Vorsteuer am Jahresende zurückholen - möglich?
Hallo, Ein Unternehmer schreibt Rechnungen und bekommt Rechnungen. Die von ihm geschriebenen Rechnungen meldet er monatlich die Vorsteuer und zahlt sie. Jedoch sammelt er an ihn gestellte Rechnungen und gibt sie nicht bei der monatlichen Umsatzsteuerabgabe an. Kann er alle an ihn gerichteten Rechnungen des ganzen Jahres bei der Jahressteuer auch noch geltend machen oder hätte dies monatlich erfolgen müssen?
3 Antworten
Die von ihm geschriebenen Rechnungen meldet er monatlich die Vorsteuer und zahlt sie.
Was hat Vorsteuer mit geschriebenen Rechnungen zu tun? Vorsteuer steckt doch in den Rechnungen, die man bekommt und nicht selber schreibt!
Man macht monatlich oder vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung, bei der die Vorsteuer mit der Umsatzsteuer verrechnet wird. Was übrig bleibt, wird gezahlt, bzw. erstattet. Am Jahresende macht man eine Umsatzsteuererklärung. Wieso sollte man die ganzen Vorsteuern über das Jahr hinweg bezahlen und erst am Jahresende die Umsatzsteuer geltend machen? Ich sehe da wenig Sinn drin.
Ja, kann man, deswegen macht man ja die Umsatzsteuererklärung.
also normalerweise zahlt der UN die Umsatzsteuer der von ihm geschriebenen Rechnung abzüglich der Vorsteuer, der erhaltenen Rechnungen. Wenn der Abzug dieser Vorsteuer nicht erfolgt ist (Warum nicht??), kann man dies in der Jahres-Umsatzsteuererklärung nachholen.
Die monatliche / vierteljährliche Umsatzsteuer-Zahlung ist ja nur eine Vorauszahlung, die dann in der Jahreserklärung quasi berichtigt, korrigiert wird.
ja es ist nunmal so passiert, dass immer nur die Umsatzsteuer abgeführt wurde, jedoch niemals die Vorsteuer. Deshalb die Frage, ob man die ganze Vorsteuer des Jahres am Jahresende auch komplett zurückholen kann, oder ist eine Rückerstattung dann nicht mehr möglich, da man monatlich die Vorsteuer angeben hätte müssen. WIe sieht es aus, wenn am Jahresende noch Rechnungen auftauchen, die verschwunden sind, kann man hier auch noch die Vorsteuer geltend machen?