Was gilt bei inkonsistenten Durchfahrtsverbotsschildern?
Vor allem bei Wirtschaftswegen fällt mir mit dem Fahrrad auf, dass mal laut Beschilderung nur motorisierter Verkehr verboten ist, aber auf der anderen Seite steht dann ein Verbot von Fahrzeugen aller Art. Außerdem gibt es ganze Netze von Feld- und Forstwegen. Bei den Zufahrten stehen unterschiedliche Schilder oder gar keine, sodass ich öfter mal wo rauskomme, wo ich nicht reinfahren dürfte, ohne zuvor ein Schild missachtet zu haben.
Ähnliches gibt es auch bei Einbahnstraßen, irgendwelchen Zonen oder verkehrsberuhigten Bereichen. Außerorts und am Ortsrand sind nicht an jeder mit dem Fahrrad möglichen Zufahrt Schilder. Wenn außerorts größere Straßenabschnitte gesperrt werden, sind auch nicht alle Zufahrten von Forst- und Feldwegen gesperrt. Einmal war hier ein gemischter Fuß- und Radweg an einem Abschnitt gesperrt, aber nur bei beiden Enden des Abschnittes und nicht bei den Zufahrten dazwischen.
Kann man also Wegabschnitte beliebig befahren, solange man nur nicht an einem Schild vorbeifährt, dass dies verbietet? Manchmal weiß ich auch wirklich erst im Nachhinein, welches Schild oder gar Sperre sich auf der anderen Seite befindet.
Übrigens sind auch Wege durch Hinweisschilder als offizielle Radwege ausgeschildert, obwohl ein anderes Schild die Nutzung verbietet.
4 Antworten
Das ist nicht so einfach, denn diese inkonsistente Beschilderung hat oft "Geschichte". Besonders bei Feld- und Waldwegen.
Öffentliche Wege haben eine Widmung ("dem öffentlichen Verkehr gewidmet") durch die Straßenbaubehörde und auch jedes Schild auf einem solchen Weg muss eine verkehrsrechtliche Anordnung haben. Da wird auch darauf geachtet, dass die Beschilderung ordnungsgemäß ist. In dem Fall ist der Weg aber auch in einem Wegeverzeichnis der Behörde zu finden.
Das Problem ist aber, dass Feld- und Waldwege sehr oft keine Widmung haben, da sie z.T. Privatwege sind. Sollten sie zu den öffentlichen Straßen gehören, ordnet man sie in der Regel als "sonstige öffentliche Straßen" (z.B. nach Art.53 BayStrWG) ein. Dann ist normalerweise die Gemeinde zuständig. Da draußen ist ein riesiger Mix an Wegen, die teils privat sind, teils öffentlich oder "halb-öffentlich". Und deshalb ist die Beschilderung oft ein Wirrwarr.
Ganz oft liegt der Kern des Problems nämlich daran, dass jeder Schilder aufstellt oder früher mal aufgestellt hat - idealerweise immerhin in seinem Zuständigkeitsbereich. Es kann aber eben auch passieren, dass du auf einem Gemeindeweg in einen Wald reinfährst, der irgendwo in einen Privatweg übergeht. Oder an der Gemeindegrenze plötzlich im Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde liegt. Dann kann es bei schlechter Abstimmung tatsächlich dazu kommen, dass auf der einen Seite etwas anderes steht als auf der anderen Seite.
Wenn außerorts größere Straßenabschnitte gesperrt werden, sind auch nicht alle Zufahrten von Forst- und Feldwegen gesperrt.
In der Regel ist das auch nicht nötig, wenn diese Feldwegzufahrten kein großes Verkehrsaufkommen haben. Teils werden sie ja auch die die Bauarbeiten genutzt. Das ist dann etwas, wo der Aufwand ziemlich eskalieren würde, wenn man jede Feldzufahrt oder jeden Waldweg einzeln sperren müsste.
