Wann ist Tö.. im islam erlaubt?

CarlosMerida  16.02.2024, 08:27

Wer ist Tö... - Was ist Dein Problem mit dem Ausschreiben deutscher Begriffe???

nursie1714 
Fragesteller
 16.02.2024, 13:35

Gute frage

4 Antworten

Ein Muslim darf laut Bukhari in drei Fällen getötet werden:

6878 - ... ‘Abdullāh berichtete, dass der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Friede� auf ihm, sagte:� ”Das Blut eines Muslims, der bezeugt hat, dass kein Gott da ist außer Allāh, darf� nicht vergossen werden, außer in einem der drei Fälle: Im Fall der� Wiedervergeltung für Mord, im Fall der Unzucht durch einen Verheirateten, und� wenn derjenige von seinem Glauben abfällt und seine Bindung zur Gemeinschaft� (der Muslime) löst.“�

Quelle: https://d1.islamhouse.com/data/de/ih_books/single/de_Auszuege_aus_Sahih_Al_Bukhari.pdf (S. 546)

Wobei der Koran intensiv dazu aufruft von der Rache Abstand zu halten und das Töten von Apostaten kann man auch anders betrachten!:

Ausführlicher diskutiert wird insbesondere der Problemkreis des Abfalls vom Islam (ridda; vgl. oben I. Teil IV.7.b)gg). In den meisten islamischen Staaten ist er nicht strafbar, wenngleich noch weitestgehend sozial geächtet. Viele moderne Autoren verweisen darauf, dass die Verfolgung Glaubensabtrünniger auf die historische Sondersituation der frühen islamischen Gemeinde in den kriegerischen Auseinandersetzungen mit den heidnischen Mekkanern und nach dem Tode Muhammads zu beschränken sei. Damals waren viele zum Islam Bekehrte wieder abgefallen, so dass sich das junge Staatswesen existentiell gefährdet sah. Man deutet also den Vorwurf im weltlichen Sinne als Fahnenflucht oder Hochverrat. El-Awa stützt sich hierbei auch auf die hanafitische Lehre, wonach Apostatinnen nicht der Todesstrafe anheimfallen sollen, weil Frauen nicht in der Lage seien, gegen den islamischen Staat zu kämpfen.
Ein eng an die klassische Doktrin angelehnter, exemplarischer Ansatz ist der des vormaligen Rektors der Azhar-Universität Mahmud Saltut. Er führt aus, dass die Überlieferung, auf die sich die Todesstrafe (die Strafandrohung also) stützt, nicht von hinreichendem Gewicht für diese Sanktion sei (sunnat al-ahad, Überlieferung von nur wenigen Gewährsleuten, vgl. oben I. Teil II.3). Nicht der Unglaube sei Strafgrund, sondern nur die Bekämpfung der Gläubigen, der Angriff auf sie sowie der Versuch, sie vom Glauben abzubringen. Der Tatbestand wird damit - wie bei anderen Autoren - zum Staatsschutzdelikt. Außerhalb des islamisch beherrschten Territoriums kann er überhaupt nicht verwirklicht werden.
Die Koranstellen, auf die sich klassische Autoren zum Teil beziehen, werden heutzutage spezieller gedeutet und auf die historische Situation zur Zeit Muhammads beschränkt, so dass sich nach dieser Sicht keine diesseitige Strafe auf den Koran stützen lässt. S. A. Rahman fasst die klassischen einschlägigen Korankommentierungen zu Sure 5,54 ("Ihr Gläubigen! Wenn sich jemand von euch von seiner Religion abbringen lässt und ungläubig wird, hat das nichts zu sagen") mit den Worten zusammen: "Der wichtigste Schluss, der aus diesem Vers abgeleitet werden kann, ist derjenige, dass es für Apostasie keine im Diesseits vollstreckbare Strafe gibt, da solche menschlichen Irrungen Gottes Ziele nicht beeinträchtigen können". Zudem wird darauf hingewiesen, Muhammad habe zu Lebzeiten selbst in Fällen evidenter Apostasie keine Todesstrafe verhängt.

Quelle: Das islamische Recht von Prof. Dr. Mathias Rohe, S. 268-269

Im Krieg darf man töten. Das Einsetzen von Gewalt muss indes verhältnismäßig sein (2:194). Im Koran geht es also nur in einem Fall konkret um das Töten von Menschen, nämlich bei Mord bzw. Raubmord (5:33). Die damalige Jihad-Doktrin sah allerdings auch vor:

