War das ein Täuschungsversuch?

6 Antworten

Lustig, den gleichen Fall hatte ich auch. Da war ich in der 8. oder 9, Klasse eines Gymnasiums. Jedoch gingen die bei mir nicht von Täuschung aus, sondern von nicht erkennbarer eigner Leistung. Hab damals ne 5 bekommen und es einfach so geschluckt. Heute würde ich anders reagieren und protestieren wenn sein muss zum Rektor gehen. Lass es dir nicht gefallen. Schließlich hast du gelernt und es aus dem gedächtnis niedergeschrieben. Was wäre denn gewesen wenn das ne Mathe Aufgabe gewesen wäre und du genau diese Zuhause zufällig gelernt bzw, geübt hättest? Kämpfe um dein recht und lass dich nicht abwimmeln! 

paulklaus  14.06.2017, 10:36

Falsch ! Siehe meine Antwort !

pk

0

Bei mir an den Schulen war es so. Wenn dir keine Schummelei in der Klausur selber nachgewiesen werden konnte und du auch nicht so dumm warst und den Schummelzettel bei der Abgabe der Klausur in die Klausur reingegeben hast war es im Zweifel für den Angeklagten und man bekam die Note die man mit dem geschriebenen Zeug verdient hatte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – eBook -> Der Bildungswahnsinn und Ich

Na ja, die eigentliche Aufgabe bestand nicht darin, einen auswendig gelernten Text leicht verändert runter zu schreiben.

Du solltest eine eigene Charakterisierung erstellen. Das ist etwas ganz anderes!

Insofern hast du die geforderte Leistung nicht erbracht.

Wenn du verstanden hast, was du geschrieben hast, dann bitte die Lehrerin um eine mündliche Prüfung. So kannst du beweisen, dass du die geforderte Leistung erbracht hast!

Hi,

das hatte ich in der Schule auch. Ich habe etwas komplett auswendig gelernt und hingeschrieben. Trotz Diskussion mit Lehrer, Vertrauenslehrer und Direktor habe ich eine 5 kassiert (eine 5 und keine 6, weil mir die Täuschung nicht nachgewiesen werden konnte). Man hat mir nach 1 Woche gesagt ich soll es doch nochmal genauso hinschreiben, aber nach 1 Woche war es aus dem Kurzzeitgedächtnis raus.

Wenn ich du wäre: Ich würde es mir bis zur Notenvergabe täglich durchlesen, damit es im Kopf bleibt und du es dann nochmal aufschreiben kannst und damit zeigen kannst, dass du es eben auswendig gelernt hast.

--> Oh sorry ich lese, es wurde dir schon unterstellt... Hast du versucht nochmal alles so hinzuschreiben wie du du es gelernt hattest?

anonimo11 
Fragesteller
 13.06.2017, 23:06

Momentan steht für mich noch alles offen was jetzt passiert oder nicht passiert nur ich wurde drauf angesprochen von dem Lehrer

0
Fortuna1234  13.06.2017, 23:24
@anonimo11

Kannst du es noch auswendig? Lies es dir täglich durch, dann bleibt es im Kopf - für den Fall der Anschuldigung. Ein Täuschungsversuch ist es nicht, dir wird aber dann eben einer unterstellt.

0

Zwei Beiträge scheinen mir die wesentlicheRE Antwort zu geben.

Den "Fall" gibt es im Schulalltag tatsächlich oft ! Allerdings ging/geht es den Lehrern nicht, zumindest weniger um einen etwaigen Täuschungsversuch, dessen Verdacht durchaus mehr als verständlich wäre (!!), als vielmehr um eine "nicht erbrachte Leistung", genauer. um "den Mangel an gedanklicher Eigenleistung" - der bei dir vorläge, ob du nun den auswendig gelernten Text abänderst oder nicht.

Es liegen also gleich ZWEI berechtigte "Einwände" gegen dich vor - SORRY !

pk