Warum ist Scheidung erlaubt?
Heißt es bei der Eheschließung nicht bis das der Tod uns scheidet
17 Antworten
Gäb es das nicht, wären vuel mehr Menschen unzufrieden und unglücklich.
Stell dir mal vor, du heiratet und die andere Person geht dir fremd oder bricht dein Vertrauen. Willst du dann noch mit der Person zusammen sein?
Weil man Menschen nicht töten darf - das wäre Mord...
Und manche Menschen würden eine so schlecht Behandlung ihres Ehepartners etablieren, daß zuerst dessen Gesundheit kaputt geht, und dann sein Leben!
Was Religion betrifft hat Jesus selbst gesagt sagt: "LIEBE deinen Nächsten wie DICH SELBST!". Und er hat gesagt: "Diene deinem Gott mit deiner ganzen Kraft."
Also auch für Christen gilt: Wenn der Partner einen so behandelt, daß es einen krank macht, ist es ein bilblischer Grund sich zu trennen. Denn alles andere währe lieblos sich selbst gegenüber und raubt die Kraft!!!
Mein Therapeut (Psychotherapeut) hat es ur gut erklärt:
Es gibt in jeder Kommunikation Bezüge auf Aussagen (selbstgemacht oder von Anderen) und dabei gibt es sogenannte "Hierarchie-Ebenen". Das bedeutet:
.) Was Einer sagt ist INNERHALB der Aussage eines Anderen zu verstehen. Oder:
.) die Aussage von Jemandem ERWEITERT DEN RAHMEN.
Es gilt halt herauszufinden, welche Aussage innerhalb eines Systems welchen Stellenwert hat.
Darum gilt für mich: ALLE Aussagen der Apostel gelten nur INNERHALB DER GRENZEN die JESUs genannt hat!
(Ich bin übrigens (noch immer) KEINE Christin aber wurde mit der Bibel aufgezogen!)
Weil ein Standesamt nicht das Recht hat, eine Beziehung bis zum Tod vorzuschreiben. Aber natürlich können sich Ehepartner ein Leben lang treu sein! Meine Frau und ich leben auch schon 62 Jahre zusammen.
Weil hier inzwischen Menschenrechte gelten - und jeder Mensch frei entscheiden darf, wie und mit wem er sein Leben leben will.
der Standesbeamte kann ja wohl nicht sagen "solange ihr wollt" - das wäre ja völliger Unsinn
mit der Eheschließung vor dem Standesamt stimmt man einem Vertrag zu, dessen Inhalte (Rechte und Pflichten)der Staat vorher bestimmt hat - Vertragsende ist der Tag des Ablebens eines der zwei Partner - aus der Ehezeit entstehen für den überlebenden Partner noch Ansprüche an die materiellen Güter des Partners (ebenfalls geregelt) - wer zuvor die Ehe beenden will, kann dies nur durch einen Antrag und durch einen Gerichtsbeschluss erreichen, woran auch hier Bedingungen geknüpft sind - sie sind heute jedoch kein Problem mehr
man nennt es Zivilehe - sie wurde zuerst eingeführt, um es ehewilligen Partnern verschiedener Konfessionen zu ermöglichen, eine Ehe einzugehen - nach und nach wurde die Zivilehe zur einzig vom Staat anerkannten Form der Eheschließung
wem das alles nicht gefällt : heute muss man nicht mehr heiraten - wie lange dies dann der andere Partner mitmacht oder nicht, das ist eine andere Sache - aus einer solchen Beziehung kommt man ganz einfach heraus: man packt seinen Koffer und geht, weshalb es mich es etwas irritiert, warum du eine solche Frage stellst
Erscheint mir 'wahrhaft.