Dazu kommt, dass in den Wäldern ohnehin eine ganze Menge Schilder aus vergangenen Zeiten rumsteht. Es gab Zeiten, in denen auch z.B. die Forstverwaltung in den Wäldern Schilder aufstellen durfte. Und auch wenn das evtl. mal geändert wurde, stehen die Schilder halt trotzdem noch.
Das Radfahren im Wald ist gesetzlich geregelt, dadurch bräuchte es eigentlich gar keine flächendeckenden Schilder. In Bayern regeln das z.B. das Wald- und das Naturschutzgesetz fast identisch lautend: "nur auf geeigneten Wegen". Das kann man zwar jetzt rechtlich bis ins letzte rausdefinieren - aber eigentlich sagt auch der gesunde Menschenverstand, was "geeignet" ist. Es gibt gute Gründe, diese Wege im Einzelfall verschärft für Radfahrer zu sperren, das bedarf aber auch einer Genehmigung. Deshalb findest du da in der Regel auch nur die Sperrung für motorisierte Fahrzeuge.
Wenn dir inkonsistente Beschilderung auffällt, dann wende dich an die zuständige Behörde. Eben, in der Regel die Gemeinde. Bei Kreis- oder Staatsstraßen entsprechend die Landkreise oder das Bundesland. Grundsätzlich gilt: Ein Schild, das nicht da ist oder nicht sichtbar, gilt auch nicht. Insofern kann dir keiner was, wenn gar kein Schild in deiner Richtung da war.
Und ein unberechtigt aufgestelltes Schild kann auch nur bedingt zu einer Strafe führen. Verfolgt wird der Verstoß - kann aber natürlich dann angefochten werden.
Die Straße, an die ich hier besonders gedacht habe, führt tatsächlich in die Nachbargemeinde. An einem beliebten Fahrradweg wundert es mich, dass sich seit Jahren niemand an dem Schild stört.
Was geeignete Wege sein sollen, finde ich nicht so eindeutig. Es kommt auf das fahrtechnische Können an. Bei einigen beliebten Downill-Trails stehen explizit Fahrradverbotsschilder. Ich fahre da sowieso nicht, aber Andere. Ich probiere immer wieder verschiedene Wege aus, um herauszufinden, wie gut diese geeignet sind und wo sie überhaupt hinführen. Manchmal lässt die Qualität im weiteren Verlauf stark nach oder der Weg mündet in eine Sackgasse.
Kann man also Wegabschnitte beliebig befahren, solange man nur nicht an einem Schild vorbeifährt, dass dies verbietet? Manchmal weiß ich auch wirklich erst im Nachhinein, welches Schild oder gar Sperre sich auf der anderen Seite befindet.
Für dich ist am Ende relevant welches Schild du siehst, wenn du in den Weg einfährst. Was am anderen Ende für die entgegengesetzte Richtung steht muss dich nicht interessieren.
Und selbstverständlich darfst du in solchen Wegen natürlich auch wenden und zurück fahren (nur mal so am Rande...)
Übrigens sind auch Wege durch Hinweisschilder als offizielle Radwege ausgeschildert, obwohl ein anderes Schild die Nutzung verbietet.
Ja, das kenn ich leider auch zu gut. Radwegweisung des Landes NRW und dann kommt ein Zeichen 239 (Gebot für Fußgänger) oder ein Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art). Hier setze ich mich dann schon mal mit den Verkehrsbehörden auseinander und bitte entweder Radverkehr auf den Strecken zu erlauben oder die Wegweisung anzupassen, je nach örtlichen Umständen.
Feldwege sind generell nur für Land - und Forstwirtschaft freigegeben, dazu braucht es kein Verkehrsschild. Mit dem Fahrrad oder Tretroller darf man diese allerdings befahren.
Bitte die entsprechende Stelle in der StVO zitieren. Konnte es auf Anhieb nicht finden.
Ja es ist so, wie du schreibst.
Für dich gelten die Verkehrszeichen, in deine Fahrtrichtung. Was in die andere Richtung beschildert wird, ist erst einmal irrelevant.
Das heißt du darfst dort lang fahren, solange es dir ein Schild in deiner Fahrtrichtung nicht untersagt.
lg