Was gehört in die Steuererklärung einer UG mit Kleinunternehmerstatus?

4 Antworten

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Die sogenannte Kleinunternehmerregelung hat lediglich Bedeutung in Verbindung mit dem Ausweis/der Buchung von Umsatzsteuer.

Generell ist eine UG - je nach Umsatzgröße bzw. Bilanzsumme - verpflichtet, Bilanzen zu hinterlegen oder zu veröffentlichen, mit oder ohne GuV. Denn die UG unterliegt grunds. den Vorschriften für Kapitalgesellschaften - dazu gehört, dass GmbH den Betriebsvermögensvergleich (Bilanz und GuV) nach § 5 EStG vorzunehmen haben, da diese buchführungsPFLICHTIG sind - siehe da: https://www.weclapp.com/de/blog/buchfuehrungspflicht/.

Näheres findest Du dort:

http://www.ug-gesellschaft.de/ug-haftungsbeschraenkt/ug-informationen/buchhaltung/

Auch die Art der einzureichenden Steuererklärungen sind mit einer, evtl. zwei Bilanzen einzureichen. Fachleute wie geeignete Steuerberater oder Buchhalter sind Dir empfohlen.

ALSO: EÜR geht nicht....

cheerio

  1. Die UG ist Kaufmann kraft Rechtsform und hat eine Bilanz zu erstellen
  2. Natürlich müssen Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer- und Körperschaftssteuererklärung erstellt werden
  3. Wenn es keine Umsätze gibt, warum wird dann nicht zur Regelbesteuerung optiert um die Vorsteuer aus den Kosten zu kassieren?

Wer hat Dich/Euch bei der Gründung beraten? Wer den zum Freund hat, braucht keine Feinde mehr.

wurzlsepp668  03.01.2018, 16:16

Steuererberater ist doch viel zu teuer .....

wfwbinder  03.01.2018, 16:39
@wurzlsepp668

Dann eben einen Gründercoach, der wird von der Bafa subventioniert.

FordPrefect  03.01.2018, 16:21
Wer hat Dich/Euch bei der Gründung beraten?

Wie "beraten"? Steht doch alles im Netz!

*duck, wegrenn*

wfwbinder  03.01.2018, 16:35
@FordPrefect
Steht doch alles im Netz!

Oh Entschuldigung. Natürlich, das hatte ich eben total vergessen.

Nixen85 
Fragesteller
 03.01.2018, 16:45

Entschuldigt, aber ohne Details zur Lage der UG zu kennen, scheinen mir eure Aussagen wenig reflektiert. Bei einem reinen IT-Unternehmen, dass Ausgaben von ca. 1000-2000 € im Jahr verbucht, kann mit einem Verlustvortrag nicht mehr als 190-380€ Vorsteuer geltend gemacht werden. Demgegenüber steht der bürokratische Aufwand "Kleinunternehmer dürfen mit dieser Regelung ihre Belege „Brutto gleich Netto“ ausschreiben. [...] Es reichen einfache Quittungen, auf die notwendigen Angaben zum Vorsteuerabzug von Rechnungen kann verzichtet werden. In der Buchführung brauchen sowohl bei Umsätzen als auch bei Kosten keine Steuerbeträge berücksichtigt werden. Umsatzsteuer muss weder angemeldet noch abgeführt werden, Umsatzsteuervoranmeldungen entfallen. " https://www.unternehmerportal.info/kleinunternehmerregelung/

Wenn das Internet als Quelle so unzuverlässig ist, dann Frage ich mich, was eure Antworten davon unterscheiden soll?

