wäre es lügen?

6 Antworten

Solange ein Zeuge wahrheitsgemäss seine Wahrnehmung via Aussage wiedergibt, ist alles rechtens & in Ordnung.

Aufgrund langjähriger Berufserfahrung (27 Jahre) kann ich Dir sagen, dass die einzelnen Zeugenaussagen bezüglich demselben Ereignis extrem variieren (können), denn die Wahrnehmung des Einzelnen ist stets subjektiv, sie basiert u.A. auf persönlichen Erfahrungen, der höchstpersönlichen Wahrnehmung & Interpretation, etc und solches kann letztlich nunmal nicht objektiv sein.

Deshalb sind Zeugenaussagen zwar wichtig, aber idR nicht das entscheidende Moment; dafür sind Fakten, Beweise, Indizien & Co zuständig.

Ich habe noch nie einem Zeugen irgendwelche Vorhaltungen gemacht, weil er sich nicht erinnern konnte und/oder sich seine Aussage nicht mit der anderer Zeugen deckte. Bei uns heisst es nicht umsonst „1 Tat, 5 Zeugen = mind. 4 unterschiedliche Zeugenaussagen“.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bundeskriminalbeamter mit psych. Zusatzausbildung

Nein, lügen nicht, ehre eine andere Wahrnehmung. Und die hat jeder.

Wenn man 10 Leute fragt, wie der Dieb aussah, würde jeder was anderes sagen......der eine sah rote Jacke, der andere eine blaue.......

so was kommt vor, Erinnerungen sind nicht zuverlässig und können immer auch falsch sein. Keine Lüge, einfach ein Irrtum.

nein, Zeugenaussagen und Personenbeschreibungen sind fast immer falsch, trotz der Überzeugung des Befragten richtig zu liegen, sogar Polizisten die dafür ausgebildet wurden liegen meist daneben.
Menschen sind nicht gut darin sich ungeplante Situationen gut einprägen zu können, Richter wissen das meist, deshalb werden sie nachfragen, solange dem kein Vorsatz zu Grunde liegt, wird das akzeptiert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, es wäre eine falsche Wahrnehmung. Subjektiv sagt die Person die Wahrheit.