Vom Pfleger zum Anwalt - Chancen und Voraussetzungen?

2 Antworten

Haha. Interessant. Wenn du Anwalt oder Anwältin werden willst, musst du viel lernen. Du musst zuerst eine Schule besuchen, die sich Jura nennt. Dort lernst du alles über die Gesetze und Regeln, die in unserem Land gelten. Die Jura-Schule dauert ungefähr viereinhalb Jahre. Am Ende musst du eine schwierige Prüfung machen, um zu zeigen, was du gelernt hast. Das ist die erste Prüfung.

Nach der ersten Prüfung musst du noch mehr lernen. Du musst zwei Jahre lang in verschiedenen Büros oder Gerichten arbeiten, um zu sehen, wie Anwälte oder Anwältinnen dort ihre Arbeit machen. Dabei wirst du von anderen Anwälten oder Anwältinnen betreut und unterstützt. Kurz bevor du fertig bist, musst du noch eine zweite Prüfung machen. Das ist die zweite Prüfung.

Wenn du beide Prüfungen bestanden hast, darfst du dich Anwalt oder Anwältin nennen und Menschen helfen, die Probleme mit dem Gesetz haben.

Manchmal kann es sein, dass du schon einen anderen Beruf hast und dann Anwalt oder Anwältin werden willst. Das ist nicht einfach, aber auch nicht unmöglich. Es kommt darauf an, was du vorher gemacht hast, wie gut du in der Jura-Schule warst, welche Art von Gesetzen dich besonders interessieren und wen du alles kennst. Es ist wichtig, dass du dich gut informierst und dich mit anderen Menschen austauschst, die dir Tipps geben können. Du kannst auch zu einer Stelle gehen, die dir hilft, einen neuen Beruf zu finden oder dich weiterzubilden. Dort kannst du fragen, was du tun musst, um Anwalt oder Anwältin zu werden.

IceT1701  27.07.2023, 23:19

Ich hab gehört so ein "Ich bin jetzt Anwalt"-Schein kann man aber auch bei Aldi kaufen, soll im Angebot sein.

0

Um Anwalt zu werden, musst du Rechtswissenschaften an einer Universität studiert haben, das 2. Staatsexamen und ein Rechtsreferendariat erfolgreich absolviert haben.

Und um studieren zu können, brauchst du entweder Abitur oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem dem Studienfach verwandten Beruf (z.b. Rechtsanwaltsgehilfe o.ä.).

Da die Pflege thematisch zu weit weg vom angestrebten Beruf ist, bringt dir deine bereits vorhandene Ausbildung leider keine Vorteile.

Solltest du kein Abi haben, müsstest du also da ansetzen. Also entweder das Abi nachholen oder eine neue Ausbildung mit rechtsnahmen Inhalt absolvieren bzw. erfolgreich abschließen.

Anschließend kannst du dich um einen Studienplatz bemühen. Manche Studiengänge (darunter häufig auch Rechtswissenschaften) sind zulassungsbeschränkt.

Das heißt, es gibt neben den Standardmäßigen Voraussetzung wie ein abgeschlossenes Abitur u.U. die Voraussetzung dieses mit einem bestimmten Durchschnitt abgeschlossen zu haben.

Ob eine Beschränkung gegeben ist und wenn ja welcher Numerus Clausus (also welcher Durchschnitt erforderlich ist), ergibt sich aber erst aus den vorhandenen Bewerbungen. Sprich - je mehr sich für den Studiengang melden, desto stärker wird ausgesiebt und desto höher sind dann auch die Anforderungen.

Hier kann man also Glück oder auch Pech haben. Je besser das Abi, desto besser also auch die Chancen auf den gewünschten Studienplatz.

Hat man den Studienplatz dann ergattert, heißt es 4.5 Jahre lang Grundstudium und das 1. Staatsexamen bestehen.

Anschließend geht's nochmal 2 Jahre ins Referendariat. Dann heißt es das 2. Staatsexamen zu bestehen.

Ist das geschafft, bist du Volljurist und kannst eine Zulassung bei der Anwaltskammer beantragen und dann als Anwalt tätig werden.

Ein langer Weg also. Das sollte man sich (finde ich zumindest) schon gut überlegen, ob man den wirklich gehen will bzw. auch versuchen realistisch einzuschätzen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass man dann auch das Zeug dazu hat.