Was genau wäre das eigentlich für eine Straftat, wenn ein Fremder an einem Getränkeautomat einfach "Wasser" auswählt, nachdem man dort Geld eingeworfen hat?!?
Also wenn man eigentlich gerne eine Cola will, man wirft Geld ein und in dem Moment kommt jemand von Hinten und drückt einfach auf "Mineralwasser", lacht und läuft sofort weg. Das Wasser nimmt er aber nicht mit, das bleibt bei dem der bezahlt hatte. Aber der wollte sich ja eigentlich Cola kaufen, und ihm ist ja somit ein Schaden entstanden???!!!??!!
5 Antworten
Was genau wäre das eigentlich für eine Straftat
ihm ist ja somit ein Schaden entstanden???!!!??!!
Du vermischt hier augenscheinlich Strafrecht und Zivilrecht, bei beiden ist das Vorgehen jeweils anders.
Zivilrechtlich würde ich hier über einen Schadensersatz aus sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung gemäß § 826 BGB nachdenken.
Der Schaden würde dann darin bestehen, dass der Geschädigte in seiner Vertragsfreiheit verletzt wurde und vor allem ein Vermögensschaden dadurch erlitten hat, dass er Geld für etwas ausgeben "musste", was er gar nicht wollte.
Genau wegen dieses Vermögensschadens würde ich übrigens einen Schadensersatz aus § 823 I BGB verneinen.
Man könnte theoretisch auch über eine Haftung aus c.i.c. nach u.a. § 311 II, III BGB nachdenken, das finde ich aber eher abwegig, da es da ja normalerweise um Fälle geht, bei denen der Dritte irgendwas mit einem der beiden Vertragspartner zu tun hat.
Tatsächlich eine gute und außergewöhnliche Frage. Bin mir unsicher, ob hier ein Vergehen vorliegt, das rechtlich greifbar ist.
Meiner Meinung nach am ehesten § 823 BGB.
Du schuldest ihm etwas, da er deine Gesundheit gerettet hat ; - )
Guten Tag, JessicaWolff. 😊
Das ist natürlich ein Streich, den man nicht tun sollte, jedoch würde ich das nicht überbewerten.
Im Prinzip kannst du da gar nichts tun, denn das ist ein zu geringfügiges Delikt.
Mit lieben Grüßen, Renate. 😊
Ich würde sagen, der Schaden hält sich in Grenzen.
Vielleicht kommt ja ein durstiger Mensch des Weges, der sich Wasser kaufen möchte. Der soll sich dann ne Cola ziehen und mit dem Geprellten das Wasser tauschen.
Finde ich generell nicht schlecht, aber liegt hier nicht ein nach § 823 BGB nicht ersatzfähiger Vermögensschaden vor?