Täuschungsversuch vortäuschen?
Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem eine Klausur an meiner Hochschule geschrieben, jedoch nicht so abgeliefert wie ich eigentlich könnte. Leider kann ich diese nicht wiederholen, da ich bestanden habe.
Nun meine Frage, meint ihr dass ich die Klausur nochmal schreiben kann, wenn ich im Nachhinein zugebe "gespickt" zu haben?
8 Antworten
Hey,
solche Experimente würde ich unterlassen. Am Ende gilt die Prüfung noch als nicht bestanden und Du darfst nicht nachschreiben.
Ansonsten mal genau die Prüfungsordnung studieren. Da steht drin was bei Betrugsversuchen passiert.
Generell finde ich die Idee aber nicht gut. Das muss doch schieflaufen.
Gruß
Na, gute Frage.
Für mich wäre schwerwiegend, wenn Du die Prüfungsantworten vom Prof vor der Klausur klauen würdest.
Ob eine Täuschung vorzutäuschen auch schwerwiegend ist? Tja, ich würde es nicht darauf ankommen lassen.
Außerdem steht das sicher in deiner "Akte". Und willst Du da wirklich Täuschungsversuch stehen haben?
So extrem häufig fliegen Täuschungen doch auch nicht auf, ich könnte mir vorstellen, dass das dann schon bekannt ist.
Und wenn Du dann im akademischen Bereich was machen möchtest, was auch immer, heißt es nur "oha, der hat ja damals Betrogen".
Viel zu unsicher.
Meine Alternative wäre den Prof zu fragen ob Du doch nochmal schreiben darfst. Wobei der sicher nein sagt mit Verweis auf die Prüfungsordnung.
Gruß
Wenn du im Nachhinein zugibst getäuscht zu haben, dann wird die Klausur mit ungenügend bewertet oder in sehr schlimmen Fällen gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden.
Ohne Chance auf Wiederholung.
Hey, Du hast die Leistung im Sack, abhaken, ran an die nächste Aufgabe. Bestanden ist bestanden, fertig.
Nein, weil du dann sowieso eine 6 bekommst
Bei uns an der Hochschule haben Täuschungsversuche in der allgemeinen Prüfungsordnung zur Folge, dass man Exmatrikuliert wird.
Danke für die Antwort, in der Prüfungsordnung steht, dass die Klausur bei Täuschungsversuch als nicht Ausreichend bewertet wird, was bedeuten würde dass ich sie wiederholen könnte.
Es gibt jedoch einen Zusatz, dass "schwerwiegende" Fälle zur Exmatrikulation führen können, jedoch leider ohne Beispiel. Kannst du dir darunter etwas vorstellen?