Versicherungsfall Handy?

2 Antworten

PS: Ist tatsächlich so passiert.

...der 1. April ist schon zweieinhalb Monate her...

Wenn dein Vater in seinem Haftpflichtversicherungstarif den Zusatz " Schäden an geliehenen Gegenständen" hat, kann er es seinem Versicherer melden. Ausgang ungewiss.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich bin Versicherungsmakler

Ja in der Regel zahlt Versicherung abzüglich Selbstbehalt.