Warum dürfen muslimische Frauen nur als Lehrerin arbeiten, wenn sie ihr Kopftuch ablegen, aber Nonnen dürfen in voller Tracht im Kindergarten arbeiten?

12 Antworten

Mal grundsätzlich zum Verständnis: Die Tracht (der Habit) der Nonnen leitet sich ab von der Tracht der Witwen des frühen und Hochmittelalters. Diese Kleidung ist an sich keine religiöse Bekleidung. 

Die ersten Nonnen trugen einfache Kleider ihrer Zeit und den ortsüblichen Schleier der verheirateten Frau bzw. der Witwen, denn sie waren ja dem Heiratsmarkt entzogen. Sie lebten außerdem nicht in der Welt, sondern in Klausur, soll heißen nur innerhalb ihres Klosters. Erst als auch Klosterfrauen in die Umgebung hinausgingen, um soziale Arbeit zu tun, wurde für die jeweiligen Orden ein eigener Habit vorgeschrieben, nämlich die Witwenkleidung der Zeit. Und das vor allem, damit sie nicht mit heiratsfähigen Frauen verwechselt wurden. 

Frauen trugen zu dieser Zeit Hauben und verschiedene Schleier nach der Mode. Deshalb gab es bis zu den jüngsten Reformen der Ordenskleidung sehr verschiedene Kopfbedeckungen bei Nonnen. Es handelt sich also keineswegs um ein "religiöses Bekenntnis" wie man das heute betrachtet. Gruß, q.

Muslime können nur in öffentlichen Schulen oder Kikas arbeiten. 

Eine Nonne wird nur in kirchlich geführten Einrichtungen arbeiten. 

Das ist der kleine aber feine Unterschied. 

Als Atheist bekommst von kirchlicher Seite keine Aufträge. 

Du hast Du leider falsche Informationen bekommen.

Weder das Eine noch das Andere ist zutreffend.

Dass das Arbeitsgericht den jetzigen Fall nicht Karlsruhe vorlegte, begründeten die Richter mit den Unterschieden des Berliner Gesetzes zu dem von Nordrhein-Westfalen. Die Berliner Regelung sehe keine
"gleichheitswidrige Privilegierung zugunsten christlich-abendländischer
Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen" vor. Das Gesetz behandle vielmehr alle Religionen gleich. Außerdem gelte das Verbot religiöser Bekleidung nicht für Lehrer an berufsbildenden Schulen in Berlin. Auch die Klägerin könne an einer Berufsschule unterrichten.

http://www.deutschlandfunk.de/neues-kopftuchurteil-eine-herausforderung-fuer-schulen.724.de.html?dram:article_id=316077

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-04/kopftuchverbot-berlin-urteil-arbeitsgericht-lehrerinnen

Wenn es nur ein Tuch ist, wie du schreibst, warum machen dann die Muslime  so einen Aufstand darum, beharren darauf, gehen bis vors Bundesverfassungsgericht?

Wenn es nur ein Tuch wäre, könnte man es doch einfach mal weglassen? Es ist doch offensichtlich doch mehr als nur ein Tuch.

Du irrst dich. 

Das Bundesverfassungsgericht hat ein Kopftuchverbot nur für eng begrenzte Fälle erlaubt, zum Beispiel bei Störung des Schulfriedens. Ansonsten ist es nicht verboten.

Dein Vergleich hinkt zudem. Das Kopftuch der Nonnen ist lediglich Tradition, nicht mehr. Das Kopftuch einer Muslima ist gleichzeitig statement, der aktive Ausdruck einer bestimmten Weltanschauung.

Außerdem pflegen Nonnen an kirchlichen Institutionen zu arbeiten. Auch das ist bei "normalen" Lehrerinnen anders.

Deine Frage ist gegenstandslos.

Gruß, earnest