Letztlich lese ich aus eurer Antwort, dass die Verpflichtungen der UG über denen der Kleinunternehmerregelung stehen und damit in Sachen steuern der Aufwand einer GmbH notwendig ist. Das würde für mich definitiv das Konzept des Kleinunternehmers in Frage stellen.

wurzlsepp668  03.01.2018, 17:01
@Nixen85

somit komme ich zu der Erkenntnis:

du hast dich über eine UG NULL informiert, irgend jemand hat die UG als optimal empfohlen, deshalb wurde sie gegründet.

wenn euer Umsatz die 17.500 € übersteigt, dann seit ihr Mehrwertsteuerpflichtig. dummerweise ist dann aber die Vorsteuer aus den Vorjahren verloren ......

byhteway: die Vorsteuer verbessert die Liquidität der UG, da vom Finanzamt erstattet ....

byhteway2:

die Bilanz der UG ist elektronisch an das Finanzamt zu übertragen (E-Bilanz, es gibt keine Ausnahmen mehr ....). ebenso ist die Bilanz beim Bundesanzeiger einzureichen.

wfwbinder  03.01.2018, 17:13
@Nixen85

Ebenso Entschuldigung, aber Deiner geschätzten Meinungcstehen hier von den bisherigen Antworten über 100 Jahre Steuerberatererfahrung gegenüber (ich allein habe 39 Jahre Berufserfahrung, die Zeit der Ausbildung und als Fachgehilfe nciht gerechnet).

Tatsache ist, eine Bilanz ist zu erstellen. Damit sind die Geschäftsvorfälle zu buchen. Und ob ich in ein kleines Buchhaltungsprogramm nun die Summe eintippe und und das Konto der Buchhaltung angebe, oder noch den Vorsteuerschlüssel mit angebe, ist kein Mehraufwand.

Wenn es um ein IT-Unternehmen geht sind die Kunden, wenn dann später Umsätze erzielt werden, sowieso Unternehmer, die eine Rechnung brauchen. Da ohne Umsatzsteuer zu arbeiten, (wenn es wegen der Umsätze überhaupt möglich ist) heißt sich selber klein zu machen.

Was in Deinen Überlegungen nicht ganz passt (weshalb ich auch einen Gründercoach empfehle, der zu einem großen Teil sowieso von Vater Staat bezahlt wird), ist das Du Dein Konzept sehr auf eine einfache Regelung bezüglich der Buchhaltung abgestimmt hast. Aber das ist der kleinste Teil (wenn auch ein wichtiger) in Deinem Vorhaben.

Die UG/GmbH ist bei einem IT-Unternehmen allein schon aus Gründen der Produkthaftung zu prüfen.

Die von Dir so geschätzte Quelle werden Profis im besten Fall mit 4 bewerten, denn allein in dem Satz:

Die Kleinunternehmerregelung eignet sich vor allem für jene Freiberufler oder Gewerbetreibende, die ihren Umsatz hauptsächlich aus Dienstleistungen generieren.

fehlt ein zusätzlicher Halbsatz: und diese überwiegend, oder ausschließlich für Privatkunden erbringen.

Sind die Kunden nämlich überwiegend Unternehmer, empfiehlt sich praktisch immer die Regelbesteuerung (außer die Kunden sind aus den Heilberufen, oder habe andere Ausschlussumsätze).

Nixen85 
Fragesteller
 03.01.2018, 17:17
@wurzlsepp668

@wurzlsepp668  Nein, deine Erkenntnis ist leider komplett falsch. Wir haben uns sehr ausführlich mit der UG beschäftigt und sind auch Gesellschafter in größeren GmbHs. Sie ist genau die richtige Geschäftsform für uns! Nur zu den Erleichterungen aus der Kleinunternehmerregelung liegen uns noch nicht ausreichend Informationen vor. Aktuell befinde ich mich in der Recherche-Phase zur Steuererklärung. Es ist nichts abgeschlossen, nichts verschickt, nichts unterschrieben und schon gar nicht mangelt es an Willen sich zu informieren. Vorsicht also mit vorschnellen Schlüssen.

wurzlsepp668  03.01.2018, 17:23
@Nixen85

wenn du dich mit der UG befasst haben willst, hättest du gewußt, dass KEINE EÜR erstellt werden kann und dass eine UG nichts anderes ist als eine GmbH mit wenig Haftungskapital .....

byhteway:

wenn ihr im IT-Bereich unterwegs seit, ich würde einer UG keinen Auftrag erteilen ..... da Haftungskaptial viel zu gering

Nixen85 
Fragesteller
 03.01.2018, 17:42
@wurzlsepp668

EÜR kann ja schon erstellt werden, für Kleinunternehmer und davon bin ich ausgegangen, denn wir haben bei der Gewerbeeröffnung die Kleinunternehmerregelung gewählt. Heißt nicht, dass es allgemein an Wissen zu anderen Bereichen der UG mangelt. Wir sind nicht im B2B Bereich tätig und der Firmenname wird maximal im Impressum erscheinen. Den Auftrag brauchen wir also so sehr wie Sand in der Wüste... Btw: Das Haftungskapital einer UG kann durchaus höher sein, als das einer GmbH.

wurzlsepp668  03.01.2018, 17:47
@Nixen85

nachdem bei dir das steuerliche Wissen sehr niedrig ist .......

