Warensendung mit der Vermerk „Vorsicht Glas“ ist beschädigt?

Oldtimer2000  26.03.2023, 11:35

Bist Du der Versender oder der Empfänger?

War die Verpackung äußerlich beschädigt?

MultiVitamin36 
Fragesteller
 26.03.2023, 12:21

Ich bin der Empfänger die Verpackung war ok

2 Antworten

Von Experte MichaelSAL74 bestätigt

Im Normalfall ist es so, dass die Deutsche Post sich darauf beruft, dass die Verpackung nicht ausreichend war. Wenn es von einem gewerblichen Anbieter kam, haftet er dafür. Bei privaten bist du haftbar, kannst aber versuchen, mit dem Verkäufer eine Lösung zu finden.


MultiVitamin36 
Fragesteller
 26.03.2023, 12:22

Es ist Privatkauf

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Ich bin der Empfänger die Verpackung war ok

Danke.

Der Verkäufer schuldet dem Käufer als kaufvertragliche Nebenpflicht eine angemessene und bruchsichere Verpackung.

Du musst mit dem Paket, der Innenverpackung (!) und der beschädigten Ware zum Versanddienstleister gehen, um den Schaden aufnehmen zu lassen.

Der haftet nämlich nur, wenn das Paket von außen beschädigt wurde, nicht aber bei mangelhafter Verpackung.

Für die ist der Verkäufer zuständig, und wenn er unzureichend verpackt hat, dann haftet er.

Nur durchsetzen musst Du das schon selbst.


MultiVitamin36 
Fragesteller
 26.03.2023, 19:28

Haftet eigentlich nicht der Zusteller?

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Oldtimer2000  26.03.2023, 19:32
@MultiVitamin36

Nein, warum sollte er?

Und nochmal:
Der Versanddienstleister (und damit auch der Zusteller) haftet nur dann, wenn das Paket von außen beschädigt wurde, nicht aber bei mangelhafter Verpackung.

Für die ist der Verkäufer zuständig, und wenn er unzureichend verpackt hat, dann haftet der.

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