Kann jemand helfen beim Thema häusliche Gewalt?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist leider keine Übertreibung. Sie sollte so schnell wie möglich da raus.

Die Situation als Außenstehender zu beurteilen ist schwierig, vor allem die Eltern einzuschätzen ist quasi unmöglich. Aber vermutlich helfen dort nur rechtliche Schritte. Ich würde mit ihr zum Jugendamt gehen und mich dort beraten lassen, was inwiefern möglich ist. Allgemein am besten über Sozialhilfe und Jugendhilfsangebote erkundigen, aber ohne jegliche Kenntnis der Eltern. Die Eltern machen sich mehrfach mit ihren Taten strafbar und den Arbeitsvertrag sollte sie schnellstmöglich kündigen, wenn sie dazu gezwungen wurde. Wenn sie bei dir oder jemand anderen inklusive ihrer Sachen unterkommen kann, sehe ich keinen rationalen Grund, dass sie dort nur eine Sekunde länger bleibt. Ich hoffe ihr ist klar oder du machst ihr klar, dass wenn sie nicht dort weg will, es mit ihrer 'gebrochenen' Psyche zu tun hat.

Ich wünsche euch viel Glück. Freut mich, dass du dich um sie kümmerst und sorgst.

MaehKun 
Fragesteller
 19.07.2022, 04:23

Vielen Dank ich war eben sehr geschockt wie Gefühls kalt manche Menschen seien können. Ich bin unfassbar dankbar für deinen Rat und dafür das du dir die Zeit genommen hast. Danke

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JustFictional  19.07.2022, 04:48
@MaehKun

Kein Problem. Manche sehen eben darin keinen Missbrauch und eine Übertreibung, empfand ich ebenfalls als befremdlich sowas zu lesen. Aber allein die körperliche Gewalt ist ein Grund für das Jugendamt. Ich hoffe ihr werdet gut beraten, ansonsten wäre vermutlich auch ein Besuch beim Psychotherapeuten für deine Freundin nicht schlecht.

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MaehKun 
Fragesteller
 19.07.2022, 04:40

Ich hätte noch eine Gegenfrage. Falls du dich etwas besser als ich mit der Rechtsfrage auskennst. Ich denke ich werde es zusammen mit ihrem Vater versuchen vor Gericht zu bringen damit das ganze nicht unter der Hand läuft und sich im Endeffekt noch für uns alles schwerer macht. Ich kann schlecht einschätzen ob man damit durchkommen würde ohne Beweise.

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JustFictional  19.07.2022, 05:00
@MaehKun

Recht ist nicht so mein Spezialgebiet, das tut mir echt leid. Ich weiß nur, dass wenn sie z.B. geschlagen wurde, sie zur Polizei gehen kann und dann die durch den Schlag zugefügte Verletzung als Beweismittel dient. Psychologische Befunde können auf Rechtsfragen Einfluss haben (in dem Fall wüsste ich aber nicht wie genau), ansonsten fallen mir nur Zeugenaussagen ein. Beweise wie z.B. Sprachaufnahmen in denen sie verbal misshandelt wird könnten ja auch potenziell zugelassen werden. Fragt da aber einfach einen Anwalt, vielleicht hat er Tipps wie ihr Beweise sammeln könnt.

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MaehKun 
Fragesteller
 19.07.2022, 05:04
@JustFictional

Vielen Dank werd mich später mal schlau machen ob mich ein Anwalt kostenfrei beraten würde. Vielen lieben Dank wünsche dir einen wunderschönen Tag noch.^^ und echt noch mal Danke <3

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Hi, viele wurde genannt, ich ergänze mal das www.hilfetelefon.de: 08000 116 016 Dort wird sie beraten, Du kannst auch dort anrufen. Falls ich nicht in Deutschland lebt, erfahrt ihr dort über Mail Kontaktadressen im Ausland.

Ihr Eigentum gehört ihr! Sie kann jederzeit in eine Frauenhaus, wenn dort Platz ist. Vor dem Auszug am besten heimlich die wichtigsten Papiere zusammensuchen. Ihr könnt auch mit ein paar Leuten und der Polizei dort anrücken, dafür haben die in Regel so 30 Minuten Zeit. Dann könnt ihr gemeinsam ein paar Kartons raustragen, die ihr vorher besorgt, die man irgendwo einlagern kann, bei Freunden. Oder in einem Lagerhaus, das kann man meist gut bezahlen, 1 oder 2 Quadratmeter dort sind erschwinglich. Sie muss dann vorher genau überlegen, was in die Kartons soll, damit es schnell geht, die Polizei hat ja nur kurz Zeit.

