Warum bekommt man eine Strafe, wenn man eine GoPro und ein Sena am Helm hat?
Ein Kollege von mir wurde aufgrund dessen gestern angehalten und wird deswegen Post bekommen.
Wie lautet denn der Vorwurf, den ihm die Beamten genannt haben? Aus welchem Grund haben sie ihn aufgeschrieben?
Laut den Aussagen der Beamten sei es ein Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild. Das zeigt, dass es nur Schikane war, denn die GoPro war aus.
13 Antworten
Die Polizei hat ein Interesse daran nicht gefilmt zu werden damit sie Gewalt an Bürgern ausüben kann.
Und weil in Amerika durch das Filmen viel aufgeklärt wurde hat die Polizei Angst.
https://leverkusen-rechtsanwalt.de/kein-dsgvo-bussgeld-wegen-helmkamera/
Amtsgericht Düsseldorf (Az: 189 OWi-30 Js 2017/19-7/19) mit Schreiben vom 17.06.2019 Verfahrenseinstellung. Persönliche Aufnahmen für Private zwecke fallen nicht unter die DSGVO (die DSGVO regelt die gewerblichen Zwecke).
BGH Urteil vom 15. Mai 2018 – VI ZR 233/17
Dashcams als Beweismitteil zulässig. Anlasslose Aufnahmen nur erlaubt wenn die Kamera im LOOP Modus arbeitet und 1-5 mit etwa quasi immer wieder überschreiben würde.
Ansonsten halt nur wenn ein Anlass bestand.
Es gibt also scheinbar keine rechtliche Grundlage welche eine DashCAM, Kamera oder Kommunikationseinheit am Helm verbieten würde.
Polizisten sind allerdings weder Anwälte noch Richter.
Ein Kollege von mir hat mir gesagt, dass er erstmal abwarten soll, was denn in der Post steht.
So, wie das dargestellt wurde, sehe ich keinen Anlass für ein Bußgeld. Weder ist die Montage der Kamera verboten, noch das Mitführen. Verstoß gegen Datenschutz und Selbstbestimmungsrecht liegt nicht vor, da Kamera aus.
Verdacht auf den Verstoß gegen das Recht am Bild Dritter - beweise einfach das es nichtso war und die Geschichte ist vom Tisch.
Denk nochmal über das was Du gerade geschrieben hast genauer nach. Wenn er das Smartphone im Rucksack oder der Tasche hat, wird niemand denken das er damit filmen will. Wenn er das Smartphone aber im Videomodus am Helm befestigt hat und jeder Zeit per Tastendruck starten kann, dann kann man auch davon ausgehen das er vor hat zu filmen.
Das Smartphone ist als Vergleich für Deine nicht beweisbaren Unterstellungen als Vergleich sogar sehr gut geeignet.
Nochmal, es gilt grundsätzlich die Unschuldsvermutung, eine "Generalverdacht" ist verfassungswidrig. Es muss im jedem Einzelfall nachgewiesen werden das eine Straftat vorliegt Das ist ob GoPro oder Smartphone schlicht nicht möglich.
Bei Deiner Rechtsauffassung verstösst jeder er einen Spaten besitzt gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, denn mit eiinem Spaten kann man, neben Garten umgraben auch Schützengräben ausheben.
dass sie in Schwimmbädern etc. untersagt sind
Ein Schwimmbad ist eine Einrichtung die, dafür das man sie nutzen darf, sowas wie eine Hausordnung hat die man anerkennt wenn man dort schwimmen will. Wem das nicht passt, der kommt eben nicht rein. Wenn an Deine Wohnungsatür ein Schild hängst das nur derjenige Deine Wohnung betreten darf der vorher einen Handsand macht, dann ist das eben so und wer keinen Handstand macht, der bleibt eben draussen. Die Regeln bestimmst ganz allein Du.
Anders ist das aber auf der Strasse, die darf und muss jeder benutzen, dafür kann man Regeln die einem Generalverdacht entsprechen nicht aufstellen. Die Verfassung, ich schrieb es schon.
Es ist daher nicht verboten mit einer Kamera, egal was für eine und egal ob ein- oder ausgeschaltet, sich im öffentlichen Verkehrsraum aufzuhalten.
Das ist falsch!
Du darfst andere Menschen nicht gezielt filmen oder fotografieren. Allerdings ist es erlaubt eben auf der Strasse zu filmen, Personen die als "Beiwerk" in dem Film oder auf dem Foto zu sehen sind, müssen nicht erst damit einverstanden sein. Wie will z. B. jemand das Brandenburger Tor filmen ohne das Personen darauf zu sehen und auch teilweise zu erkennen sind. Es gäbe keine Bilder mehr in Zeitungen oder Filmreportagen wenn das verboten wäre.
Versuche einfach mal in der Realität zu bleiben.
Ich glaube nicht das eine Anzeige kommt dafür ist das Thema mit den Persönlichkeitsrechten einfach zu matschig.
- Er hat die Kamera ja dabei um zu Filmen wie er fährt die Aufnahme von anderen Verkersteilnehmern oder Polizisten welche die Fahrt unterbrechen ist da etwas schwierig da man sowas durchaus auch als Beiwerk bezeichnen kann.
- Haben viele Gerichte bestätigt das Filmen von Polizeieinsätzen grundsätzlich gestattet ist.
- Das Recht am eigenen Bild bezieht sich auf die Veröffentlichung.
- Wenn der Polizist sich deutlich Falsch verhält könnte es ggf als "Zeitgeschichtlich Relevant" gewertet und somit auch die Veröffentlichung erlaubt sein.
Warum haben sie Personalien aufgenommen? Weil die Polizei den verdacht hat das die Videoaufnahmen ohne entsprechende rechtliche Grundlage veröffentlicht werden in dem Fall hat die Polizei dann schon die Daten und kann entsprechend Anzeige erstattet.
Ich denke also nicht das er Post bekommt solange er es nicht unzensiert (in Bild und Ton) veröffentlicht.
Zu 3. Nicht ganz auch für private Zwecke darfst Du nicht einfach irgendwelche Leute Filmen ;) Das Recht am eigenen Bild berücksichtigt insbesondere ob die Person ein primärer Bestandteil der Aufnahme ist oder nur Beiwerk (Paragraph 23 KuG).
Ansonsten würde ich dir aber auch soweit zustimmen.
Auch hier gilt der Grundsatz das ihm bewiesen werden muss dass es so war.