„Warum behandelt die Polizei mich als Täterin, obwohl ich Opfer bin?“?
Am 30. Mai 2025 kam mein Ex-Partner unangekündigt zu meinem Garten, den ich seit zwei Jahren bewohne und pflege. Er hat den Zaun auseinandergeschraubt (er selbst hatte keinen Schlüssel), um sich Zutritt zu verschaffen. Ich habe daraufhin sofort die Polizei rufen lassen, weil ich Angst hatte, dass er gewaltsam in meine Laube eindringt. Ich selbst habe mich in meine Laube zurückgezogen, um eine direkte Konfrontation zu vermeiden, und habe mit der Polizei schriftlich kommuniziert (Zettel am Fenster), weil ich krankheitsbedingt nicht sprechen konnte. Die Polizei kam, sprach jedoch zuerst mit meinem Ex und nahm offenbar seine Darstellung ernster als meine. Obwohl ich mich ruhig verhielt, wurde ich als Gefahr eingeschätzt und gewaltsam aus der Laube geholt. Mein Ex durfte währenddessen meine Laube ausräumen, obwohl ich dort alles hatte (Wasser, Kleidung, Lebensmittel). Ich habe Videoaufnahmen von der Situation, möchte diese aber aus Datenschutzgründen vorerst nicht veröffentlichen. Meine Frage: Was habe ich objektiv falsch gemacht, dass ich als Opfer eines Hausfriedensbruchs wie eine Täterin behandelt wurde? Ich möchte verstehen, ob mein Verhalten tatsächlich falsch war — oder ob die Polizei hier falsch gehandelt hat. Ich weiß, dass offizielle Beschwerdewege oft nicht helfen, deshalb suche ich hier eine ehrliche Einschätzung. Ich danke für sachliche Antworten.
Ist es denn rechtlich "dein Garten" oder berufst du dich auf Gewohnheitsrecht?
Ich habe den Kleingarten gekauft. Mein ex den Pachtvertrag unterschrieben. Intern geregelt, das ich alles im Garten mache und dort lebe und er nur bezahlt. Aus Gründen.
Wenn er der Pächter ist, dann ist es rechtlich sein Garten, alles andere musst du wenigstens schriftlich haben!
Ich hatte den Kaufvertrag für die Laube schriftlich. Und in dieser Laube hielt ich mich auf, als die Polizei eintraf. Ebenso habe ich den Kaufvertrag des Zauns schriftlich.
Hatte er Besitztümer als rechtlicher Eigentümer in der Laube, die Du unterschlagen wolltest?
Nein. On der Laube befand sich seine "soundbar" von Anker. So ein mobiler Lautsprecher. Ich bin unsicher wegen der Bezeichnung. Den hatte er mir aber in der beziehung geschenkt.
4 Antworten
Wenn die Laube ganz alleine dir gehört, dann hat die Polizei nicht so gehandelt.
Hausfriedensbruch ist "alltag" für die Polizisten, da wissen sie genau, wie sie zu handeln haben.
Aber wie ich gerade gelesen haben, hast du eine Betreuerin und befands dich in ein psychischen Notlage und warst mit einer Axt bewaffnet. Man hat vorsichtshalber auch einen Notarztwagen geholt. Da ist die Situation ganz anders, als wie du sie hier geschildert hast.
Bedrohungslage? Verbarrikadiert? Bewaffnet?
10:45 Uhr lasse ich die Polizei alarmieren, weil mein Ex gerade dabei ist, meinen Zaun ausei
Schaue dir einfach mal das Foto dazu an.
Meinst du die Fotos von dem Polizeibericht im Internet? In dem die Polizei, wider besseren Wissens behauptet, daß ich bewaffnet gewesen sei (ausser, ein Kugelschreiber zählt als Bewaffnung) ? Die habe nicht ich geschrieben. Genau darum geht es hier ja. Wie konnte sowas behauptet werden, wenn der heHergang so war, wie ich geschildert (und gefilmt) habe?
Du darfst in einer Laube nicht dauerhaft wohnen. Es liest sich eher nach verbarrikadieren und psychotisch. Welcher Tatvorwurf wird dir denn gemacht?
Ich weiß, dass offizielle Beschwerdewege oft nicht helfen
Aha. Schon mal mit einem Anwalt darüber gesprochen?
möchte diese aber aus Datenschutzgründen vorerst nicht veröffentlichen.
Was heißt "vorerst"? Ich würde das gänzlich lassen.
Deine Frage ist nicht beantwortbar. Allerhand Details zur Situation (wie z. B. Besitz, Eigentum, etc.) fehlen hier. Die ganze Geschichte klingt ohne diese Details und eine Vorgeschichte sehr an den Haaren herbeigezogen.
lg up
Ich habe Eigentum an der Gartenlaube und war seit ca 2 jahren im Besitz des gartens. Welche informationen benötigst du noch?
Ich habe auch allerhand Fragen zu dieser Pressemeldung. Da sie eben absolut nicht den Tatsachen entspricht. Ich war zu keinem Zeitpunkt bewaffnet. Ich habe zu keinem Zeitpunkt irgendjemandem gedroht. Ich habe kcublediglich aus Angst vor meinem ex, mit meinen Hunden in meiner Laube versteckt jedoch das Fenster offen gelassen, um mit der Polizei behindertengerecht kommunizieren zu können. Ja, es ist verboten dauerhaft in einem Kleingarten zu leben. Jedoch wissen Vorstand und Mitglieder und spdi hier seit zwei Jahren, warum ich dazu mehr oder weniger gezwungen bin, und haben sich im Gegenteil sogar gefreut (der Vorstand) und mir mehrfach beteuert, daß seit meinem dasein, keinerlei Einbrüche in der Anlage mehr stattfanden.
Ich habe besseres zu tun. Ich benötige Hilfe. Nicht wegen meines Gesundheitszustands. Damit muss ich bereits seit zwei Jahren alleine klar kommen. Sondern wegen dem, was die Polizei abgeliefert hat. Bislang konntest du mir auch noch nicht sagen, was ich genau falsch gemacht habe, nachdem ich den Notruf wegen meinem einbrechenden ex verständigt habe.
Zum einen bin ich nicht sicher in wie weit deine Laube als Haus zählt,
aber warum du nachdem die Polizei da war, nicht rausgekommen bist, verstehe ich erst recht nicht.
Du hättest ihnen auch dann deine Zettel zeigen können.
Was werfen sie dir vor?
Unterschlagung von Eigentum deines Ex?
Sie haben mir immer wieder versichert, wenn ich einen Schlüssel (den mein ex mir vor zwei Jahren als faustpfand gab) raus gebe, dann sei die ganze Sache erledigt und ich könne weiter im Garten bleiben. Vorgeworfen wurde mir bis dahin (als die Polizei bereits beschlossen hatte, das ich gewaltsam aus meiner Laube geholt werden muss) nichts.
Sowohl für den Zaun als auch für Laube wollte ich Rechnungen vorlegen. Die Polizei sagte, daß sei jucht kotig. Mein ex hat ja selbst zugegeben, daß die Laube mein Eigentum ist.
Wo hast du gelesen, daß ich unter rechtlicher Betreuung stehe? Das ist falsch! Das ich bewaffnet war ist ebenfalls falsch. Das ich in einer Notlage war... Ja, denn bei mir wurde eingebrochen.