Buchhaltung - wie buche ich richtig? SKR 04 - Sollversteuerung?

2 Antworten

Ein Blick in dein Lehrbuch wirkt wahre Wunder. Da steht alles drin - gerade wann Vorsteuer abzugsfähig ist und wann Umsatzsteuer fällig wird...

wertverlust 
Fragesteller
 11.07.2018, 12:15

Erst mal vielen Dank für den Hinweis. Mein Problem ist nicht das theoretische Wissen, sondern die buchhalterische Umsetzung, wenn die Periode der Leistungserbringung von der Periode der Rechnungsstellung abweicht.

ErsterSchnee  11.07.2018, 12:23
@wertverlust

Das grenzt du genauso ab wie zum Jahresende.

Die Umsatzsteuer entsteht bei Sollversteuerung grundsätzlich bei Leistungsausführung, nicht erst bei Rechnungsausstellung.

Die Vorsteuer ist abzugsfähig, wenn die Leistung erbracht ist und dem Leistungsempfänger eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Bei Eingangsrechnungen interessiert also auch nicht das Rechnungsdatum, sondern wann man die Rechnung erhalten hat.

wertverlust 
Fragesteller
 11.07.2018, 18:36

Danke für die Antwort. Für mich stellt sich noch die Frage: wie kann ich das praktisch handhaben?

MenschMitPlan  11.07.2018, 21:51
@wertverlust

Wo ist das Problem? Ausgangsrechnung: Erfassung im Monat der Leistungsausführung; Eingangsrechnung: Vorsteuer erst abzugsfähig im Monat, in dem die Rechnung vorlag, Aufwand im Monat der Leistungsausführung, ggf. mit Konto "Vorsteuer in Folgeperiode abzugsfähig" arbeiten. Eigentlich genau so, wie man zum Wirtschaftsjahresende vorgehen würde.

wertverlust 
Fragesteller
 12.07.2018, 14:53

Vielen Dank für die Hilfe.