Im islamischen Recht werden drei Arten von Kuffār unterschieden:
Dhimmis, die mit eingeschränkten Rechten, jedoch geschützt, unter islamischer Herrschaft leben.
Ḥarbīs, die ohne Rechte, auch ohne Recht auf Leben, außerhalb des islamischen Herrschaftsgebiets leben.
Musta'mins, denen durch einen zeitweiligen Schutzvertrag (Amān) ähnliche Rechte gewährt werden wie den Dhimmis, damit sie das islamische Herrschaftsgebiet betreten können. Der Status des Musta'min ist immer zeitlich begrenzt.
Eine andere rechtliche Unterscheidung wird im klassischen islamischen Recht zwischen dem Murtadd, dem vom Islam abgefallenen, und dem Kāfir aslī, dem „ursprünglichen Ungläubigen“, vollzogen: Ein Murtadd war, wenn er nicht heimlich abgefallen ist, nach einer Wartefrist zu töten; ein Kāfir aslī (كافر أصلي) konnte in Kriegsgefangenschaft entweder getötet oder versklavt werden.[4] Die islamische Praxis der Erklärung von Muslimen zu Ungläubigen heißt Takfīr.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/K%C4%81fir#Unterscheidungen_im_islamischen_Recht

Wann ist Tö.. im islam erlaubt?

Wenn einer den Islam verlässt soll er getötet werden (Enthauptung oder mit Knüppeln totschlagen). Das gelte sogar für Kinder, wenn sie beim Erreichen der Pubertät nicht "im Islam verbleiben"

Ehebrecher die verheiratet sind werden gesteinigt, unverheiratete Ehebrecher ausgepeitscht und ggf verbannt.

Im Verteidigungskrieg darf man sich selbst verteidigen.

Im Angriffskrieg darf man töten und Sklaven nehmen bis der Gegner besiegt ist, zum Islam konvertiert oder (als Juden/Christen) die Kopfsteuer an Muslime zahlt. Ein Frieden ist nach Djihad-Doktrin mit nicht-islamischen Ländern nicht möglich.

Kritiker zu töten ist *eigentlich* verboten, Mohammed tat es trotzdem, Muslime rechtfertigten es hier auf GF damit dass sie gehetzt haben. Und mit Hetze hätte man damals Krieg geführt, Kritiker zu töten falle zu Mohammeds Zeit also unter das Töten beim Verteidigungskrieg.

Ausserdem darf man Mörder töten, quasi Auge um Auge.

nursie1714 
Fragesteller
 16.02.2024, 13:36

Darf man jemand töten der ein kafir ist also jedesmal wenn der sauer ist beleidigt er gott

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Sturmtaucher2  16.02.2024, 13:57
@nursie1714

In islamischen Ländern könnte das unter Hetze fallen, ist alles Auslegungssache.

Hier in Deutschland ist das jedenfalls nicht erlaubt und Muslime müssen sich in nicht-islamischen Ländern an die dortigen Gesetze halten, bis sie auch dort in der Mehrheit sind - oder das Land verlassen, wenn die dortigen Gesetze gegen die Gesetze Allahs stehen.

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Es ist auf jeden Fall verboten. Wenn einer gemobbt wird, dann muss der Gemobbte sich an dafür eingerichtete stellen wenden. Ein töten des Mobbers wäre absolut nicht angemessen.

Du brauchst niemanden zu töten! Halte dich fern von Menschen die dir schlechtes wollen.

In Deutschland findest du so viele Möglichkeiten dagegen anzugehen. Such im Internet danach.

Du kannst nicht einfach so drauf los töten auch ist das in unserem Glauben nicht einfach so zu entschuldigen.

Du hast alternative Möglichkeiten dich von bösen Menschen fern zu halten.

Such dir Hilfe gegen diese Art von Grausamkeit.

Denk nicht so viel über diese Menschen nach und verschwende nicht deine Energie für so etwas.

Du bist gut so wie du bist und wer dich nicht schätzt soll sich vom Acker machen!

nursie1714 
Fragesteller
 16.02.2024, 13:39

ich habe nur für später gefragt, weil falls mir irgendwas passiert ich muss mich ja mit meiner Religion auskennen.. damit ich weiss wann seele nehmen erlaubt ist

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DerDieDas335  16.02.2024, 14:43
@nursie1714

Ja richtig! Es ist gut seinen Glauben zu kennen. Aber, wenn das deine Motivation ist, denkst du falsch. Geh in eine Moschee und rede mit einem Sheikh! Hier wirst du nur persönliche Meinungen von Menschen bekommen. Halte dich einfach fern von Menschen die dir nichts gutes wollen und mach deine Gebete, du brauchst niemanden töten!

Schau auf das gute und sei geduldig! Allah liebt die geduldigen auch wenn es manchmal schwer fällt und vielleicht ist es ein Test für dich! Sei geduldig der Sieg ist mit den geduldigen!

Konzentriere dich auf dass womit Allah dich gesegnet hat!

Das können auch kleine Dinge sein!

Mach deine Schule, oder Ausbildung geh arbeiten und such eine Frau die dich auf dieser dunya begleitet. Alles wird gut . Nach Erschwerniss wird Erleichterung kommen.

Mach deine Gebete und du wirst sehen alles wird sich zum guten wenden.

Wallahu alem.

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nursie1714 
Fragesteller
 16.02.2024, 13:40

Weil zurzeit hat es wirklich jeder verdient get…. Zu werden

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