Wann kann man beim Straßenverkehrsamt den Führerschein beantragen. Nach der Theorie Prüfung, praktische Prüfung oder ist es egal wann?
siehe oben
7 Antworten
an sich beantragst du gar nichts. das macht alles deine fahrschule für dich. die meldet dich auch für gewöhnlich zur theorie an, dann zur praxis und wenn die praxis dann geschafft hast, bekommst den wisch überreicht. ansonsten holst ihn im landratsamt/stadtverwaltung an der kfz-stelle ab wenn ihn bestanden hast.
prinzipiell ist es so dass du erst theorie machst (und bestehst) und dann praktische prüfung. beides findet am tüv statt. wenn du dann beide prüfungen bestanden hast, wird dir dein führerschein überreicht und das wars.
das mit dem amt is nur wenn du zb begleitetes fahren machst, den wisch bekommst (meist so ein papierschrieb) mit dem du bis zu deinem 18. geburtstag rumfahren darfst (bekommst auch am ende der bestandenen fahrprüfung) und am 18. geburtstag dann deinen führerschein beim amt abholen kannst. wird dir aber alles in der fahrschule bzw beim tüv erklärt :)
aber zuerst muss man den Führerschein bei der Führerscheinstelle beantragen. Mag sein, dass das manche Fahrschule selbst übernimmt, aber das ist nicht die Regel. Wir haben ihn bei der Führerscheinstelle selbst beantragen müssen bei meinem Sohn.
Du musst den Antrag rechtzeitig VOR der theoretischen Prüfung stellen,sonst kannst du nicht für die Prüfung angemeldet werden und es kann einige Tage dauern, bis der Verwaltungsakt durch ist.
Deine Fahrschule sollte dir sagen, wann es Zeit wird.
man suche sich eine Fahrschule und stelle den Antrag für den Führerschein bei der Fsst. Manche Fahrschulen erledigen das. Meist muss man selbst tätig werden. Sehtest, EH-Lehrgang, Passbill und Unterschrift eines Erziehungsberechtigten das Kostet schon mal.
Erst DANN wenn die Papiere durch sind kannst auch die theoretische und praktische Prüfung ablegen.
Vorher geht da nix. https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/resources/documents/FormularFuehrerscheinantrag2.pdf
Wenn deine Fahrschule das nicht für dich erledigt (wieder mal typisch für die Servicewüste Deutschland), dann stellst Du ERST den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle und meldest dich DANN zur theoretischen und praktischen Prüfung (bei TÜV, DEKRA etc.) an.
macht das nicht die Fahrschule ?
Die Vorstellung für die Theorie Prüfung und für die praktische Prüfung übernimmt meine Fahrschule aber nicht Das mit dem Straßenverkehrsamt