Wann darf ich kündigen in der Probezeit?

4 Antworten

  1. Es zählen Kalendertage (also alle Tage der Woche).
  2. wenn du mit einer Frist von 14 Tagen zum (beispielhaften) 10.09. kündigen willst/wolltest, muss/musste die Kündigung spätestens 27.08. in den "Verfügungsbereich" des Arbeitgebers gelangen (z.B. rechtzeitiger Einwurf in den Firmenbriefkasten zu postüblicher Zeit; ob dann die Kündigung auch "rechtzeitig" wahrgenommen, gelesen wird, ist das Problem des Arbeitgebers).

Der 28.08. (der Tag nach dem Zugang beim Arbeitgeber) ist/war dann der 1. Tag der Frist, der 10.09. der letzte Tag der Frist und des Arbeitsverhältnisses.

Sollte die Frist nicht eingehalten und damit zu kurz gewesen sein, bedeutet das nicht, dass die Kündigung deshalb unwirksam geworden wäre.

Beispiel: Wegen zu später Abgabe wäre das Ende der Frist nicht der genannte 10.09., sondern z.B. der 13.09.; damit wird die Kündigung nicht hinfällig, sondern zum 13.09. wirksam, wenn - was ja wohl der Fall ist - der Wille zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum nächstmöglichen Termin erkennbar ist; anders ist das bei Nichteinhaltungen der Frist, wenn nur zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden kann.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Beruf/Ehrenamt, lange private Beschäftigung mit Arbeitsrecht

Wenn deine Kuendigungsfrist 14 Tage zu jedem beliebigen Kalendertag betraegt (entspraeche der gesetzlichen Kuendigungsfrist waehrend der Probezeit) und die schriftliche Kuendigung am 10. September beim Arbeitgeber zugegangen ist, wirkt sie zum 24. September (dein letzter Arbeitstag).

Die gesetzliche Kuendigungsfrist wird in Kalendertagen gerechnet, nicht in Werk- oder Arbeitstagen. Wir wissen aber nicht, ob in deinem Arbeitsvertrag oder ggf. Tarifvertrag von den gesetzlichen Fristen abweichende vereinbart wurden

Fristgerecht wäre der Zugang am 27.08. beim Arbeitgeber, die Frist läuft einen Tag später. ab 28. - 10. das wäre der letzte Arbeitstag.

Der 10.9. ist vorbei. Da kannst du nicht mehr kündigen

Nathalie7162 
Fragesteller
 29.09.2019, 03:44

Ist eine allgemeine Frage! Laut meinem AG hab ich nicht richtig gekündigt zum Stichtag. Deswegen die Frage.

0
verreisterNutzer  29.09.2019, 03:45
@Nathalie7162

Oh. Wenn du schon rechtliche Probleme hast dann bitte an einen Anwalt wenden. Der hilft dir weiter. Eine Antwort von mir bringt dich ja auch nicht weiter

0
Familiengerd  29.09.2019, 15:46
@verreisterNutzer
bitte an einen Anwalt wenden

Das ist geradezu lächerlich bei der Frage nach der Kündigungsfrist und dem fristgerechten Zugang!

0
Familiengerd  29.09.2019, 16:00
@verreisterNutzer

Auch dann, wenn du "Laut meinem AG hab ich nicht richtig gekündigt zum Stichtag" meinst (siehe meine eigene Antwort).

0
Familiengerd  29.09.2019, 17:50
@verreisterNutzer

Erstens ist hier noch nicht von einem Rechtsstreit die Rede.

Zweitens würde sich das Ende des Arbeitsverhältnisses (Ablauf der Kündigungsfrist) nur geringfügig verschieben, wenn die Fragestellerin die Kündigung etwas zu spät abgegeben haben sollte, sie wird dadurch nicht unwirksam; ein Rechtsstreit wäre also völlig überflüssig.

Drittens braucht man hier - praktisch und rechtlich - keinen Anwalt.

Viertens kostet ein Anwalt Geld, was darum hier völlig überflüssig "zum Fenster rausgeworfen" würde.

0
Familiengerd  29.09.2019, 17:57
@verreisterNutzer

Wenn die 1. auch Arbeitsrechtsschutz abdeckt und 2. für den Fall auch eine Zusage gibt, ist es ja okay.

0
verreisterNutzer  29.09.2019, 18:01
@Familiengerd

Ja die deckt Arbeitsschutz ab, hab ich extra damals dafür abgeschlossen, weil es Probleme gab als andere Mitarbeiter die Firma verlassen haben. Und sie gab/gibt die Zusage.

1