  1. es gibt kein Kleinunternehmen
  2. nahezu JEDER Link zur UG zeigt die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht auf
  3. klar, mach auch Sinn, wenn bei der UG das Haftungskapital höher ist als bei der GmbH ...... da die UG nach außen IMMER mit UG (Haftungsbeschränkt) auftreten MUSS
FordPrefect  03.01.2018, 17:57
@Nixen85
Entschuldigt, aber ohne Details zur Lage der UG zu kennen, scheinen mir eure Aussagen wenig reflektiert.

Was bitte hat die Lage der UG mit ihren gesetzlichen Vorschriften zu tun?

Bei einem reinen IT-Unternehmen, dass Ausgaben von ca. 1000-2000 € im Jahr verbucht, kann mit einem Verlustvortrag nicht mehr als 190-380€ Vorsteuer geltend gemacht werden.

Steht da irgendwas von Verlustvortrag? Zudem: Irgendwann wird die UG ja hoffentlich Geld verdienen - der Vortrag verfällt ja schließlich nicht. Und was die Vst mit dem Verlustvortrag zu tun haben soll, dürfte sich auch niemandem erschließen.

Demgegenüber steht der bürokratische Aufwand

Welcher? Bei € 0.-- Umsatz sind das Meldungen, die einmal monatlich per Knopfdruck aus der FiBu generiert werden - fertig (streng genommen geht das sogar ohne FiBu aus Elster Online). Und die bringen sogar Geld (VSt). Wenn ihr kein Geld braucht, dann lasst es halt. Der Staat freut sich.

"Kleinunternehmer dürfen mit dieser Regelung ihre Belege „Brutto gleich Netto“ ausschreiben"

Wenn ihr keine Umsätze habt, schreibt hr doch gar keine Rechnungen. Was soll das Ganze dann?

"In der Buchführung brauchen sowohl bei Umsätzen als auch bei Kosten keine Steuerbeträge berücksichtigt werden. Umsatzsteuer muss weder angemeldet noch abgeführt werden, Umsatzsteuervoranmeldungen entfallen."

Alles richtig - aber es kostet euch Geld. Denn mit jeder Rechnung, die ihr bezahlt, bezahlt ihr auch VSt, die ihr euch erstatten lassen könntet - jeden Monat.

Letztlich lese ich aus eurer Antwort, dass die Verpflichtungen der UG über denen der Kleinunternehmerregelung stehen

So ist es.

und damit in Sachen steuern der Aufwand einer GmbH notwendig ist.

Richtig.Es ist nur günstiger zu gründen. Die Haftung es UG-Geschäftsführers ist übrigens analog zu der des GmbH-GF gestaltet.

Das würde für mich definitiv das Konzept des Kleinunternehmers in Frage stellen.

Es gibt kein Konzept des Kleinunternehmers, weil das nur eine Vereinfachungslösung im UStG für kleine im Nebenberuf tätige Selbstständige / Kleinstbetriebe ist, die ausschließlich Privatkunden betreuen. Für alle anderen Gewerbetreibenden ist das ohnehin völliger Unfug. Für den vorgenannten Personenkreis wurde diese Ausnahmelösung eingeführt, um sowohl die Betroffenen von bürokratischem Aufwand zu befreien, bei der für den Staat ohnehin nichts rausspringt, als auch die FA zu entlasten, bei denen die Anfragen/Mahnungen/Bescheide auflaufen.

