Warum sind Videos oder Audioaufnahmen kein Beweismittel vor Gericht?

4 Antworten

Das entspricht nicht ganz der Wahrheit. Wenn die Videoaufzeichnungen rechtmäßig zustande gekommen sind, dann sind diese sehr wohl vor Gericht als Beweis verwertbar. Das ist zum Beispiel bei der Videoüberwachung in Geschäften als Beweis für einen Diebstahl oder auch für einen Überfall der Fall. Diese Aufnahmen sind rechtmäßig, wenn die Kundschaft auf die Videoüberwachung durch ein Schild am Eingang des Geschäftes entsprechend hingewiesen wird. Die Kunden willigen dann durch das Betreten automatisch in die Videoüberwachung ein. Nur wenn die Aufzeichnung unrechtmäßig zustande gekommen ist, dann besteht im Einzelfall ein Verbot, diese Aufnahmen als Beweis zu verwenden. Audioaufnahmen alleine, haben in aller Regel keine Beweiskraft, weil sich die Stimmen sehr ähnlich sein können.

Mfg

Wie kommst Du denn darauf, dass solche Beweise in Deutschland nicht verwertet werden dürften? Das Gegenteil ist der Fall. Vgl. die Rechtsprechung zu den Dashcams.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht

So pauschal stimmt das auch nicht.

Nur wenn die Aufnahmen rechtswidrig hergestellt wurden kann ein Beweisverwertungsverbot bestehen.

Wer sagt das ?

In den USA gibt es so Vorschriften, dass Beweise, die nicht legal beschafft wurden, nicht berücksichtigt werden dürfen.

Bei uns gibts das nicht, das Gericht betrachtet alles was vorgelegt wird, und entscheidet unabhängig, was glaubwürdig ist und was nicht.

Natürlich können Audios und Videos, nicht erst seit KI, manipuliert sein.