Forderung von Inkasso-Unternehmen nach 20 Jahren
Ich habe eine Forderung von Schneller-Inkasso bekommen, die schon über 20 Jahre zurück liegt. Ich war immer der Meinung, dass die Sache schon seit Urzeiten erledigt (bezahlt) ist. In der Forderung heißt es, dass ich über 900 Euro Zinsen die zum 31.12.2001 angefallen sind bezahlen soll. Dies war verbunden mit einem Ratenzahlungsangebot.
Zur Info: Ich habe nie eine Mahnung- oder sonstige Rechnung gesehen. In der Schufa existierte schonmal ein Eintrag, der jedoch schon lange wieder gelöscht ist. Bei der Schufa habe ich angerufen. Diese hat mir bestätigt, dass ein Fall nur dann gelöscht wird, wenn der Gläubiger die Sache als erledigt gekennzeichnet hat. die Inkasso-Firma behauptet, sie habe einen Titel gegen mich.
Frage: Fallen Zinsen auch unter die 30-jährige Verjährungsfrist? Muss die Inkassofirma eventuelle Anspüche in regelmäßigen Abständen einfordern? Wie kann es dann sein, dass die Sache aus der Schufa schon längst gelöscht wurde?
6 Antworten
Nichts unterschreiben bzw zahlen !
Vermutlich ist verjährt
Fordere schriftlich eine Kopie des Titels zusammen mit einer detailierten Forderungaufstellung ein
Gib doch mal mehr Infos zur Forderung
bzw verlinke das Schneller Schreiben hier
(Namen -und anschrift abdecken)
Alles sehr dubios. Gerade Inkasso-Firmen sind für diese Art "Geschäfte" bekannt. Informiere dich lieber mal bei einem Anwalt.
Würde nicht zahlen. Wenn über 20 Jahre keinerlei Anmahnungen über Zinszahlungen bei dir eingegangen sind, musst du diese nicht bezahlen. Zinsforderungen müssen in gewissen Abständen bei den Schuldnern geltend gemacht werden. Wird das unterlassen, verfällt der Anspruch des Gläubigers auf die Zinszahlung. Selbst wenn die Inkassofirma einen Titel haben sollte, kann diese nach 20 Jahren keine Zinsforderung geltend machen, wenn nicht wie oben aufgeführt, vorgegangen wurde. Versucht wird das freilich von dem Inkassobüro bei dir Geld abzuschöpfen. Die rechtliche Grundlage hierfür besteht jedoch nicht. Was du noch machen könntest. Verlange von dem Inkassobüro das Original, mit dem der damalige Gläubiger das Inkassobüro beauftragt hatte, bei dir Zahlungen einzufordern. Nur das Original akzeptieren, keine Kopie. Bei Kopien könnte man Texte, abweichend vom Original verändern. Habe das auch schon erlebt. Als ich von einem Internetabzocker eine Rechnung bekam, diese nicht zahlte ,wurde ein Inkassobüro eingeschaltet. Habe vom Inkassobüro das Original angefordert, mit dem der Abzocker angeblich das Inkassobüro beauftragt hat, die Forderung bei mir einzutreiben. Bekam dann eine Kopie der angeblichen Beauftragung, die gefälscht war. Kannst aus meiner Sicht der ganzen Angelegenheit gelassen entgegensehen, wenn die Zinsforderungen nicht wie vom Gesetz vorgeschrieben, in gewissen Zeitabständen bei dir geltend gemacht wurden.
ignoriere einfach diese Schreiben,oder du gehst zu einem Anwalt bzw rufst mal bei einer Beratungsstelle an,kann mir nicht vorstellen das du noch nach 20 Jahren was zahlen musst wenn keine Erinnerungsschreiben kamen
Sprich direkt mit dem Gläubiger von damals und lass es dir um Himmelswillen schriftlich geben, dass die Schuld beglichen ist. Auf Auskünfte der Schufa kann man sich nicht immer verlassen. Zinsen wären bei einer gültigen Schuld auch nach bis zu 30 Jahren zu zahlen. Ich fürchte, du hast ein Problem, wenn du die Quittung deines Gläubigers nicht bekommst.
(Möglich, dass dein Gläubiger diesen Eintrag bei der Schufa irrtümlich gemacht hat, vielleicht dachte er, wenn sich das Inkassobüro drum kümmert, kann er's da rausnehmen...)
Wenn der Gläubiger pleite gegangen ist und die Schuld an das Inkasso-Unternehmen abgetreten -- verkauft -- hat, dann kommst du da leider nicht raus.
Dann tritt das Inkassobüro als Forderungsinhaber auf !?
Lass Dir doch zusätzlich zur Forderungsaufstellung und Titelkopie noch die Abtretungsurkunde gem BGB § 410 vorlegen !
Die Abtretungsurkunde muß dann im Orginal sein - Eine Kopie ist nicht zu aktzeptieren
Schriftlich einfordern !
Vermutlich ist verjährt - mit dem Einfordern der obigen Unterlagen gehst Du im Vorfeld auf Nummer sicher
Stimmt nicht - Zinsen aus einer titulierten Forderung müssten alle 3 Jahre neu tituliert werden ! Forderung ist aus 2001 und deswegen vermutlich verjährt
Der Gläubiger existiert auch nicht mehr.