Nixen85 
Fragesteller
 03.01.2018, 18:01
@wurzlsepp668

Nachdem du den Sachverhalt scheinbar noch nicht erfasst hast oder nicht erfassen willst, mein letzter Kommentar dazu:

  1. Ja und es hat niemand etwas anderes behauptet
  2. Das ist mir bewusst und hier lag meine Frage - Welche Regelung gilt Kleinunternehmer vs. UG - Danke für eure, wenn auch etwas herablassende, Antwort
  3. Das ist eine Frage des Stammkapitals. Eine UG (haftungsbeschränkt) kann ebenso gut 25.000€ Stammkapital haben und darüber hinaus noch mit sonstigem Firmeneigentum haften. Pauschal eine UG abzulehnen ist quatsch.
FordPrefect  03.01.2018, 18:03
@Nixen85
Nein, deine Erkenntnis ist leider komplett falsch.

...sagt derjenige, der ganz offenbar keine Ahnung vom Sachverhalt hat.

Wir haben uns sehr ausführlich mit der UG beschäftigt

Wo denn bitte? Durch Texte aus chinesischen Glückskeksen?

und sind auch Gesellschafter in größeren GmbHs.

Die tun mir jetzt schon Leid.

Sie ist genau die richtige Geschäftsform für uns!

Das mag sogar unbeabsichtigterweise richtig sein, nur nicht in dem von dir gedachten Sinn - nämlich dann, wenn man UG mit UnterGang gleichsetzt.

Aktuell befinde ich mich in der Recherche-Phase zur Steuererklärung.

Die Recherchephase wäre durch den Gang zum StB sofort erledigt - aber ihr habt ja nichtmal Geld dafür, ihr zwei ach so großen GmbH-GFs. Na dann weiter viel Spaß - das FA wird die bereits überfälligen Erklärungen (Stichwort Eröffnungsbilanz) notfalls zwangsweise einfordern. Von den zwingend elektronisch einzureichenden Erklärungen für 2017 ganz zu schweigen.

wurzlsepp668  03.01.2018, 18:11
@Nixen85

nochmal:

  1. die Kleinunternehmerregelung ist eine Regelung des UMSATZSTEUERrechts.
  2. die UG unterliegt zusätztlich noch der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer.
  3. die Kleinunternehmerregelung kann von UG's, GmbH's, OHG's, KG's usw. genutzt werden.
  4. welche Regelungen Kleinunternehmer vs. UG soll es geben????
  5. klar, macht Sinn, eine UG (nochmal: eine UG MUSS im Geschäftsverkehr mit dem Zusatz Haftungsbeschränkt auftreten! ) mit genau soviel Kapital auszustatten wie eine GmbH ........ absolut logisch ......

ich bin Steuerberater, was glaubst du, wieviel UG's bereits wieder abgemeldet wurden, da keine Aufträge an diese erteilt wurden .......

byhteway:

in deiner Antwort auf meine Antwort: Kleinunternehmer (stammt von dir)

wurzlsepp668  03.01.2018, 18:27
@FordPrefect

ich nehm dem / der Fragestgeller/in die GmbH-Beteiligungen auch nicht ab ....

Sämtliche Gesellschafter unserer betreuten GmbH's kommen IMMER zuallererst zu uns, wenn Fragen wegen Gründungen usw. sind ....

vorallem, weil diese Person mir erzählen will, dass eine UG durchaus auch das gleiche Haftungskapital einer GmbH haben kann ..... absolut sinnvoll

Nixen85 
Fragesteller
 03.01.2018, 18:45
@FordPrefect

Ich habe mit dem Finanzamt die Vorgehensweise letztes Jahr abgesprochen - es gab keine Einwände. Die UG diente einer Bewerbung auf eine Förderung. Ziel ist daher so wenig Aufwand und Kosten wie möglich damit zu generieren. In den anderen Gesellschaften, steht uns tatsächlich ein StB zur Verfügung, den ich auch konsultieren werde, was allerdings mit Kosten verbunden sein wird.

