Was darf eine Postbotin?
Ich war per Zufall mal zeitiger zuhause und hatte mein Fenster offen als ich wahrgenommen habe das die Postbotin sich lautstark mit meinen Nachbarn unterhält wieviel ich verdiene weil ich ja "ständig" Briefe von der Bank bekomme.. Ich könnt platzen an wen kann ich mich melden?
9 Antworten
Solange sie keine Geheimnisse ausplaudert oder deine Briefe öffnet sehe ich keine Straftat darin. Wenn sie lediglich eine Frage stellt, so ist das meines Erachtens erlaubt, auch wenn es dich ärgert. Damit ist noch lange kein Postgeheimnis verletzt. Allerdings denke ich schon, daß sie sich besser um ihre eigenen Angelegenheiten kümmern sollte und ihr das im Grunde genommen egal sein sollte. Meist kommt diese Neugierde auch aus einer persönlichen Unzufriedenheit oder Neid.
Tja ... tatsächlich hat sie sich damit strafbar gemacht und sogar gegen das Grundgesetz verstoßen:
PostG - Postgesetz (gesetze-im-internet.de)
Du kannst die Dame gerne jederzeit anzeigen, solltest dann aber entsprechende Nachweise besitzen.
Besser wäre es, sie zur rede zur stellen und Dir zu verbitten, dass sie sich dritten gegenüber über Deine Postsendungen auslässt - gerne mit Hinweis auf das Post- und Grundgesetz.
wieviel ich verdiene weil ich ja "ständig" Briefe von der Bank bekomme.. I
Oh, je. Wenn sie aufgrund von Briefen auf Dein Einkommen schließt ...
Hat Deine Bank denn Deine Gutschriften auf die Briefumschläge gedruckt?
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Wenn sie diese Information aus ihrer Tätigkeit hat, hat sich sich ein Problem eingehandelt. Über Kenntnisse aus ihrem Arbeitsbereich hat sie Stillschweigen zu wahren.
Das wäre ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.
An wen Du Dich melden kannst? Denke nicht, dass Du Dich melden solltest.
Weil er ja nichts falsch gemacht hat. War ja die Zustellerin die (falls die Story stimmt) was falsch gemacht hat.
Ja, die Zustellerin hat etwas falsches gemacht. Sie hat etwas gemacht, was dem Fragesteller nicht gefällt. Warum soll er sich nicht beschweren?
Ja, ich verstehe nicht, warum der Fragesteller sich deiner Meinung nach nicht melden sollte. Er soll einfach akzeptieren, dass die Postbotin über ihn redet. 🤷♀️
An die Beschwerdestelle der Post, aber auch an die Staatsanwaltschaft, das ist ein klarer Bruch des Postgeheimnisses.
Gerne: § 206 StGB, https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__206.html - und es gehört schon zum Postgeheimnis, wer Post von wem bekommt.
Das was Du schreibst macht nur dann Sinn, wenn das Fehlverhalten bewiesen werden kann.
Das haben alle juristischen Sachverhalte so an sich - Grundlage jeder juristischen Ausbildung ist aber, Sachverhalte als gegeben hinzunehmen und abzuarbeiten, die Frage nach der Beweisbarkeit stellt sich da nicht (es wird angenommen, dass das bewiesen/beweisbar ist).
Die Postbotin darf nur die Dinge lesen, die sie zur Erfüllung ihres Auftrages lesen muss - das ist regelmäßig nur die Zieladresse und etwaige Verfügungen zur Sendungsform wie "Einschreiben" - aber unabhängig davon darf sie in keinem Fall einem Dritten darüber Mitteilung machen.
aber unabhängig davon darf sie in keinem Fall einem Dritten darüber Mitteilung machen.
stimmt, das hab ich gar nicht bedacht
Wer unbefugt einer anderen Person eine Mitteilung über Tatsachen macht, die dem Post- oder Fernmeldegeheimnis unterliegen und die ihm als Inhaber oder Beschäftigtem eines Unternehmens bekanntgeworden sind, das geschäftsmäßig Post- oder Telekommunikationsdienste erbringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wieso nicht?