Was darf mein Vermieter, was sind seine Rechte?
Hallo.
meine Freundin und ich haben vor kurzem eine Wohnung angemietet, welche zum 01.06 bezogen wird.
der Vormieter hat seine Wohnung am 31.1.24 zum 30.4 gekündigt, sodass sein Mietverhältnis offiziell zum 30.4 Beendet ist .
wir hätten laut dem Vermieter, sofern der Mieter zeitig auszieht, die Wohnung schon zum 01.05 beziehen dürfen um vorab zu renovieren.
unser Mieter weigert sich tatsächlich auszuziehen sodass unser Einzug bis auf weiteres verschoben werden muss.
unser Vermieter hat sich jedoch jetzt hinterm Rücken des Mieter, der rechtliche diese Wohnung nicht mehr weiterhin beziehen darf, Zutritt zu der Wohnung verschaffen.
der Mieter selbst hat eben die Polizei verständigt, weil er sich im Recht sieht.
nebenbei gesagt, hat der Mieter Mietschulden die beim Anwalt des Vermieters eingereicht wurden, die sind also beim Anwalt bekannt.
darf der Vermieter das, ohne Konsequenzen daraus zu ziehen?
3 Antworten
Da hast du auch falsch gedacht. Solange der Mieter die Wohnung nicht an den Vermieter herausgegeben hat, und das hätte am 2.5.24 stattfinden müssen, hat der Vermieter kein Zutrittsrecht zu dieser Wohnung.
Mietschulden beim Anwalt - eher nicht. Vielleicht bei seinem eigenen Anwalt oder beim Vermieter.
Nur vom 30.04.bis heute 08.05 - hat Vermieter noch keine Räumungsklage durch. Bei Mietschulden kündigt auch eher der Vermieter und nicht der Mieter.
Dies setzt dann auch nicht die Polizei sondern der Gerichtsvollzieher durch.
Dem Vermieter war bekannt, dass Mieter noch keine Übergabe gemacht hat - so befindet er sich ohne Ankündigung Besichtigung zumindest in der Besitzstörung, im Worstcase kassiert er noch eine Anzeige wegen Diebstahl....
Vermieter hat im übrigen auch keinen Zweitschlüssel zur Wohnung zu besitzen.....
Also meine Meinung nach handelt Vermieter falsch - ob mit oder ohne Konsequenzen keine Ahnung.
unser Vermieter hat sich jedoch jetzt hinterm Rücken des Mieter, der rechtliche diese Wohnung nicht mehr weiterhin beziehen darf, Zutritt zu der Wohnung verschaffen
Das ist ein unzulässiges Vorgehen des Vermieters, welches sich mit keinem Gesetz rechtfertigen lässt. Man spricht von unerlaubter Eigenmacht und Hausfriedensbruch. Der Mieter kann den Vermieter deswegen auch anzeigen.
Der Mieter hat kein Recht mehr, in der Wohnung zu bleiben, da die Mietzeit abgelaufen ist, soweit klar. Aber deswegen darf man ihn nicht eigenmächtig raus werfen. Das muss gerichtlich eingeleitet werden. Die Polizei kann hierbei nichts tun.
Sind denn Gründe bekannt, warum der Mieter die Wohnung nicht zurück gibt, obwohl er ja selbst gekündigt hat?