Wartezeit bzw. Bearbeitungszeit bei Arbeitszeugnis: Wie lang muss man als Arbeitnehmer warten?

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Ja, ich glaube die Frist war spätestens 2 Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Müsste aber auch nochmal nachgucken, mir fällt gerade der Name des Gesetztes nicht ein...

bitmap  27.04.2010, 08:14

§ 630 BGB

''Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken. Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Wenn der Verpflichtete ein Arbeitnehmer ist, findet § 109 der Gewerbeordnung Anwendung.''


§ 109 Gewerbeordnung

''(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.

(2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.

(3) Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.''

Eine Regelfrist gibt es nicht. In Normalfällen sollten zwei Wochen ausreichend sein. Eine längere Erstellzeit wird man dem Arbeitgeber zubilligen müssen, wenn sich das Zeugnisaufkommen aufgrund von Massenentlassungen bzw. Rationalisierungen erhöht. Quelle: Weuster/Scheer, Arbeitszeugnisse in Textbausteinen

(Quelle: http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php#7)

Eine gesetzlich vorgeschriebene Zeit gibt es nicht, aber wie einer meiner Vorposter schon schrieb, nach spätestens 14 Tagen nachhaken, da jeder Arbeitnehmer ein Recht auf ein Arbeitszeugnis hat. Ob dein ehemaliger Arbeitgeber dir dann jedoch eine Qualifiziertes Zeugnis ausstellen kann liegt an der Dauer der Beschäftigung.

EichWolf  12.05.2010, 12:10

Man muss berücksichtigen, dass du für eine Neubewerbung ja ein Zeugnis brauchst, daher muss es sehr schnell gehen.

Da gibts gar keine Wartezeit. Das Arbeitszeugnis hat der AG bei Beendigung auszustellen. Also spätestens am letzten Arbeitstag.

Das Zeugnis muss zum 1. Tag deiner Nichtbeschäftigung vorliegen.