Vorstrafen wegen Brandstiftungen Diebstählen Sachbeschädigungen darf Fahrerlaubnisbehörde Fahrerlaubnis D verweigern?


13.11.2021, 20:29

Vorstrafen wegen Brandstiftungen Diebstählen Sachbeschädigungen darf Fahrerlaubnisbehörde Fahrerlaubnis D verweigern?

Das Ergebnis basiert auf 6 Abstimmungen

Ja 67%
Nein 33%

9 Antworten

Das ist eine Frage, auf die ich nie mit Ja oder Nein antworten würde, weil ich die ganze Geschichte nicht kenne.

Wenn du die Klasse D machen möchtest, musst du ein Führungszeugnis beantragen. Straftaten, die längere Zeit zurückliegen, fallen dann irgendwann raus, aber wenn sie noch vermerkt sind, wird die Behörde aktiv.

Diebstahl wäre da sicher nicht ganz das große Problem, aber Sachbeschädigung und ganz besonders Brandstiftung stellen in der Tat einen Grund dar, an deiner charakterlichen Eignung, überhaupt ein Fahrzeug zu führen, geschweige denn einen Bus, zu zweifeln.

Daher muss die Behörde Ermittlungen anstellen, um diese Eignung zweifelsfrei feststellen zu können. Das Ergebnis dieser Ermittlung ist für mich völlig offen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig
Nein

Die Antwort liegt zwischen Ja und Nein:

Der Führerschein kann verweigert werden, wenn jemand charakterlich nicht geeignet ist zum Führen eines Fahrzeugs. Straftaten, wie Diebstahl oder Brandstiftung können ein Zeichen dafür sein, dass Du die Gesetze nicht zuverlässig einhälst. Oder dass Du aggressiv bist, etc. Aber das muss nicht so sein. Jemand der mal was gestohlen hat oder was angezündet hat, kann trotzdem ein rücksichtsvoller Autofahrer sein.

Soweit diese Straftaten keinen Bezug zum Straßenverkehr hatten, kann es aber sein, dass Du trotzdem ein Recht auf Erteilung des Führerscheins hast. Man muss sich sicher sein können, dass Du ein rücksichtsvoller Fahrer bist und die Gesetze im Straßenverkehr einhälst. Dass Du im Straßenverkehr nicht aggressiv wirst, .... Das kann durch ein Gutachten (MPU) ermittelt werden.

Du solltest notfalls zu einem Anwalt gehen, der sich mit Führerscheinsachen auskennt. Vielleicht schaffst Du es.

Deine Chancen werden größer, je mehr Zeit vergangen ist, seit den alten Taten und wenn Du seither anständig warst.

die Fahrerlaubnisbehörde sieht dich als Charakterlich ungeeignet an.

du hast Einträge im Führungszeugnis - das liegt der Behörde vor

HansWurst45  13.11.2021, 20:46

Woher weist du, was die Fahrerlaubnisbehörde so als ungeeignet bewertet?

Und wenn ich mich richtig erinnere darf eine Behörde kein Führungszeugnis auf den Dienstweg anfordern. Wenn notwendig, dann fordern sie den Antragsteller dazu auf, eines beizubringen.

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peterobm  13.11.2021, 20:52
@HansWurst45

okay, anders, das Führerscheinamt liegt die Info der Verurteilungen vor, die werden die Akten einfordern und danach wird entschieden. direkt vom Gericht

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HansWurst45  13.11.2021, 20:59
@peterobm

Wie soll der Führerscheinstelle die Information über die Verurteilung vorliegen, wenn sie des Führungszeugnis nicht hat? Und Akten einfach so einfordern ist in unserem Rechtsstaat auch nicht möglich. Dafür muss es eine Rechtsgrundlage geben. Da für die Erteilung eines Führerscheins kein Führungszeugnis ohne Einträge Voraussetzung ist, darf die Führerscheinstelle dieses nicht eigenständig zur Voraussetzung machen. Solche Dinge müssen immer explizit in der entsprechenden Verordnung bzw. Gesetz gefordert werden. Wie z.B. bei der Sicherheitsüberprüfung zur Erlangung einer Zugangsberechtigung zu Bereichen, die durch des Luftsicherheitsgesetz erfasst werden (Flughafenausweis)

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54073402 
Fragesteller
 13.11.2021, 21:09
@HansWurst45

Aber im Gesetz steht doch ein Führungszeugnis ist notwendig oder nicht? Wenn im Gesetz steht ein Führungszeugnis ist notwendig dürfen die dann anfordern?

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HansWurst45  14.11.2021, 11:11
@54073402

Wen das so wäre, dann hätte es der TÜV auf seiner Webseite erwähnt. (Siehe meine eigene Antwort) Um das medizinische Gutachten wirst du aber nicht herumkommen (Betriebsarzt ODER MPU)

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Ja, das ist möglich, siehe dazu https://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/mpu-und-die-vorstrafen-382352

"Hat ein Bewerber um eine Fahrerlaubnis neben Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen (§ 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 FeV), auch eine erhebliche oder mehrere Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen (§ 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 FeV), begangen, so kann die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auch zur Klärung der Frage angeordnet werden, ob der Betreffende künftig Straftaten im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung (ohne Zusammenhang mit dem Straßenverkehr) begehen wird."

Ja

Sie können einen MPU anordnen, ja.

54073402 
Fragesteller
 13.11.2021, 20:51

Warum?

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FahrschulNerd  13.11.2021, 21:15
@54073402

Wie hier schon geschrieben: Zweifel an der charakterlichen Eignung zum führen eines Kraftfahrzeuges.

Klasse B hast du aber schon?

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FahrschulNerd  13.11.2021, 21:20
@54073402

Na dann wirst du da nach der Antragstellung gleich schon mal was machen müssen.

Wie lange ist das alles her?

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