Wann gilt die Kündigung als zugestellt (Sonderfall)?
Hallo. Folgende Situation:
Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer (nach 3,5 Jahren Arbeitsverhältnis) am 28.05.25 mündliche am Telefon die Kündigung ausgesprochen aus wohl wirtschaftlichen Gründen. Die schriftliche Kündigung soll per Post folgen. Kündigungsfrist ist 1 Monat zum Monatsende, sodass der Arbeitgeber zum 31.06.25 kündigt. Der Arbeitnehmer ist aber aktuell im Ausland, worüber der Arbeitgeber bescheid weiß. Der Arbeitnehmer kommt erst am 01.06.25 wieder zu seiner Wohnung, sodass der Arbeitnehmer den Brief erst im neuen Monat in Empfang nehmen kann. Wann gilt die Kündigung als zugestellt und wann endet das Arbeitsverhältnis tatsächlich? zum 31.06. oder 31.07. ?
Es gibt übrigens auch keine andere Person, die den Briefkasten leert. Zudem gehen wir mal davon aus, dass der Brief per (Einwurf-)Einschreiben kommt.
Vielleicht kennt sich jemand damit aus.
Rechtliche Beratung wird zeitnah in Anspruch genommen, aber der Arbeitnehmer möchte gern jetzt schon mal wissende Menschen fragen.
Vielen Dank.
3 Antworten
aber der Arbeitnehmer möchte gern jetzt schon mal wissende Menschen fragen.
Dann sollte er nicht auf einer Laienseite fragen :)
wenn der Arbeitgeber schlau ist, schickt er die Kündigung per Einwurfeinschreiben los. somit dokumentiert der Postbote den Einwurf, und gilt als zugestellt. wo du dich aufhältst spielt keine Rolle.
Es gibt übrigens auch keine andere Person, die den Briefkasten leert.
das ist dein persönliches Problem
Sobald die Kündigung in Deinen Einflußbereich gelangt ist. Daz7u gehört auch Dein Briefkasten.
Ist die Kündigung zur üblichen Postzustellungszeit im Briefkasten, dann gilt dieser Tag.
Wird er erst z.B. um 17 Uhr eingeworfen, dann gilt der nächste Tag. Das würde aber schwer zu beweisen sein.