Vermieter will mich kündigen?
Und zwar geht es darum ich musste auf Grund eines totes falls in der Familie einen kleinen Hund zu mir nehmen der war eben von mein Onkel war sein ein und alles und alle wollten ihn einfach ins Heim bringen jetzt hab ich ihn nun hat mein Vermieter mir geschrieben der Hund muss weg sonst kündigt er mich aber hier im Haus haben einige Parteien Hunde sogar einer mit einen Riesen Schäferhund die kleine Is ein Mini zwergspitz ich habe bei Einzug eine tierhalte Erklärung unterschrieben das ich keinen halten darf aber da waren mir die Umstände noch nicht klar damals was soll ich tun kann ich dagegen vor gehn ?
11 Antworten

Entweder kennt der Vermieter das neue Gesetz nicht oder er tut so, als ob.
Das Schreiben, dass das Halten von Haustieren verbietet und du unterschrieben hast, ist nicht (mehr) rechtskräftig. Er kann dich deswegen also nicht kündigen und auch nicht nach der aktuellen Gesetzeslage, die ein allgemeines Tierhalteverbot ohne besonderen Grund nicht zulässt.
Wenn er keinen triftigen Grund vorweisen kann, z. B. dein Hund jemanden im Haus gebissen hat oder so etwas, kannst du also dagegen klagen, sollte er das trotzdem durchziehen wollen.
Ich würde aber vorher erst einmal das Gespräch mit dem Vermieter suchen und ihm dabei deutlich machen, dass du dich mit dem Gesetz diesbezüglich auskennst und bereit bist, dich notfalls gerichtlich gegen ihn zu wehren. Paragraphen nennen kommt auch immer ganz gut.
Warum er überhaupt etwas dagegen hat, wenn doch schon bereits Hunde dort leben, würde ich ihn aber als erstes fragen :-)
Gruß

Er benötigt die Zustimmung des Vermieters ja auch gar nicht.

Selbstverständlich benötigt er die. Nur weil die Klausel ungültig ist, hebelt sie das Gesetz nicht aus. Und der BGH sagt: Hunde bedürfen der Zustimmung des Vermieters!

Grundsätzlich ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Bitte den Vermieter um eine Erklärung.
Die erwähnte Erklärung dürfte nicht wirksam sein.

Gleichbehandlungsgrundsatz.?
Den gibt es hier nicht, zumal noch nicht einmal klar ist, ob die Hundehalter in dem Haus den gleichen Mieter haben oder gar Eigentümer ihrer Wohnung sind.

Der Vermieter kann in der Regel nicht einem Mieter das Halten eines Haustieres erlauben und dem anderen nicht. Es gilt „Das Gebot der Gleichbehandlung “. Wenn der Vermieter willkürlich einem Teil der Mieter die Haustierhaltung gestattet, anderen Mietern jedoch ohne sachlichen Grund die Haustierhaltung verweigert, führt dies zu unerträglichen Unbilligkeiten.
(LG Berlin Az. 64 S 234/85)
https://herz-fuer-tiere.de/info-service/recht-rat/mietrecht/allgemeines-zum-mietrecht
Es ist der Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten. Hiernach gilt, dass dasjenige, was der Vermieter einem seiner Mieter zugesteht, er einem anderen nicht (grundlos) verweigern darf. Als rechtsmissbräuchlich ist das "Nein" zur Hundehaltung dann auszulegen, wenn schon andere Mieter im Haus mit Wissen des Vermieters - und damit zumindest mit seiner stillschweigenden Duldung - Tiere gleicher Art halten (Landgericht Berlin, Urteil vom 18.10.1985 - Aktenzeichen 64 S 234/85 -, veröffentlicht in WuM 1987, 213).

Es gilt „Das Gebot der Gleichbehandlung “.
Das kannst Du aber mal ganz schnell in die Tonne treten, zumal noch nicht einmal klar ist, ob die Hundehalter in dem Haus andere Vermieter haben oder gar Eigentümer ihrer Wohnung sind.
Zudem kann es immer mal sein, dass man anfangs Hunde erlaubt hat und nach schlechten Erfahrungen irgendwann beschlossen hat, keine weiteren Hunde mehr im Haus zu dulden.

So, wie man die Frage liest, haben die Hundebesitzer den selben Vermieter.
Und wenn das so ist, darf der Vermieter nicht ohne jegliche Begründung den einen Mietparteien einen Hund erlauben, der anderen Mietpartei aber das selbige verweigern.
In der Frage kommt nicht zur Sprache, dass der Vermieter dies explizit, für den FS einsehbar, schriftlich gemacht hat.
Somit ist die Androhung einer Wohnungskündigung hinfällig.

