Warum schreit die Polizei?
Wenn jmd wegrennt, schreien sie ,,stehen bleiben" etc
Nicht mal die unterkomplexesten Diebe und Räuber werden stehen bleiben, nur weil es die Polizisten so wollen
Wofür schreien sie?
18 Antworten
Weil die Polizei aus juristischen Gründen dazu verpflichtet ist. Sie müssen mündlich immer Anzeigen was sie von einem wollen. Wenn du fliehst muss es heißen: Stehen bleiben! Polizei!
Machen Sie von der Schusswaffe Gebrauch: Legen Sie das Messer weg oder ich schieße!
Usw.
Damit soll auch juristische Sicherheit für den Beamten hergestellt werden, damit im nachgang nicht behauptet werden kann vom mutmaßlichen Täter, er wusste von nichts (schutzbehauptung)
Weil es in bestimmten Fällen eine vorgegebene Warnung ist, bevor weitere Maßnahmen erfolgen
Ok dankeschön, endlich hmd der es mir hilfreich erklärt hat
Dieser Ausruf der Polizei ist die Chance, für den Flüchtenden stehen zu bleiben, um nicht eventuell erschossen zu werden
Wer schießt schon gerne, aber trotzdem passiert es immer wieder.
Du schießt gerne auf Menschen? Dann solltest du du dich lieber in einer Klinik anmelden.
So besonders ist Schießtraining auch wieder nicht.
Was wäre den dein Vorschlag was die Polizei machen soll wen Jemand flüchtet?
Dabei immer dran denken das die Situation oft nicht eindeutig ist.
Das hat mit Rechtsstaatlichkeit und dem Grundgesetz zu tun. Demnach muss alles staatliche Handeln angemessen und verhältnismäßig zu sein und es ist grundsätzlich immer zuerst die Maßnahme zu ergreifen, die am "harmlosesten" für den Bürger ist, um den Zweck zu erfüllen.
Der Zweck bei einem flüchtenden Dieb besteht zunächst darin, seine Personalien festzustellen. Die harmloseste Maßnahme, um dies zu erreichen, ist ihn zum Anhalten aufzufordern. Das wirkt ja auch manchmal. Erst wenn er dieser Aufforderung nicht nachkommt, darf sogenannter unmittelbarer Zwang (= körperliche Gewalt) angewendet werden. So steht in praktisch allen Polizeigesetzen der Länder ein Paragraph wie der:
§52 PolG BW
„(1) Unmittelbarer Zwang darf nur angewandt werden, wenn der polizeiliche Zweck auf andere Weise nicht erreichbar erscheint. [...] Das angewandte Mittel muß nach Art und Maß dem Verhalten, dem Alter und dem Zustand des Betroffenen angemessen sein [...].
(2) Unmittelbarer Zwang ist, soweit es die Umstände zulassen, vor seiner Anwendung anzudrohen.
(3) Unmittelbarer Zwang darf nicht mehr angewandt werden, wenn der polizeiliche Zweck erreicht ist oder wenn es sich zeigt, daß er durch die Anwendung von unmittelbarem Zwang nicht erreicht werden kann.“
Wenn der Dieb nun nicht anhält und auch nicht eingefangen werden kann, ist der Gebrauch der Schusswaffe das letzte Mittel. Aber auch dieser Gebrauch muss vorher angedroht werden: "Halt, oder ich schieße." Danach darf immer noch nicht auf den Flüchtenden geschossen werden, sondern es muss erst noch ein Warnschuss abgegeben werden. Und wenn geschossen wird, muss das ein Schuss in die Füße sein. Aber auch das ist nur erlaubt, wenn es sich nicht um einen harmlosen Ladendiebstahl handelt, denn dann wäre das unangemessen. Außerdem muss, bevor geschossen wird, versucht werden, ihn ohne Hilfsmittel also z.B. durch Nachlaufen und Einfangen vorläufig zur Feststellung der Personalien festzunehmen.
Warum sollte man nach dem Ankündigen des Schusswaffengebrauchs noch einen Warnschuss abgeben?
Weil das die nächste Steigerung wäre. Man kann sich ja nicht sicher sein, ob die mündliche Ankündigung auch verstanden wurde. Einen Warnschuss überhört aber keiner. Das macht jedem Flüchtenden klar, dass es jetzt ernst wird. Nur bei einer gegenwärtigen Bedrohung kann zur Abwehr derselben auf den Warnschuss verzichtet werden.
§9 ff. UZwG Bln sieht das anders. Der Warnschuss gilt als Androhung, damit würde theoretisch das mündliche Androhen ersetzt werden können. Er ist aber nicht zwingend vorgeschrieben.
Bei einer gegenwärtigen Bedrohung (bspw. mir Messer oder Waffe) wird i.d.R. nicht nach dem UZwG, sondern nach dem §32 StGB geschossen. Auch hier ist kein Warnschuss erforderlich.
Deutsche Beamte schließen ungern auf Menschen