Was darf mein Vermieter, was sind seine Rechte?

3 Antworten

Da hast du auch falsch gedacht. Solange der Mieter die Wohnung nicht an den Vermieter herausgegeben hat, und das hätte am 2.5.24 stattfinden müssen, hat der Vermieter kein Zutrittsrecht zu dieser Wohnung.

Mietschulden beim Anwalt - eher nicht. Vielleicht bei seinem eigenen Anwalt oder beim Vermieter.

Nur vom 30.04.bis heute 08.05 - hat Vermieter noch keine Räumungsklage durch. Bei Mietschulden kündigt auch eher der Vermieter und nicht der Mieter.

Dies setzt dann auch nicht die Polizei sondern der Gerichtsvollzieher durch.

Dem Vermieter war bekannt, dass Mieter noch keine Übergabe gemacht hat - so befindet er sich ohne Ankündigung Besichtigung zumindest in der Besitzstörung, im Worstcase kassiert er noch eine Anzeige wegen Diebstahl....

Vermieter hat im übrigen auch keinen Zweitschlüssel zur Wohnung zu besitzen.....

Also meine Meinung nach handelt Vermieter falsch - ob mit oder ohne Konsequenzen keine Ahnung.

unser Vermieter hat sich jedoch jetzt hinterm Rücken des Mieter, der rechtliche diese Wohnung nicht mehr weiterhin beziehen darf, Zutritt zu der Wohnung verschaffen

Das ist ein unzulässiges Vorgehen des Vermieters, welches sich mit keinem Gesetz rechtfertigen lässt. Man spricht von unerlaubter Eigenmacht und Hausfriedensbruch. Der Mieter kann den Vermieter deswegen auch anzeigen.

Der Mieter hat kein Recht mehr, in der Wohnung zu bleiben, da die Mietzeit abgelaufen ist, soweit klar. Aber deswegen darf man ihn nicht eigenmächtig raus werfen. Das muss gerichtlich eingeleitet werden. Die Polizei kann hierbei nichts tun.

Sind denn Gründe bekannt, warum der Mieter die Wohnung nicht zurück gibt, obwohl er ja selbst gekündigt hat?