Von Schule abmelden, wie geht das?

9 Antworten

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Das Schulgesetz NRW (andere Bundesländer dann ähnlich) sagt aus:

Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet.

Wenn du jetzt die Schule verlässt, bleibst du in irgendeiner Form also schulpflichtig (Berufsschule, Berufsgrundschul- bzw. – vorbereitungsjahr, Berufskolleg.....).

Möglicherweise ersetzt der BuFDi das. Da müsstest du dich erkundigen. Unter dem folgenden Link findest du eine Kontaktadresse:

https://www.bundesfreiwilligendienst.de/der-bundesfreiwilligendienst/oft-gestellte-fragen.html

Nadelwald75  30.01.2020, 23:03

....vielen Dank für den Stern!

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Dich im Sekretariat abmelden. Papierkram und so.

Genau das tun. Einfach im Sekretariat abmelden. Die geben dir theoretisch was zum unterschreiben und schon bist du da raus

Das Beenden des 18. Lebensjahres entbindet dich nicht automatisch von der Schulpflicht.