Was geschieht nun?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn man beschließt, einfach mal per Zufall einige der nächten Fahrzeuge anzuhalten und zu kontrollieren, dann ist das ein Grund für diese Kontrolle in dem Sinne, dass diese nicht grundlos ist. Ob du's nun glauben willst oder nicht.

Fahrzeugschein und Führerschein nicht dabei zu haben, ist jeweils eine Ordnungswidrigkeit die 10 € kostet und bei so geringen OWis haben die Polizisten auch die Option, es bei einer mündlichen Verwarnung zu belassen wenn sie glauben dass der Erziehungseffekt damit erreicht ist.

Allerdings: Wenn die Polizei es für notwendig erachtet, zu wissen wer du bist, muss sie dich nicht weiterfahren lassen ohne deine Identität festgestellt zu haben (und damit, ob du überhaupt eine Fahrerlaubnis besitzt). Und wenn du gar kein Ausweisdokument dabei hast, muss man dich halt im Polizeirevier neben den Bildschirm stellen, um dich mit deinem elektronisch gespeicherten Passbild zu vergleichen. Das ist natürlich keine Strafe, sondern reine Zweckdienlichkeit. Auch, wenn du eventuell nicht begeistert davon bist und deshalb das Gefühl hast, bestraft zu werden.

Kann ich einfach ein Foto zeigen vom Führerschein und Fahrzeugschein?

Kannst du natürlich.

Ändert aber nichts daran, dass du Führerschein und Fahrzeugschein nicht dabei hattest. Nach aktuellem Stand muss man beides im Original physisch vorliegen haben. Der Handy-Führerschein soll aber in Zukunft kommen.


PolNRW93  30.06.2024, 04:58
Wenn man beschließt, einfach mal per Zufall einige der nächsten Fahrzeuge zu kontrollieren, dann ist das ein Grund für diese Kontrolle in dem Sinne, dass diese nicht grundlos ist.

😄 schön gesagt!

Koio78 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 19:06

Ich wäre nicht begeistert davon. Das nimmt mir Zeit weg, das Polizeirevier

Ich bin von der Polizei ohne Grund angehalten worden.

Die Polizei hatte einen Grund, grundlos kontrolliert sie niemanden.

Es wurde sicher eine Halterabfrage gemacht und überprüft, ob du überhaupt eine Fahrerlaubnis besitzt. In der Regel kostet das 10€.


Koio78 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 18:22

Doch. Die Polizei darf grundlos kontrollieren. Das nennt sich allgemeine Verkehrskontrolle

Aliha  28.06.2024, 18:23
@Koio78

Und schon hast du den Grund: "Allgemeine Verkehrskontrolle".

Koio78 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 18:24
@Aliha

Aber ein Grund ist für mich so etwas wie Raserei, Schlangenlinien usw

Aliha  28.06.2024, 18:26
@Koio78

Auch wenn eine "allgemeine Verkehrskontrolle" für dich keinen Grund darstellt, sie ist ein Grund.

Koio78 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 18:28
@Aliha

Weil ich hatte nichts verbrochen. War unauffällig unterwegs und wurde trotzdem angehalten

Aliha  28.06.2024, 18:30
@Koio78

Das geht bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle vielen so. Das ist nun mal ein Grund. Schönen Abend noch.

Koio78 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 18:31
@Aliha

Schönen Abend noch

...Du hast ja sicher etwas schriftliches bekommen. Damit und mit deinem Führer- sowie Fahrzeugschein gehst Du zu Deiner örtlichen Polizeiwache, zeigst das vor und die Sache sollte (eventuell nach Entrichtung einer kleinen Bearbeitungsgebühr) erledigt sein.


Koio78 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 18:23

Ok. Alles klar

Ohne Grund war es ja nicht