Wann dem Autokäufer die Zulassungsbescheinigung I und II zum Ummelden mitgeben?
Ich verkaufe mein Auto privat. Kann ich dem Käufer zum Ummelden nach der Bezahlung die Unterlagen (Zulassungsbescheinigung I und II) mitgeben und nach erfolgreicher Zulassung holt er das Auto dann erst ab?
3 Antworten
Ich würde das Fahrzeug vorher abmelden. Dann musst Du zum Beispiel nicht die Kraftfahrzeugsteuern weiterhin bezahlen, wenn dein Erwerber das Fahrzeug nicht ummelden oder abmelden würde.
Natürlich nur, wenn er komplett bezahlt hat und der Kaufvertrag mit Angabe aller Fehler ausgefüllt und unterschrieben ist... Keine Anzahlung oder so ein Quatsch...
Dann gehört der Wagen ja ihm und der kann das Fahrzeug, nebst allen Papieren ja dann mitnehmen...
Der Käufer kauft doch bei einem zugelassenem Fahrzeug die Schilder, die Papiere und die Versicherung mit.
Du bist doch als Verkäufer raus aus der Sache, wenn Du die mit Deinen Vertragspartnern (Zulassungsstelle/Versicherung) vereinbarten Spielregeln einhälst.