Vollstreckungsbescheid von 2004, Gläubiger kontaktieren?
Hallo zusammen,
ich habe bei meinem Zentralen Mahngericht eine Auskunft eingeholt, ob etwas gegen mich vorliegt aus Jahren, wo mir so ziemlich alles egal war.
Ich habe dann einen Brief bekommen mit einem Hinweis zu einem Eintrag. Es handelt sich um einen Vollstreckungsbescheid aus dem Jahre 2004 über eine Warenlieferung mit einem Betrag von 465,00 €. Der Gläubiger ist eine großer Elektrohandel Mediamarkt, Satur, Euronics, Conrad. Welcher von denen will ich jetzt nicht sagen.
Ich habe seit 2004, seit dem Zugang des Vollstreckungsbescheids, nichts mehr gehört oder bekommen. Auch ist kein weiterer Eintrag im Zentralen Mahngericht was mich betrifft drin.
Soll ich mich jetzt bei dem Gläubiger melden oder keine schlafenden Hunde wecken und nichts machen?
Im VB steht drin:
"Hinzu kommen weitere laufende Zinsen zu Hauptforderung: 9,00% Jahreszinsen aus 465,00 € ab dem 23.08.2004"
Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei.
Die Kosten des Verfahrens sind ab dem 13.10.2004 mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen."
Wie sieht es mit den Zinsen aus, verjähren die auch in diesem Fall nach 3 Jahren?
lg Stefan
6 Antworten
Der Betrag ist jetzt nicht sonderlich hoch, du könntest einfach bezahlen um dann sicher deine Ruhe zu haben.
Andererseits macht der bestehende VB nichts, so lange der Gläubiger nicht vollstreckt. Da wird weder etwas in die SCHUFA eingetragen noch sonst was...
Ein titulierte Forderung kann in die Schufa als Negativeintrag aufgenommen wurden. Die Schuld wurde gerichtlich festgestellt.
Ging mir mal so, als ein Mahnbescheid an die Adresse meiner Mutter ging, Jahre nachdem ich dort ausgezogen bin. Das war echt ein Krampf den Titel löschen zu lassen und aus der Schufa zu bekommen.
Das ist jetzt 13 Jahre her. Du kannst nun darauf haffen daß die nächsten 17 Jahre nichts mehr kommt. So unwahrscheinlich ist das nicht.
Wenn sich der Gläubiger tatsächlich meldet, kann er nur den Betrag der im Titel ausgewiesen ist fordern, zuzüglich der Zinsen der letzten 3 Jahre. Alle anderen Zinsen sind verjährt.
zzgl. der auszurechnenden Zinsen vom 23.08. bis 13.10.2004
Zinsen, die nicht tituliert sind, verjähren in der Tat nach 3 Jahren.
Hast du seitdem Geschäfte mit besagtem Laden gemacht dann könnte man mal prüfen ob der Anspruch ggf. verwirkt ist. Verwirkung ist aber etwas juristisch schwieriges, da neben dem Zeitmoment auch noch ein Umstandsmoment dazu kommen müsste.
Ob das hier so ist, sollte man von einem Anwalt prüfen lassen.
Soll ich mich jetzt bei dem Gläubiger melden oder keine schlafenden Hunde wecken und nichts machen?
Hole Dir zunächst eine Schufa-Auskunft (und ggf. Auskünfte bei anderen Auskunfteien) ein.
Wie sieht es mit den Zinsen aus, verjähren die auch in diesem Fall nach 3 Jahren?
Ja, ausgenommen der Zinsen vom 23.08. bis 13.10.2004, sind die laufenden Zinsen bis 31.12.2013 verjährt.
Außerdem verjährt sind Kosten der Zwangsvollstreckung bis zum 14.12.2004.
Letztlich sind das doch Schulden welche du verursacht hast. Zeige Courage,Moral und bleib fair indem du deine Schulden begleichst.
Man muss aber niemanden Geld schenken.
Und wenn ich mich trotz Titel 12,x Jahre nicht bemühe eine Forderung zu betreiben ist die Frage ob ich überhaupt noch Interesse an dem Geld habe durchaus berechtigt.