Buchhaltung - wie buche ich richtig? SKR 04 - Sollversteuerung?
Ich habe folgende Fragen: Umsatz- bzw. Vorsteuerfragen
Wann (in welchem Monat) VSt-Abzug bzw. die Ust- Zahlung ?
Umsatzsteuervoranmeldungen werden monatlich erstellt:
Wie ist die Buchung bei Quartalsrechnungen oder monatsübergreifende Rechnungen?
Folgende Beispiele bei Sollversteuerung, Buchungen mit SKR 04:
Eingangsrechnung:
01. Rechnungsdatum 15.02.2018; Leistungszeitraum I. Quartal 2018 (z. B. Telekom, das ist dann eine Rechnung für Januar, Februar, März)
Frage: Komplett buchen im Februar, inkl. Vorsteuer oder aufteilen auf die jeweiligen Monate und dort dann Vorsteuer?
02. Rechnungsdatum 20.06.2018; Leistungsdatum I. Quartal 2018 (z. B. Sammelrechnung Großmarkt)
Frage: Komplett buchen im Juni mit Vorsteuer oder ins I. Quartal mit Vorsteuer (wenn das, dann wann, 31.03.?)
Ausgangsrechnung:
01. Rechnungsdatum 05.06.2018; Leistungszeitraum 15.05.2018-25.05.2018
Frage: Wann als Einnahme verbuchen und Umsatzsteuer abführen? Tag der Rechnungsstellung oder im Leistungsmonat, also dann im Juni, obwohl da noch keine Rechnung geschrieben ist?
02. Rechnungsdatum 05.06.2018; Leistungszeitraum 25.05.2018-05.06.2018
Frage: Einnahme buchen und Umsatzsteuer abführen im Juni (Rechnungsdatum) oder aufteilen auf Mai und Juni?
Wenn ich da eine konkrete Hilfe oder Anleitung haben könnte, wäre ich dankbar.
2 Antworten
Ein Blick in dein Lehrbuch wirkt wahre Wunder. Da steht alles drin - gerade wann Vorsteuer abzugsfähig ist und wann Umsatzsteuer fällig wird...
Das grenzt du genauso ab wie zum Jahresende.
Die Umsatzsteuer entsteht bei Sollversteuerung grundsätzlich bei Leistungsausführung, nicht erst bei Rechnungsausstellung.
Die Vorsteuer ist abzugsfähig, wenn die Leistung erbracht ist und dem Leistungsempfänger eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Bei Eingangsrechnungen interessiert also auch nicht das Rechnungsdatum, sondern wann man die Rechnung erhalten hat.
Danke für die Antwort. Für mich stellt sich noch die Frage: wie kann ich das praktisch handhaben?
Wo ist das Problem? Ausgangsrechnung: Erfassung im Monat der Leistungsausführung; Eingangsrechnung: Vorsteuer erst abzugsfähig im Monat, in dem die Rechnung vorlag, Aufwand im Monat der Leistungsausführung, ggf. mit Konto "Vorsteuer in Folgeperiode abzugsfähig" arbeiten. Eigentlich genau so, wie man zum Wirtschaftsjahresende vorgehen würde.
Vielen Dank für die Hilfe.
Erst mal vielen Dank für den Hinweis. Mein Problem ist nicht das theoretische Wissen, sondern die buchhalterische Umsetzung, wenn die Periode der Leistungserbringung von der Periode der Rechnungsstellung abweicht.