Ganz allgemein finde ich die Art, wie hier kommuniziert wird unter aller Sau. Es ist das Prinzip des Forums, dass jemand mit wenig Ahnung eine Frage stellt, um diese von Personen mit viel Ahnung beantwortet zu bekommen. Sich darüber zu echauffieren, wie wenig Ahnung der Fragende oder auch der Antwortende hat, zeugt von Rechthaberei und Arroganz. Da sollten wir uns wohl alle mal an die eigene Nase fassen.

wurzlsepp668  03.01.2018, 18:53
@Nixen85

klar, ein GmbH-Gesellschafter, der beim FINANZAMT die Vorhehensweise abspricht ....

glaub ich sofort .....

wobei, du bist kein GmbH-Gesellschafter .....

das Finanzamt ist NICHT an seine Auskünfte gebunden!!

byhteway:

du hast dich doch angeblich umfassend über die UG informiert (eigene Aussage!). "dass jemand mit wenig Ahnung eine Frage stellt" DEINE Aussage jetzt ....

somit veräppelst du nur Leute.....

soviel zu an eigener Nase fassen (ich LIEBE Eigentore!)

bytheway: du hast angeblich einen Steuerberater und erwartest HIER kostenlose Steuerberatung?

Nixen85 
Fragesteller
 03.01.2018, 19:08
@wurzlsepp668

In Hinsicht auf die Besteuerung hatte ich durchaus nicht das notwendige KnowHow, was man nicht pauschal auf die Rechtsform beziehen muss. Mir ist sehr egal, was du über meine Beteiligungen denkst. Nahezu jede Frage hier, kann auch durch ein gewinnorientiertes Gewerbe abgedeckt und beantwortet werden. Ich frage mich, was du auf dieser Seite suchst, wenn dir dieses Prinzip nicht passt. In komplexen Sachverhalten handeln Menschen heute überwiegend nach dem ROPO Prinzip - Research Online, Purchase Offline. Bevor ich mich also ohne Ahnung in ein Beratungsgespräch begebe, ist es durchaus sinnvoll mich hier zu informieren, was nicht unbedingt mit abwertenden Kommentaren einhergehen muss. In der Tat hat das Finanzamt eine Eröffnungsbilanz angefordert - Diese wird nach Rücksprache, da kurz vor Jahresende gegründet wurde, mit dem Jahresabschluss erstellt. Bei der UG bin ich tatsächlich auch GF...

wurzlsepp668  03.01.2018, 19:20
@Nixen85

klingt für mich absolut logisch, dass ein angeblicher GmbH-Gesellschafter ERST Geld investiert und sich dann erst kundig macht ....

und klar, du informierst dich hier auf dieser Seite, wo hauptsächlich Kinder unterwegs sind .... klingt absolut logisch ...

und ich gebe hier Antworten in meinem Stil, ob es dir passt oder nicht. DU hast behauptet, dich UMFASSEND über die UG informiert zu haben. Aufgrund deiner Kenntnisse ist anzunehmen, dass diese Aussage von dir FALSCH ist!

aber ich bin raus, da du hier KOSTENLOSE Steuerberatung erwartest!

Nixen85 
Fragesteller
 03.01.2018, 19:30
@wurzlsepp668
und klar, du informierst dich hier auf dieser Seite, wo hauptsächlich Kinder unterwegs sind .... klingt absolut logisch ...

so viel zu Eigentor.

und ich gebe hier Antworten in meinem Stil

und dieser ist richtig unterirdisch!

Kostenlose Steuerberatung? Für die ach so kompetenten Antworten, die du bisher gegeben hast, würdest du doch in einer Beratung nicht wirklich Geld verlangen?! Andernfalls gute Nacht. Dann wundert es mich auch nicht, dass dir der Nachmittag zur Verfügung steht, um im Forum mit Kindern abzuhängen...

wurzlsepp668  03.01.2018, 19:33
@Nixen85

komisch ...

du als Geschäftsführer und Gesellschafter einer GmbH bist doch auch hier unterwegs .... (Zefix, nächstes Eigentor!)

ich habe Urlaub!

byhteway:

hier wurden JEDE MENGE Informationen an dich weitergebeben. Aber da dort das Wort "Kleinunternehmerregelung" nicht vorkommt, bist du anscheinend nicht fähig, diese Informationen zu verarbeiten!

ich bin übrigends ebenfalls Geschäftsführer einer GmbH, einer Steuerberatungs-GmbH

DU hast eine Frage gestellt, ICH habe geantwortet!

