Von Schule abmelden, wie geht das?
Folgende Situation: bin letztes Jahr 18 geworden, habe die Zulassung fürs Abitur nicht bekommen, und es ist nicht in Aussicht, dass ich die Wiederholung schaffen würde. Für mich ist klar, dass ich jetzt in den BuFDi übergehen möchte. Problem : die Schule ist der Ansicht, ich müsse das letzte Halbjahr jetzt noch in der Q1 verbringen, was ja nun nicht sein kann. Ich bin 18 und werde nicht wiederholen. Meine Mutter berichtete von Fällen, wo sich Schüler, sobald sie 18 wurden, unmittelbar im Sekretariat abgemeldet haben. Was kann ich tun?
9 Antworten
Das Schulgesetz NRW (andere Bundesländer dann ähnlich) sagt aus:
Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet.
Wenn du jetzt die Schule verlässt, bleibst du in irgendeiner Form also schulpflichtig (Berufsschule, Berufsgrundschul- bzw. – vorbereitungsjahr, Berufskolleg.....).
Möglicherweise ersetzt der BuFDi das. Da müsstest du dich erkundigen. Unter dem folgenden Link findest du eine Kontaktadresse:
https://www.bundesfreiwilligendienst.de/der-bundesfreiwilligendienst/oft-gestellte-fragen.html
Dich im Sekretariat abmelden. Papierkram und so.
Genau das tun. Einfach im Sekretariat abmelden. Die geben dir theoretisch was zum unterschreiben und schon bist du da raus
Normalerweise gilt die Schulpflicht bis zum Ende des Schuljahres in dem du 18 geworden bist.
Das Beenden des 18. Lebensjahres entbindet dich nicht automatisch von der Schulpflicht.
Was?