Warum ist gaffen eigentlich verboten?

14 Antworten

Das fotografieren oder filmen von Unfallopfern ist deshalb strafbar (§ 201a (1) Nr.2 StGB), weil es eine krasse Verletzung des Persönlichkeitsrechtes ist. Diese Personen sind in einer hilflosen Lage und es gibt kein Recht für andere sich an dieser zu ergötzen. Außerdem behindern Gaffer regelmäßig die Rettungsarbeiten oder bepöbeln die Helfer und greifen diese auch noch an. Ferner unterlassen Gaffer regelmäßig notwendige Hilfeleistungen (unterlassene Hilfeleistung § 323c (1) StGB) und machen sich zusätzlich strafbar.

Das bloße Beobachten einer Unfallstelle aus sicherer Entfernung ohne Helfer zu behindern, ohne zu filmen oder nötige Hilfe zu unterlassen ist jedoch nicht verboten, außer man missachtet einen polizeilichen Platzverweis..

Durch das anhalten kann man übrigens auch den nachfolgenden Verkehr behindern und somit weitere Unfälle auslösen.

Nein, das darf man zum Glück nicht machen, auch hier gibt es laut Bußgeldkatalog eine Geldstrafe bzw Haftstrafe.

Es behindert Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen. Und ich weiß nicht, wie du es findest, wenn ich von deiner Familie leidend und mit gebrochenen Knochen Fotos und Videos drehe, nur um das auf Youtube zu laden.

Es ist nicht verboten. Du darfst es genau so machen, wie du es beschreibst. Die einzige Voraussetzung dafür ist ein gültiger Presseausweis.

Aber man kann ja rechts anhalten und dann seinr Bilder machen oder nicht??

Na klar.

Das machst dann nicht nur Du sondern vieeeeele ander Gaffer auch. Ihr behindert die Rettungskräfte, seid empathie- und respektlos, sensationsgeil, unverschämt und vieles mehr. Außerdem werden durch solche Leute andere Unfälle geradezu provoziert.

Entweder Du trollst hier rum oder Du hast wirklich keinen Anstand.

Im TV gibt/gab es einen Spot in dem ein junger Mann auch Fotos von einem schweren Unfall macht, seine Mama anrufen will und bei den verunfallten Fahrzeugen das Handy bimmelt.

Damit sollte also alles gesagt sein.

Stell Dir mal vor, Du oder ein naher Angehöriger/Freund verunfallt und wildfremde Menschen filmen und fotografieren um diese Aufnahmen ins Netz zu stellen. Wäre Dir das angenehm?

"Was Du nicht willst was man Dir tu, das füg auch keinem andern zu". Dieses alte Sprichwort hat immer noch Gültigkeit.

Meiner Meinung nach können Strafen hier nicht hoch genug sein und man sollte solchen Menschen auch die Kosten für zusätzliche Rettungskräfte, die evtl. noch Schutzwände aufstellen/halten müssen berechnen.

Wenn die Vernunft nicht einsetzt, geht es halt nur über Geldstrafen, Führerscheinentzug und ggf. auch Haftstrafen (gerade bei "Wiederholungstätern")

Ich hoffe im Sinne aller Verkehrsteilnehmer dass Du hier nur trollst und provozieren willst und nicht tatsächlich zu dieser Spezies Gaffer gehörst.