soviel zum Thema, Herr Angeblich Geschäftsführer und Gesellschafter!

wurzlsepp668  03.01.2018, 19:44
@Nixen85

noch ein Nachtrag:

nicht nur ICH zweifle deine Angaben an .... aber auf mich gehst du los ....

zeigt für mich, dass deine Angaben absulut nicht den Tatsachen entsprechen .....

alleine deine Aussage: In den anderen Gesellschaften, steht uns tatsächlich ein StB zur Verfügung, den ich auch konsultieren werde, was allerdings mit Kosten verbunden sein wird.

zeigt, dass du nicht Gesellschafter bist. EINZIGER Ansprechpartner für Investionen ist der Steuerberater

aber ich bin raus, da du absolut beratungsresistent bist

Nixen85 
Fragesteller
 03.01.2018, 19:46
@wurzlsepp668

Ja, durchaus. Ich hatte ein begründetes Anliegen und das war´s nun auch wieder für sehr sehr lange Zeit. Deine mehr als 2550 Antworten zeigen sofort, dass du hier nur ganz selten aktiv bist...

...du kannst viel erzählen, wenn der Tag lang ist.

wurzlsepp668  03.01.2018, 19:52
@Nixen85

tja, ob du mir glaubst oder nicht ist mir sowas von sch... egal ....

meine 2.550 Antworten auf knapp 5 Jahre dürften nicht viel sein ....

aber du kennst dich ja aus mit Dampfplauderei, richtig?

wurzlsepp668  03.01.2018, 19:55
@Nixen85

wfwbinder ist ebenfalls Steuerberater ... hat knapp 20 Tausend Antworten .....

ist er also auch ein Kind?

Nixen85 
Fragesteller
 03.01.2018, 20:01
@wurzlsepp668

Richtig und daher muss ich anmerken, dass du als Steuerberater auch wissen müsstest, dass man als Gesellschafter mit Minderheitsbeteiligung nicht einfach die Steuerberatung der Gesellschaft für eine unabhängige Neugründung nutzen kann. Da hängen noch andere Stakeholder mit drin und ohne Vorbereitung wird es schnell ähnlich destruktiv wie hier. Aber da du ja alles weißt, mit 2558 Antworten in 1825 Tagen auch nur während deines Urlaubs hier bist und wir gerade beide scheinbar keinen Spaß mehr an der mühseligen Diskussion haben, sollten wir nun unseren anderweitigen Aktivitäten wieder nachgehen.

wurzlsepp668  03.01.2018, 20:08
@Nixen85

klar .....

komisch, bei uns bekommt JEDER JEDERZEIT einen Termin ... egal ob Minderheitsgesellschafter, Neugründer, noch nie bei uns Gewesener .....

und stell dir vor, es soll tatsächlich MEHR als einen Steuerberater geben ....

du flüchtest dich in Ausreden! ganz einfach!

und ich muß dich enttäuschen: ich habe jede Menge Spaß! da du dich mit nahezu jeder Antwort auf einen Antwortgeber tiefer in dein Lügenkonstrukt verstrickst ....

und da du ja jemanden an seinen Antworten bewertest: Wfwbinder ist ebenfalls Steuerberater und Unternehmensberater ... hat auf 9 Jahre knapp 20.000 Antworten hier gegeben ....

aber mich gehst du an .....

(byhteway: auch wfwbinder zweifelt an deinen Angaben ...... und auch fordperfect .....)

aber wie gesagt, ICH habe Spaß in dieser Unterhaltung ..... wegen mir können wir noch stundenlang weitermachen .... ICH habe Urlaub .

Nixen85 
Fragesteller
 03.01.2018, 20:17
@wurzlsepp668

Wegen mir leider nicht. Ich habe Arbeit...

wurzlsepp668  03.01.2018, 20:19
@Nixen85

klar .... du bist hier seit 5 Stunden unterwegs, hast aber Arbeit ....

klingt logisch .............. glaub dir nur kein Wort .........

