Was bedeutet es jetzt für uns und das Baby?

5 Antworten

Hallo liebe Lia Fiona,  du machst dir viele Gedanken um deine Situation mit der Schwangerschaft. Dein Freund und du, ihr habt euch auch schon besprochen und möchtet gerne zusammenziehen.

Aktuell wohnst du nicht bei deiner Mutter weil es Probleme gab, doch du konntest bei einem anderen Familienmitglied unterkommen. Und die Wohngruppe steht auch noch zur Auswahl. 

Lieber möchtest du natürlich zu deinem Freund, auch wegen dem Baby... wie weit bist du denn in der Schwangerschaft, in welcher Woche? 

Dein Freund hat Besitztum, steht schon fest im Leben und könnte für dich und euer Kind da sein. Das ist sicher von Vorteil.

Ich denke nicht, dass es unmöglich sein wird, mit dem Zusammenziehen, solche Konstellationen gibt es, doch das Jugendamt wird alles sorgsam prüfen. Wenn der Vater des Kindes bereits volljährig ist, kann er das Sorgerecht bekommen, allerdings nur, wenn du und deine Eltern einverstanden sind.

Doch auch eine volljährige Person aus deiner Familie kommt für das Sorgerecht in Frage, z.B. einer deiner Elternteile oder volljährige Geschwister.

Wer ist denn für dich selbst sorgeberechtigt? Sind es deine Eltern?

Ihr könnt euch beide mit all den verständlichen Fragen ans Jugendamt wenden. Dort überlegt man dann gemeinsam mit euch, wie es gut weitergehen kann.

Wer würde euch den mit dem Baby helfen können? Hat er Eltern, die für euch da sein könnten? Oder wer sonst käme in Frage?

Schreib gerne wieder liebe Lia Fiona!

LG Nelly

Von Experte HobbyTfz bestätigt

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben bis zu deinem 18.Geburtstag deine Eltern, dein gesetzlicher Vormund oder das Jugendamt. Und je nachdem, wer es hat, wird derjenige entscheiden, wo du wohnst.

Es wäre höchst ungewöhnlich, dass man dir erlauben würde, bei deinem Freund zu wohnen. Mach dir da besser keine Hoffnungen. Wahrscheinlicher ist es, dass du erst mal in einer Mutter-Kind-Einrichtung untergebracht wirst.

Wenn du 18 und immer noch mit dem Kindsvater zusammen bist, dann kannst du selber entscheiden, ob du zu ihm ziehst oder nicht. Vorher nicht.

Ob mit oder ohne Kind: du bist noch nicht volljährig. Deshalb entscheiden normalerweise deine Eltern wo du wohnen musst bzw darfst.

In deinem Fall muss dann halt derjenige entscheiden der dein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.