Voll oder Teilschuld?
Hallo,
Mir ist letztens leider etwas blödes passiert. Und zwar bin ich in mein Auto gestiegen und wollte Rückwärts fahren zum Ausparken(siehe Bild) . Jedoch war hinter mir auch ein Auto, welches beim Einsteigen noch nicht da war. Als ich mein Auto anmachte und den Rückwärtsgang einlegte konnte durch Rückspiegel und rechter Außenspiegel kein Fahrzeug hinter mir erkannt werden. Den linken Spiegel habe ich dummerweise nicht beachtet.
Und nach ca 1-2 Metern kam ein kleiner Ruck und ich bin mit der Anhängekupplung an die Stoßstange vom Hintermann gekommen. Sein Fahrzeug stand, aber jedoch zur hälfte auf der Straße und zur Hälfte auf dem Parkplatz. Der Unfallgegner geht von 100% Schuld von mir aus. Ich denke es ist mehr eine Teilschuld, denn klar habe ich die Verantwortung beim Rückwärtsfahren stets aufmerksam zu sein, jedoch steht das Auto vom Gegner nicht Ordnungsgemäß. Auf was muss ich mich gefasst machen?
5 Antworten
Da muss ich Dich enttäuschen, das bleibt zu 100% an Dir hängen.
Da bist du voll dabei.
Zwei Gründe:
1. Du bist gegen ein stehendes Fahrzeug gefahren. Mehr als anhalten kann der Andere nicht. Deswegen trifft ihn auch kein Verschulden.
2. Beim Rückwärts fahren hast du eine besondere Sorgfaltspflicht. Der bist du nicht nachgekommen.
Wenn du rückwärts fährst bist du zu besonderer Sorgfalt verpflichtet. Und wenn du irgendwo gegen fährst, hast du diese Sorgfaltspflicht verletzt. Auch wenn dieses andere Fahrzeug völlig verkehrswidrig geparkt war, dürftest du trotzdem nicht dagegen fahren.
100% für dich.
Er steht, du fährst ihm rückwärts rein.
Was hätte er machen sollen, seinen Wagen wegbeamen?
100% für dich.
Das war eindeutig und 100% Deine Schuld.
Er ist während ich ausgeparkt habe in die freie Lücke hinter mir rein. Und das auch noch zur Hälfte, wenn überhaupt, da er jemanden einsteigen lassen wollt,. Er hat gesehen, dass ich Ausparke. Deshalb habe ich gedacht könnte es auf eine Teilschuld hinauslaufen.