Vertrag wegen Geld leihen rechtens?
Hallo,
ich habe eine gute Bekannte, die während der Beziehung mit ihrem Ex Partner von ihm gestellten Vertrag unterschrieben hat. In dem Vertrag hieß es, dass sie die Summe von 1000 Euro an ihn zurück zahlen solle. Bis auf Name und Adresse sowie die Summe die sie ihm schuldet und 2 Unterschriften, ist dort nichts weiterhin eingetragen. Jetzt ist nur das Problem, dass sie so "doof" war und es nicht über eine Quittung oder Überweisung zurück gezahlt hat, sondern unter der Hand.
Das macht sich jetzt nach der toxischen Trennung zwischen den beiden der Ex natürlich zu nutze und möchte für das bezahlen der Kleinigkeiten in den Jahren wie paar Snacks, Energy Dosen oder mal eine Schachtel Zigaretten, 200 Euro zurück verlangen. Da sie es aber nicht einsieht, droht er ihr jetzt mit dem Vertrag vor Gericht zu gehen. Es gibt keinerlei Kontoauszüge, Quittung, Kassenbons oder sonst was.
Jetzt ist meine Frage, ob meine gute Bekannte was zu befürchten hat, oder das ganze nicht Rechtens ist
Danke für jede Antwort.
3 Antworten
Sagen wirs so: Es ist halt ein Darlehensvertrag. Der ist Formlos möglich. Hier schriftlich gemacht. Das Ding, das sie da zusammengeschustert haben ist im Endeffekt wirksam. Das heißt da kann man im Endeffekt auch eine Leistung draus verlangen.
Fraglich ist jetzt ob sie nachweisen kann, dass da irgendwie Geld an ihn geflossen ist. Das geht z.B. mit Überweisungen, mit Handykonversationen usw. usw. die das Belegen können.
Fraglich ist außerdem ob er für die Summe tatsächlich vor Gericht zieht also gäbe es noch die Option es da einfach drauf ankommen zu lassen.
Doch wie gesagt... die 1000 Euro kann er, rein theretisch auf Basis des Vertrage sherausverlangen zumindest in der Höhe, in der die Forderung nicht bereits erloschen ist. Für alles andere kann er das nicht machen und das Erlöschen der Forderung hätte sie sich halt irgendwie nachweisen lassen sollen.
Naja, die Überweisung im Endeffekt noch.
Und wie gesagt... ich denke nicht, dass das vor Gericht wirklich Bestand hat. Dennoch hätte sie sich halt eine Quittung oder so geben lassen sollen. Ohne die hängt die ganze Sache m.E. so ein bisschen in der Schwebe und das ist natürlich nie ideal.
Ist die Wahrscheinlichkeit denn hoch, dass das vor Gericht alles landet oder wird schon vorab durch mangelnden Information gesagt dass das nicht geklärt werden kann? Denn bei der Überweisung wurde laut ihr auch nicht im Verwendungszweck angegeben dass sie das bezüglich dem Vertrages oder Schulden überwiesen hat. Das wäre dann ja allgemein Aussage gegen Aussage, oder nicht?
Also für Snacks, Kippen usw kann er nichts zurück verlangen.
Für die 1000€ wäre eine Quittung atürlich hilfreich.
Vor Gericht hat er da wenig Chancen vermutlich, ich würde das für eine leere Drohung halten. Einfach abwarten.
Natürlich ist das nicht rechtens. Am Ende ist es halt aber nicht nachweisbar.
Dem Mahnbescheid widersprechen sollte aber helfen.
Sofern es denn einen gibt. Dann aber sofort widersprechen.
Und bitte icht mit MAHNUNG verwechseln.
Soweit ich weiß, verlief das ganze so, dass sie 600 Euro ihm persönlich hin die Hand gedrückt hat, 200 danach per Überweisung und die restlichen ebenfalls persönlich bezahlt hat. Nur halt leider immer ohne Quittung - weil sie es auf Vertrauensbasis laufen ließ. Sie hat im Endeffekt jetzt nichts nachzuweisen dass sie die 1000 Euro schon bezahlt hat.