DerRainer100  04.01.2018, 10:44
@Nixen85

Hallo, du vermischst hier zwei Ebenen. Der Kleinunternehmer ist ein reines Umsatzsteuer-Thema, das mit Bilanzierungspflicht und Gewinnermittlung nichts zu tun hat. Der Grund für die Kleinunternehmerregelung ist oft der geringere Verwaltungsaufwand und das steht konträr zu einer Gesellschaftsform als juristischer Person mit entsprechenden Pflichten (HGB, Buchführungspflicht, E-Bilanz, Veröffentlichung etc.). Deswegen sind vermutlich 99,95% aller "Kleinunternehmer" nicht bilanzierungspflichtig.

Insgesamt kann ich den vorhergehenden Antworten nur zustimmen, insoweit, dass die UG natürlich bilanzierungspflichtig ist und die Kleinunternehmerregelung nicht sinnvoll erscheint. Letzteres ist natürlich Ansichtssache. Wenn du es selbst machst, deine Arbeitsstunde mit 50 Euro bewertest und der Mehraufwand pro Jahr 8 Stunden übersteigt, hast du Recht §19 UStG in Anspruch zu nehmen.

Ich sehe allerdings auch, dass du jetzt in einer überschaubaren Umgebung Prozesse (USt-Voranmeldung) einführen kannst, ohne großen Arbeitsdruck zu haben (kaum Belege). Deswegen würde ich in jedem Fall den Kleinunternehmer weglassen und direkt die Ist-Besteuerung beantragen.

Ich vermute, dass ihr die Buchhaltung selbst erstellen wollt - hier kann ich nur raten, eine Fachkraft zu engagieren. Muss kein StB sein, ein selbstständiger Buchhalter kostet ungefähr soviel im Jahr, wie ihr an Vorsteuer zurück erhaltet (Kalkulation 12 x 1 Stunde à 40,- Euro).

wfwbinder  04.01.2018, 19:26
@DerRainer100

Schön, dass die Diskussion wieder versachlicht wird. Genau das habe ich ja mit meiner Antwort gesagt.

Für juristische Personen wie unsere UG hingegen, werden Umsatzsteuer-, Körperschaftssteuer- und Gewerbesteuererklärung + formlose EÜR verlangt.

So ist es.

Ich konnte leider selbst nach längerer Recherche keine Info finden, was nun genau für die Kombination aus juristischer Personen (UG) mit Kleinunternehmerstatus gilt.

Da es hierfür m.E. keine anderweitige Regelung gibt, gilt genau dasselbe.

Meine Vermutung ist, dass man lediglich eine formlose EÜR + Umsatzsteuererklärung und Körperschaftssteuererklärung abgibt.

Nein. EÜR scheidet von vorneherein aus (eine UG ist eine bilanzierungspflichtige Kapitalgesellschaft). GewSt ist ebenso Pflcht. Es ist zudem für 2017 auch die Eröffnungsbilanz abzugeben gewesen, sowie die E-Bilanz für 2017 etc. pp.

In Anbetracht des offenkundigen völligen Mangels an grundlegenden Kenntnissen in Buchführungs- und Steuerrecht kann ich nur dringend dazu raten, den StB des Vertrauens aufzusuchen. Ein Seminar in Existenzgründung wäre zudem auch anzuraten.

NB.: Wenn es keine Umsätze gab und geben wird, wieso wird dann überhaupt § 19 UStG angewandt? Kosten habt ihr ja wohl, ergo zahlt ihr (und verschenkt) VSt.

scheitetert bereits daran, dass die UG keine EÜR abgeben darf ....

byhteway: ab dem Kalenderjahr 2017 nix mehr formlose EÜR, amtlich vorgeschriebenes Formular.

die UG ist Buchführungspflichtig, somit ist eine Bilanz mit GuV zu erstellen. die Bilanz ist beim Bundesanzeiger zu hinterlegen.

Nixen85 
Fragesteller
 03.01.2018, 16:46
byhteway: ab dem Kalenderjahr 2017 nix mehr formlose EÜR, amtlich vorgeschriebenes Formular.

Das ist mir neu. Hast du dazu eine Quelle.

Nixen85 
Fragesteller
 03.01.2018, 17:32
@wurzlsepp668

Danke für den Link und gut zu wissen.

wurzlsepp668  03.01.2018, 17:45
@Nixen85

warum danke? beitrifft dich und die UG eh nicht