Vom Dach gefallen wer bezahlt bzw. was muß ich jetzt machen?
Hallo, wollte mal wissen was ich machen muß.
Mein Mann hat bei einem Freund auf dem Dach etwas montiieren wollen ist dann aber abgerutscht und ca. 3-4meter heruntergefalllen.
Ist mit dem Rettunngshubschrauber in eine Unfallklinik gefolgen worden.
Hatte ganz schön Glück gehabt hat sich aber am linken Bein das Fersenbein gebrochen, am rechten Bein auch das Fersenbein , etliche Bänder gerissen dann noch Knorpel usw.
Wir mindestens ein halbes Jahr dauern wenn nicht länger...
Wem muß ich jetzt was melden bzw. wer bezahlt jetzt...
Vielen Dank
7 Antworten
frag bitte mal den Hausarzt,der kann Dir weiterhelfen.Viel Glueck und Gesundheit
Euch beiden.Bulli7
Vielen Dank Bleueliner fuer Deine Auszeichnung
hoffentlich bis bald Bulli7
Der Freund könnte im Nachhinein diese Dacharbeit der Bauberufsgenossenschaft melden und den Beitrag zahlen, dann wäre es ein ganz normaler Arbeitsunfall.
So wird die Krankenkasse fragen, wie es zu dem Unfall kam. Hier muss man nun unterscheiden, ob aus Gefälligkeit einem Freund geholfen wurde, oder "schwarz gearbeitet" wurde. Bei Schwarzarbeit könnte die Krankenkasse sowohl den Auftraggeber als auch den Verletzten in Regress nehmen.
vor allem sollte man den Begriff "Schwarzarbeit" richtig definieren. Wenn ich jetzt einem meiner Freunde irgendwie behilflich bin und vor allem kann, ist es nicht unbedingt Schwarzarbeit. Halt dumm, dass der Freund nicht daran gedacht hat den "Dacharbeiter" abzusichern :-(((
War dein Mann auf dem Dach abgesichert? Immerhin bei Dacharbeiten braucht man einen Sicherheitsgurt, und dafür muss der Auftragsgeber sorgen. Die besten Antworten gibt dir in so einem Fall nur ein Anwalt ;-)
Bei einem Freundschaftsdienst kannst du die Haftpflichtversicherung fragen, bei einem solch ungewöhnlichen Unfallort kommst du allerdings schnell in Verdacht, dass das Schwarzarbeit war, da gibts keine Versicherung - also mit der Formulierung SEHR aufpassen.
Wenns eine Tätigkeit im Rahmen eines Auftrags war (Firma), ist das über die Berufsgenossenschaft abgedeckt.
Wenn der Freund den Helfer bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat, dann mußt du es dort melden, d. h. eigentlich muß es der Freund melden. Wenn der ihn aber dort angemeldet hat, hätte er auch dafür sorgen müssen, daß die Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden, was er aber nicht getan hat, sonst wäre das gar nicht passiert. Da wird es wohl kein Schmerzensgeld oder Verdienstausfall geben. Pech gehabt und selber schuld.
... wenn einer fällt, war er nicht abgesichert, soviel ist sicher.