Warum darf in Deutschland die Asche von Toten nicht einfach verstreut werden?

5 Antworten

Das ist aus ursprünglicher Tradition und vermutlich groben Verstößen nach und nach in Gesetze eingeflossen.

Zunächst gibt es eine Totenfürsorgepflicht. Das heißt, jemand (da gibt es eine Reihenfolge, wer das zu machen hat) MUSS sich um eine angemessene Bestattung sorgen. Dabei ist der Wille des Verstorbenen zu berücksichtigen. Daraus folgt die Bestattungspflicht in die Erde, Kremation oder Seebestattung.

Seit 1934 gibt es auch einen Friedhofszwang, also Särge und Urnen dürften nur hier bestattet werden. Anfangs ging es um Hygiene. Inzwischen wurde das schon gelockert, da es so genannte Friedwälder, also zum Friedhof umfunktionierte Waldgrundstücke.

Als drittes kommt noch die Totenruhe obenauf. Jeder Verstorbene hat das Recht nach seinem Tod in Ruhe gelassen zu werden und vor allem haben die Angehörigen das Recht ihren Verstorbenen in Ruhe gelassen zu wissen.
Natürlich geht das nicht ohne Kritik, denn Organspende, Obduktion, Plastination etc. widerspricht dem auch.

Aus meiner Erfahrung mit trauernden Angehörigen weiß ich, dass oft nicht jeder von dem Verstorbenen Abschied nehmen kann. Vielleicht kann man aus beruflichen, gesundheitlichen Gründen oder aufgrund von Konflikten nicht an der Bestattung teilnehmen. Wenn man die Asche irgendwo verstreut könnte so jemand, nur weil er in nicht kommen kann, sich nie vom Verstorbenen verabschieden. Wenn es aber einen sicheren Ort gibt, kann man auch später hingehen.

Die führenden Nazis bildeten hier eine Ausnahme, weil man genau das, was ich im letzten Abschnitt erläutert habe, nicht wollte: kein Grab, keine Gedenkstätte, keinen Wallfahrtsort! Zudem haben sie es auch nicht verdient ordentlich bestattet zu werden, sie haben ihre Totenruhe verwirkt. Das kann man nicht mit Deinem Opa oder deiner Mama vergleichen. Deine Angehörigen haben das Recht auf einen Ort, den man besuchen kann, den man liebevoll pflegt, wie man sie geliebt hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Schwuttcke 
Fragesteller
 28.05.2023, 22:14

Dem allen steht das Selbstbestimmungsrecht entgegen. Wenn nun jemand z.B. den Wunsch hat, dass seine Asche im Wind oder sonst wo verstreut wird, sehe ich keinen rationalen Grund, der dem entgegensteht.

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Chris428  28.05.2023, 22:20
@Schwuttcke

Doch, gesetzlich steht dem die Bestattungszwang und die Friedhofspflicht entgegen.

Dazu sind Gesetze da - man kann sich nur innerhalb dieser Vorschriften verhalten. Wenn 100 km/h erlaubt sich kannst Du auch nicht mit "Selbstbestimmungsrecht" argumentieren oder jemanden umbringen, nur weil es Dir gerade passt. Gesetz ist Gesetz. Es ist verboten.

Aber man übt fleißig Kritik und die Sargpflicht ist inzwischen in den meisten Bundesländern aufgehoben. Der Rest kommt so nach und nach.

Zudem gibt es Hintertüren um dennoch solche Wünsche erfüllen zu können. Der Bestatter Deines Vertrauens hilft Dir hier sicher weiter. Über die Schweiz oder die Niederlande geht sowas oder lassen sich künstliche "Diamanten" aus der Asche formen.
Unter uns: eine Bestattung hier ist günstiger.

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juergen63225  29.05.2023, 21:58

Was in Deutschland aber reformbedürftig ist, das ist der Friedhofszwang. Auch ein Friedwald muss bürokratisch genehmigt werden und die Bestattung amtlich dokumentiert werden.

Dafür gibt es keine wirkliche Begründung .. Asche ist biologisch nichts bedenkliches. In anderen Ländern kann man mit der Urne und deren Inhalt machen was man will.

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In NRW zumindest darf man das auf Friedhöfen, die über eine Aschestreuwiese verfügen. Allerdings muss das derjenige, der dann verstorben ist, zu Lebzeiten selbst schriftlich festgelegt haben. Die bestattungspflichtigen Angehörigen dürfen das in dem Falle nicht entscheiden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wegen der gesetzlichen Bestattungspflicht.

Der Vater meiner jahrzehntelangen Freundin wurde in Holland kremiert. Sie nahm die Urne mit und hat sie seinem letzten Wunsch entsprechend in seiner Heimatstadt Königsberg in den Straßen verstreut. Ihr Vater ist mit 94 in seine Heimatstadt zurückgekommen und nun für immer wieder zu Hause.

Schwuttcke 
Fragesteller
 28.05.2023, 21:34

Die Frage ist, welchen Sinn diese gesetzlichen Bestimmungen machen.

Auch wenn ich die Idee, die Asche zu verstreuen, gut finde, würde ich sie nicht gerade auf der Straße verstreuen. Macht nur dem Straßenkehrer Arbeit und die Asche landet in der Mülltonne.

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Weil es ein Bestattungsgesetz gibt und das Gleichheitsprinzip. Denn ein kremierter Toter ist genauso ein Toter wie einer, der eine Erdbestattung bekommt.

D.h. dann müsste man dir auch erlauben, Oma neben der Katze im Garten zu verbuddeln.

Weil die Beisetzungen geregelt sind. Bei diesen "Herrschaften", abgesehen davon, daß es vor der BRD war, also m.w. noch komplett in Alleirter "Regie", ging es bei diesen "Herrschaften" eher darum, keine "Pilgerstätten" zu schaffen...

Schwuttcke 
Fragesteller
 28.05.2023, 21:29

Schon klar, dass Beisetzungen geregelt sind. Die Frage ist der Sinn dieser Regelungen.

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