Aus der Frage kann man das überhaupt an keiner Stelle erkennen. Hier ist ein MFH. Andere Parteien haben auch einen Hund, steht drin, aber nicht, dass diese Wohnungen oder gar das ganze Haus dem gleichen Vermieter gehört.
Zudem kann es sehr wohl gute Gründe geben, in der einen Wohnung Hundehaltung zu erlauben und in der anderen nicht. Ausstattung?
Hier geht es aber bei der Kündigungsandrohung mehr um den Vertragsbruch - Hundehaltung ohne vorher anzufragen -, als um die Hundehaltung an sich.
Die Androhung der Kündigung ist nicht hinfällig. Sie kann immer noch kommen und wenn man sie ignoriert, kommt vielleicht eine Räumungsklage und gut möglich, dass im Rahmen eines Prozesses entschieden wird, dass die FS bleiben darf und zwar samt Hund. Das kann man aber vorher nicht abschätzen und so könnte das "Aussitzen" am Ende ein sehr teures Vergnügen werden.

Jedem Vermieter sollte der Hausfrieden wichtiger sein wie irgendwelche Paragraphen und angeknackste Eitelkeiten, weil er vielleicht nicht gefragt wurde.
Der FS hatte einen Todesfall in der Familie und hat vielleicht einfach nicht daran gedacht, den VM um Erlaubnis zu fragen.
Ich, als Mieter, würde auf jeden Fall noch mal mit dem VM sprechen und vielleicht auch den Mieterschutzbund einschalten.
Wenn der FS den Hund abgeben muss wird es mit dem Hausfrieden bald zu Ende sein, davon gehe ich mal aus.

Jedem Vermieter sollte der Hausfrieden wichtiger sein wie irgendwelche Paragraphen
Richtig, und genau das kann der Grund sein, warum er nicht noch mehr Hunde zulassen will. Wir wissen es nicht.
Aber natürlich, wer redet erfährt zumindest, ob es eine Chance gibt, z. B. die Kündigung dadurch zu vermeiden, dass man nun innerhalb einer längerren Frist einen neuen Platz für den Hund oder für beide findet. Ohne Reden geht das nicht.

An alle Hundefreunde hier:
Ob der Vermieter am Ende den Hund in der Wohnung dulden muss oder nicht, entscheidet ggf. ein Gericht. Es gibt, auch wenn man es hier immer wieder liest, kein Gesetz, gegen das der Vermieter mit der Tierhalteerklärung verstoßen hat. Wenn darin steht, dass kein Tier ohne Zustimmung gehalten werden darf, hat die FS gegen diese rechtlich haltbare Erklärung verstoßen, indem sie eben nicht vorher gefragt hat.
Sie ist also vertragsbrüchig geworden, was eine Kündigung nach sich ziehen kann.
Natürlich kann sie sich auf dem Klageweg gegen die Kündigung wehren oder einfach abwarten, ob sie auch eine Räumungsklage bekommt und diese dann bis zum Ende durchstehen mit allen Argumenten, die sie hat. Möglicherweise darf sie dann die Wohnung behalten und vielleicht sogar mit Hund.
Aber das entscheidet am Ende ein Gericht und nicht der Vermieter, nicht die FS, nicht ihr Anwalt, Mieter- oder Tierschutz.

Ein vollständiges Tierhalteverbot ist nicht erlaubt, da man selbst Fische nicht halten dürfte, die nun wirklich niemand stören.
Wenn bereits Hunde in einigen Mietwohnungen mit Erlaubnis gehalten wird, bitte den Vermieter um Erklärung, warum nun ausgerechnet in diesem Fall keine Haltung erlaubt ist, verweise auf das Gleichbehandlungegebot.
Evtl. ist so ein Verbot der Hundehaltung auf ein Verstoß gegen das AGG.

Ein Vermieter muss nicht alle Mieter gleich behandeln. Hier wurde der Verieter vor der Anschaffung des Hundes nicht einmal gefragt. Der Drops ist gelutscht.

Nicht an Lotta, sondern an Jewi14 gerichtet:
Evtl. ist so ein Verbot der Hundehaltung auf ein Verstoß gegen das AGG.
Dann schau Dir mal das AGG an. Von Diskriminierung von Hundehaltern ist darin jedenfalls nicht die Rede.
Ja, das generelle Verbot ist unwirksam. Das ändert aber nichts daran, dass der Fragesteller sich hier einen Hund ohne Zustimmung des Vermieters angeschafft hat. Nur weil die Klausel unwirksam ist, bedeutet das ja nicht, dass er keine Zustimmung benötigt. Die hat er aber nicht, sondern den Hund einfach mal angeschafft und wundert sich jetzt. Der Vermieter jedenfalls benötigt jetzt keinen Grund mehr, die Abschaffung des Hundes zu verlangen.