleister bleiben, also auf Kundenwünsche eingehen und kundenorientiert beraten.
Ich hatte selbst jemanden in der Familie, der „verwahlloste“, aber geistig fit und hochintelligent war. Es hatten sich nur mit der Zeit extreme Ängste etabliert, z. B. Angst vor Schmerzen bei Wasserkontakt aufgrund von Neurodermitis und extremer Stress vor wäschewechsel (keine Ahnung, warum. Wenn wir mit ihm los wollten und sagten, wenigstens der Pulli müsse vorher gewechselt werden, dauerte es bis zu 2 Stunden, bis er sich dazu durchringen konnte, während das Umziehen nur 2 min dauerte.)

So etwas löst man nicht Druck und Zwang, sondern mit dem Eingehen auf die Ängste und langsamen Veränderungen.

Rechtsanwalt Thema.

Kommt auf die Zurechnungsfähigkeit an und darauf welchen Einfluss es auf das soziale Miteinander ausübt.

Geruchsbelästigung kann ein Thema sein für einen Rechtsstreit.

Woher ich das weiß:Recherche