Was genau wäre das eigentlich für eine Straftat, wenn ein Fremder an einem Getränkeautomat einfach "Wasser" auswählt, nachdem man dort Geld eingeworfen hat?!?

5 Antworten

Was genau wäre das eigentlich für eine Straftat
ihm ist ja somit ein Schaden entstanden???!!!??!!

Du vermischt hier augenscheinlich Strafrecht und Zivilrecht, bei beiden ist das Vorgehen jeweils anders.

Zivilrechtlich würde ich hier über einen Schadensersatz aus sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung gemäß § 826 BGB nachdenken.

Der Schaden würde dann darin bestehen, dass der Geschädigte in seiner Vertragsfreiheit verletzt wurde und vor allem ein Vermögensschaden dadurch erlitten hat, dass er Geld für etwas ausgeben "musste", was er gar nicht wollte.

Genau wegen dieses Vermögensschadens würde ich übrigens einen Schadensersatz aus § 823 I BGB verneinen.

Man könnte theoretisch auch über eine Haftung aus c.i.c. nach u.a. § 311 II, III BGB nachdenken, das finde ich aber eher abwegig, da es da ja normalerweise um Fälle geht, bei denen der Dritte irgendwas mit einem der beiden Vertragspartner zu tun hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Keine Rechtsberatung :)

Tatsächlich eine gute und außergewöhnliche Frage. Bin mir unsicher, ob hier ein Vergehen vorliegt, das rechtlich greifbar ist.

Meiner Meinung nach am ehesten § 823 BGB.

Woher ich das weiß:Hobby – Keine Rechtsberatung

VaryNia  06.05.2025, 23:20
Meiner Meinung nach am ehesten § 823 BGB.

Finde ich generell nicht schlecht, aber liegt hier nicht ein nach § 823 BGB nicht ersatzfähiger Vermögensschaden vor?

VaryNia  06.05.2025, 23:40
@VaryNia

Entschuldigung, ich meine natürlich nur den Absatz 1. Bei Absatz 2 sind Vermögensschäden ersetzbar, aber dafür bräuchten wir ein Schutzgesetz, gegen das verstoßen wird.

Du schuldest ihm etwas, da er deine Gesundheit gerettet hat ; - )

Guten Tag, JessicaWolff. 😊

Das ist natürlich ein Streich, den man nicht tun sollte, jedoch würde ich das nicht überbewerten.

Im Prinzip kannst du da gar nichts tun, denn das ist ein zu geringfügiges Delikt.

Mit lieben Grüßen, Renate. 😊

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Gebe gerne Tipps in allen Bereichen.

Ich würde sagen, der Schaden hält sich in Grenzen.

Vielleicht kommt ja ein durstiger Mensch des Weges, der sich Wasser kaufen möchte. Der soll sich dann ne Cola ziehen und mit dem Geprellten das Wasser tauschen.