Sie kann auch einzelne Sachen Zeitversetzt nach und nach rausschmuggeln, einen Pulli extra anziehen (im Sommer leider auffällig), eine Jacke/Pulli/Hose im Rucksack etc, und Du lagerst die Sachen dann erstmal bei Dir. T-Shirts und Unterwäsche kann man später nachkaufen, aber teure Sachen wie Jacken, Hosen etc. vorher heimlich rausschaffen.

Ich denke, sie sollte da schnell raus!

Du bist ja Zeuge über das Verhalten der Eltern, vielleicht nimmt Du mal heimlich einen Audiomitschnitt auf, wenn Du bei ihr bist, als Beweis.

Sie ist 18 und sollte den Vertrag in der Kneipe sofort wieder kündigen.

Anlaufstellen:

zum sofortigen Auszug, wenn da was frei ist: Frauenhaus (sie darf dir dann zwar nicht die Adresse sagen, aber ihr könnt euch außerhalb treffen). Da wird sie auch beraten, wie es weiter geht.

Jugendamt: mit 18 kann sie da noch Hilfe (Jugendwohngrupoe) bekommen.

Du wohnst noch zu Hause? Sonst könnte sie einfach zu dir ziehen.

Finanzen: da sie sowieso arbeiten geht, kann sie das auch woanders machen . Hat den Vorteil, dass es einfacher wird eine Wohnung zu finden (und sich dann um einen Ausbildungsplatz zu bewerben)

Sachen: wenn ihre Eltern die nicht rausrücken: man kann alles ersetzen.

Du brauchst nicht ihren Vater. Sie ist volljährig und kann einfach gehen.

MaehKun 
Fragesteller
 19.07.2022, 08:27

Wichtige Informationen vielen Dank hat mir wirklich extrem geholfen! Ich denke ich werde mich erst mal beim Jugendamt melden um die weiteren Schritte genauer einschätzen zu können…

weiß es wirklich zu schätzen das du dir die Zeit genommen hast danke ^^

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Pausenraum  19.07.2022, 09:09
@MaehKun

Das sollte sie selbst machen…zeige ihr den Thread und mache ihr klar, dass sie Alternativen hat. Aber wollen muss sie selbst.

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nochnefrage  23.07.2022, 12:13

Ja, Du zählst viele wichtige Punkte auf. Ob das mit der Wohngruppe noch geht, wird das Jugendamt wissen. Ich vermute, die beraten, aber bezahlen nichts.

Sie bekommt in der Situation vemutlich vom Jobcenter eine Wohnung bezahlt. Und im Frauenhaus wird sie gut beraten.

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sie muss da so schnell wie möglich raus. eine sozialwonung bzw. geld für eine wohung vom amt gibt es leider erst ab 25 oder mit abgeschlossener ausbildung etc. aber in ausnahmefällen wie diesem schon. es bedarf allerdings einem nachweis.

mein persönlicher tipp: erst mal raus, entweder ins frauenhaus, oder wenn du sie aufnehmen kansnt, zu dir / euch und dann gleich anzeige erstatten! das reicht duchaus für einen beweis aus.

wenn dann der beweis erbracht ist bzw. es anerkannt wird, eigene wohnung! alles weitere ergibt sich!

MaehKun 
Fragesteller
 19.07.2022, 08:34

Ich werd mich noch etwas in die staatlich geförderte Wohnung rein lesen ich hoffe das Jugendamt wird mir da noch genauere Angaben geben… aber schon mal vielen Dank

ich schaue wo ich sie am schnellsten unterkriege

vielen Dank hilft immer eine 2 Meinung vor solchen größeren Aktion zu hören

vielen Dank das du dir die Zeit genommen hast

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Deine Freundin ist 18. Sie kann doch ausziehen? Und ich würde trotzdem, das Jugendamt einschalten, solche Menschen sollten bestraft werden!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
MaehKun 
Fragesteller
 19.07.2022, 10:01

Hinter der Aussage steh ich auch. Danke fürs Mut zu sprechen

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